Anpassung der Planungsförderungsrichtlinie
- Erschienen am - PresemitteilungEine Anpassung der Planungsförderungsrichtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung schafft künftig mehr Möglichkeiten insbesondere für die Förderung von Wohn-Bebauungsplänen. Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, schneller Planungsrecht für Wohnbebauung zu schaffen, wodurch die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum unterstützt wird. Beispielsweise erfolgt im Förderschwerpunkt „Bebauungsplan“ eine Verdreifachung der möglichen Fördersumme im Vergleich zur bisherigen Richtlinie.
Infrastrukturminister Rainer Genilke: „Eine wichtige Voraussetzung für mehr Wohnungen ist die Schaffung von Bauland. Mit unserer Landesförderung unterstützen wir die Städte und Gemeinden dabei, schneller Baurecht zu schaffen und so Wohnungsbau für Menschen aller Einkommensgruppe zu ermöglichen. Aber auch wirtschaftliche Ansiedlungen werden seit 2021 durch die Planungsförderung vorangebracht, ebenso die Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien durch die Unterstützung von Flächennutzungsplanungen. Mit der Planungsförderung schaffen wir die Voraussetzungen, mit denen Kommunen ein langfristiges und nachhaltiges Flächenmanagement umsetzen und durch Bebauungspläne aktiv die Entwicklung in ihrer Gemeinde in die eigene Hand nehmen können. Nach mittlerweile mehr als dreijähriger Laufzeit sehen wir aufgrund aktueller Entwicklungen jedoch gewisse Anpassungsbedarfe bei der Planungsförderungsrichtlinie. Als Beitrag zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte sind zukünftig Planungen für mehr Wohnnutzungen förderfähig. Das ist ein konkreter Schritt, um die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen.“
Wohnungspolitische Ziele
Bestandteile der Richtlinie sind die Förderschwerpunkte Flächennutzungsplanung (A), Bebauungsplanung (B), Planerische Maßnahmen der Landesentwicklung (C) und das begleitende Projektmanagement (D). Mit der Planungsförderung wird in hohem Maße die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Mit den nun erfolgten Anpassungen der Förderrichtlinie soll zukünftig insbesondere auch durch die Erhöhung der Fördersummen die Rückkopplung zu den wohnungspolitischen Zielen des Landes hergestellt werden. Zudem sollen die landespolitischen Rahmensetzungen im Bereich der Gewerbe- und Industrieansiedlungen gestärkt werden. Die neue Richtlinie enthält die folgenden wesentlichen Änderungen:
Erhöhung des möglichen Zuwendungsbetrags, Inhaltliche Anpassungen im Schwerpunkt Bebauungsplanung: Erweiterung der Fördermöglichkeit in Bezug auf Planungen für Wohnnutzungen, Ergänzung bei den Gewerbeflächen- und Industrieflächenplanungen um den Zusatz „mit strategischer Bedeutung für das Land Brandenburg“, Neueinführung der Förderung von Planungen für kulturelle, soziale, gesundheitliche Zwecke.
Die Höhe der möglichen Zuwendung wird einheitlich auf 80 von Hundert der zuwendungsfähigen Kosten beziehungsweise maximal 150.000 Euro angehoben. Damit erfolgt für den Schwerpunkt Bebauungsplan eine Verdreifachung der möglichen Fördersumme.
Die inhaltlichen Anpassungen betreffen insbesondere die Ausweitung der Fördermöglichkeiten von Wohn-Bebauungsplänen, um die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum im Land Brandenburg zu unterstützen. Im Vordergrund soll hierbei auch weiterhin der Geschosswohnungsbau stehen, sodass eine Beschränkung auf die Ausweisung von Flächen zur Errichtung von Wohngebäuden mit jeweils mehr als sechs Wohneinheiten vorgesehen ist.
Passgenaue Förderung der Daseinsvorsorge in kleinen Gemeinden
Im Übrigen wird ein neuer inhaltlicher Schwerpunkt zur Förderung der Daseinsvorsorge eingeführt. Zukünftig kann auch die Ausweisung von Flächen für kulturelle, soziale und gesundheitliche Nutzungen gefördert werden. Die Planungsförderungsrichtlinie reagiert hiermit auf durch die Gemeinden geäußerte Bedarfe und kann zu einer starken Entlastung in diesem Bereich beitragen. Insbesondere in kleineren Gemeinden im ländlichen Raum können so Planungen für diversifizierte Angebote der Daseinsvorsorge unterstützt werden, die unmittelbare positive Auswirkungen auf die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner haben.
Weitere Infos finden Sie unter:
https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2024_24.pdf