Land fördert Investitionen in die Schienengüterinfrastruktur
- Erschienen am - PresemitteilungDas Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)“ überarbeitet. Die Richtlinie wird im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 8 vom 19. Februar 2025 veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Verkehrsminister Detlef Tabbert: „Der Güterverkehr ist in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gewachsen und er wird dies auch weiterhin tun. Brandenburg will das Wachstum jedoch so gestalten, dass der Güterverkehr für alle Beteiligten bezahlbar bleibt und zugleich Nachteile für die Natur und die Menschen so gering wie möglich bleiben. Über die Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur haben wir bereits ein gutes Instrument bei der Hand, um Kommunen zu unterstützen, den Güterverkehr nachhaltig zu gestalten und die Versorgungssicherheit erhöhen. Um die Inanspruchnahme zu erleichtern, heben wir die Erforderlichkeit der baufachlichen Prüfung von einer Million Euro auf 1,5 Millionen Euro.“
Die Richtlinie zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)“ in der Fassung von 10. September 2019 wurde überarbeitet. Sie tritt nach der Veröffentlichung am 20. Februar 2025 in Kraft. Die Förderrichtlinie hat eine Gültigkeitsdauer bis zum 31. Dezember 2028.
Die Richtlinie hat zum Ziel, den intermodalen Gütertransport im Land Brandenburg zu stärken. Gefördert werden die Erschließung von Logistikzentren, Häfen und Standorten mit Anlagen des kombinierten Verkehrs sowie die Erarbeitung von Konzepten oder Projekten zur Beseitigung von Engpässen und zur Verzahnung der Verkehrsträger.
Wer wird gefördert?
kommunale Gebietskörperschaften öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur
Was wird gefördert?
Eisenbahninvestitionen, zum Beispiel Neubau, Erweiterung und Ersatz bestehender Schieneninfrastruktur und Anlagen des Eisenbahngüterverkehrs oder des Kombinierten Verkehrs Konzepte/ Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsträger sowie für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik
Was wird nicht gefördert?
passiver Schallschutz Kostenanteile, die nicht dem Güterverkehr zugeordnet werden können die Unterhaltung von Anlage
Die Richtlinie beinhaltet folgende Neuerungen:
- Bürokratieabbau- Anhebung der Wertgrenze der baufachlichen Prüfung von einer Millionen Euro auf 1,5 Millionen Euro
- Aktualisierung der Rechtsgrundlagen
- Aktualisierung bezüglich des Standes der Technik
- Vereinheitlichung von Zweckbindungsfristen bei Bundes- und Landesförderung