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Bundesrat beschließt Initiative zur Überprüfung der Gefahren von Cannabis und des Mischkonsums mit Alkohol im Straßenverkehr

- Erschienen am 21.11.2025 - Presemitteilung Presseinformation
© ArtFocus Studio / stock.adobe.com

Auf Initiative der Länder Brandenburg und Thüringen hat der Bundesrat heute eine Entschließung zur Überprüfung des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr beschlossen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu klären, ob der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis auch unterhalb der normierten Grenzwerte zu gefährlichen Wechselwirkungen führt und zu verbieten ist.

Mit der Teillegalisierung von Cannabis im Jahr 2024 wurde ein entsprechender Grenzwert im Straßenverkehr eingeführt, bislang ist es jedoch möglich, gleichzeitig geringe Mengen Cannabis und Alkohol unterhalb der jeweiligen Grenzwerte zu konsumieren – und trotzdem Auto zu fahren.

Neben den bestehenden Gefahren von Cannabis im Straßenverkehr birgt aber insbesondere dieser Mischkonsum von Cannabis mit Alkohol besondere Gefahren in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit und die Sicherheit im Straßenverkehr.

Detlef Tabbert, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg:

„Ich freue mich, dass es im Bundesrat zu dieser für die Verkehrssicherheit wichtigen Frage eine Mehrheit gibt. Die Problematik des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis ist bisher nicht ausreichend geregelt. Wer zum Bier einen Joint raucht und sich dann ins Auto setzt, handelt fahrlässig. Denn Cannabis und Alkohol hinterm Lenkrad ist nach derzeitigen Erkenntnissen eine zu große Gefährdung des Lebens Unschuldiger. Und das sollte sich auch im Straßenverkehrsrecht widerspiegeln.“

Steffen Schütz, Minister für Digitales und Infrastruktur des Freistaates Thüringen:

Mit unserer Bundesratsinitiative adressieren wir ein verkehrspolitisch bislang nicht beachtetes Thema, denn der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis verringert die Verkehrstauglichkeit und gefährdet die Sicherheit im Straßenverkehr. Hier muss die Lücke im Straßenverkehrsrecht geschlossen werden, um Unfälle zu vermeiden und Leben zu retten. Dass der Bundesrat heute unserer Entschließung gefolgt ist, ist ein wichtiges Signal für mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.“

Hintergrund:

Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert werden, den derzeit gültigen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Hinblick auf das Unfallgeschehen zu evaluieren und darüber hinaus die Auswirkungen des Mischkonsums von Cannabis mit anderen berauschenden Mitteln und Substanzen, insbesondere Alkohol, zu untersuchen und zu klären, inwiefern darauf aufbauend der Mischkonsum auch unterhalb der derzeit normierten Grenzwerte zu gefährlichen Wechselwirkungen führt und zu verbieten ist. Ziel ist es, Unfälle durch Mischkonsum wirksam zu verhindern und alle Verkehrsteilnehmer besser zu schützen.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
21.11.2025