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Lichterfahrten in Brandenburg als neues Brauchtum: Innen- und Infrastrukturministerium schaffen Rechtssicherheit für festliche Kolonnenfahrten im Advent

- Erschienen am 21.11.2025 - Presemitteilung Presseinformation
Lichterfahrten im Advent © FFW Königs Wusterhausen

Lichterfahrten sorgen seit einigen Jahren auch in Brandenburg für vorweihnachtliche Stimmung und stärken das Gemeinschaftsgefühl in unseren Städten und Gemeinden. Die Landesregierung erkennt dieses neue Brauchtum an.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) und das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) haben sich darauf verständigt, die beliebten Lichterfahrten in Brandenburg als Brauchtum anzuerkennen und einen klaren Rahmen für ihre Durchführung zu schaffen. In einem gemeinsamen Schreiben beider Ministerien werden die zuständigen Behörden entsprechend informiert. Damit setzen beide Ministerien ein klares Signal für eine praxistaugliche und bürgernahe Lösung zu Gunsten vieler Engagierter im Land, die mit festlich beleuchteten Fahrzeugen für leuchtende Kinderaugen und gesellschaftlichen Zusammenhalt sorgen.​

Minister für Infrastruktur und Landesplanung, Detlef Tabbert:

„Lichterfahrten sind weit mehr als eine Attraktion im Advent. Sie sind gelebtes Miteinander und stehen für unser gemeinschaftliches Engagement vor Ort. Gerade in herausfordernden Zeiten bringen sie Jung und Alt zusammen und zeigen, wie viel Herz unsere Kommunen besitzen. Uns war es wichtig, flexible und schnelle Lösungswege zu finden, damit dieses neue Brauchtum unkompliziert weiter wachsen kann.“

Minister des Innern und für Kommunales, René Wilke:

„Lichterfahrten haben sich zu einer schönen Tradition für Feuerwehren, Kinder und Familien entwickelt. Ich freue mich daher, dass wir gemeinsam mit dem Verkehrsministerium eine gute, rechtssichere Lösung für alle Beteiligten finden konnten. Lichterfahrten sind in Brandenburg nun möglich – und das ist eine gute Nachricht für unsere Kommunen, für die Feuerwehren und Veranstalter, aber vor allem für die Menschen in Brandenburg, die sich daran erfreuen.“

Hintergrund und Regelung

Lichterfahrten gehören in vielen Gemeinden seit einigen Jahren zur lokalen Festkultur. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, haben beide Ministerien die Möglichkeiten der Erlaubnis abgestimmt. Die Veranstaltungen können – abhängig von Umfang und Charakter – als Versammlung, als kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltung oder als erlaubnispflichtige Veranstaltung nach § 29 Abs. 2 StVO eingeordnet werden. Die örtlichen Verkehrsbehörden erhalten klare Handlungsleitlinien und können im Einzelfall über notwendige Maßnahmen wie Begleitung und Absicherung entscheiden.

Für die An- und Abfahrten der festlich beleuchteten Fahrzeuge gilt: Solange die zusätzlichen Lichtanlagen abgeschaltet bleiben und keine sicherheitsrelevanten Bedenken bestehen, können Teilnehmer ohne Einzelgenehmigung auf direktem Weg zwischen Veranstaltungsort und Heimatstandort fahren. So werden komplizierte und zeitaufwändige Verfahren vermieden, das Ehrenamt gezielt unterstützt und damit das Engagement der Brandenburger Bürger vor Ort gewürdigt.​

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
21.11.2025