Land fördert Planungen und Stadtentwicklung in Jüterbog
- Erschienen am - PresemitteilungInfrastrukturstaatssekretär Uwe Schüler hat der Stadt Jüterbog Fördermittel in Höhe von 326.800 Euro für die Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbe- und Industriepark Forst Zinna" aus dem Programm zur Planungsförderung übergeben. Mit der Planungsförderung unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung seit 2021 Brandenburger Kommunen dabei, schneller Planungsrecht zu schaffen. Darüber hinaus wurden insgesamt 898.000 Euro Bundes- und Landesmittel aus den Programmen „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt“ für die Fortsetzung von Stadtentwicklungsprojekten übergeben.
Staatssekretär Uwe Schüler: „Wir wollen den Städten und Gemeinden in Brandenburg dabei helfen, die planungsrechtlichen Grundlagen für mehr Wohnungsbau und wirtschaftliche Ansiedlungen, für den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Verkehrsinfrastruktur, den Mobilfunk sowie für die weitere Siedlungsentwicklung zu schaffen. Gleichzeitig fördern wir Planungen mit landesplanerischer Bedeutung. Die Stadt Jüterbog will mit der Aufstellung des Bebauungsplans in Kloster Zinna die Vorrausetzungen für Industrie –und Gewerbeansiedlungen schaffen. Dabei greifen wir der Kommune mit Mitteln aus der Planungsförderung finanziell unter die Arme. Das ist eine gute Investition in die Zukunft.“
Planungsförderung
Die Stadt Jüterbog beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriepark Kloster Zinna“. Das Plangebiet liegt zwischen Kloster Zinna und Luckenwalde an der B 101 südlich der Eisenbahnlinie Anhalter Bahn von Berlin über Jüterbog und Wittenberg nach Halle (Saale). Es handelt sich um die ehemalige Militärliegenschaft Forst Zinna, die sich im Eigentum des Landes Brandenburg befindet. Der Bebauungsplan dient der Entwicklung eines strukturbedeutsamen Gewerbestandorts. Die landespolitische Bedeutung zur Entwicklung der 102 Hektar großen Fläche ergibt sich aus den Strategien der Landespolitik insbesondere dem Gewerbe- und Industrieflächenkonzept für Brandenburg. Zur Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen und zur Baurechtschaffung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans an dem Standtort erforderlich. Mit der Bereitstellung von Gewerbe- und Industrieflächen soll Jüterbog als Mittelzentrum und die Region bis Herzberg (Lausitzer Raum) gestärkt werden.
Die Gesamtkosten betragen rund 780.000 Euro. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt dieses Projekt mit 326.800 Euro. Zu den geförderten Teilleistungen gehört die Aufstellung eines Bebauungsplans, eines Grünordnungsplans, die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Projektmanagement.
Hintergrundinformation:
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen, Verkehrs- und Klimaschutzprojekte sowie für Maßnahmen mit landesplanerischer Bedeutung. Bis Ende 2023 stehen 4,5 Mio. Euro zur Bewilligung zur Verfügung.
In Brandenburg werden die Träger der kommunalen Planungshoheit, wie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Landkreise gefördert. Es werden gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen gefördert. Die Richtlinie (Planungsförderungsrichtlinie 2023-PFR 2023) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und gilt bis 31. Dezember 2026. Der Fördersatz beträgt je nach Förderschwerpunkt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Städtebauförderung
Staatssekretär Uwe Schüler: „Jüterbog gehört zu den Städten im weiteren Metropolenraum mit einer guten Verkehrsanbindung an Berlin. Der gut erhaltene historische Stadtkern und seine strukturelle Geschlossenheit sind eine große Besonderheit der Stadt. Seit 1992 ist sie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Städte mit historischen Stadtkernen" des Landes Brandenburg. Durch die erfolgreiche Sanierung und Modernisierung der historischen Bausubstanz, vor allem auch des Mönchklosters zum Kulturquartier, wird Jüterbog als "Kulturhauptstadt des Niederen Flämings" bezeichnet. Die Menschen leben gerne hier und zahlreiche Touristen besuchen die Stadt. Wir wollen Jüterbog weiter bei der Stadtsanierung unterstützen.“
Zuwendungsbescheid Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZ)
Mit dem Programm "Lebendige Zentren" sollen die brandenburgischen Städte dabei unterstützt werden, ihre historischen Altstädte, Stadt- und Stadtteilzentren zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft sowie Bildung und Kultur weiterzuentwickeln. Das Programm soll helfen, den anstehenden Strukturwandel der Innenstädte besser zu bewältigen und zugleich zu ihrer Stärkung und Belebung beizutragen. In ihm werden insbesondere die Schwerpunkte der Programme Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren gebündelt. Durch eine klimafreundliche Anpassung und Aufwertung gerade auch des öffentlichen Raumes sowie der Sicherung als zentrale Versorgungsbereiche und multifunktionale Standorte soll eine Aufenthaltsqualität erreicht werden, die die Menschen wieder mehr in die Stadtmitten zieht. Ein wichtiges Augenmerk liegt auf der Erhaltung und Weiterentwicklung der historischen Altstädte unter besonderer Berücksichtigung des städtebaulichen Denkmalschutzes.
Die Stadt Jüterbog erhält im Programmjahr 2023 insgesamt 425.000 Euro Bundes- und Landesmittel für folgende Sanierungsgebiete:
Sanierungsgebiet „Mittelalterliche Vorstädte und Wallanlagen“
Es werden 415.000 Euro unter anderem für die Nebenanlagen der Ortsdurchfahrt B102 im 3. Bauabschnitt Schloßstraße-Dennewitzer Straße, den Parkplatz Dennewitzer Straße und die Schulwegsicherung in der Zinnaer bewilligt.
Sanierungsgebiet „Altstadt“
Es werden ergänzende 10.000 Euro unter anderem für die Sanierung des Einzeldenkmals Nikolaikirchstraße 25 bewilligt.
Zuwendungsbescheid Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)
Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ verfolgt die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement werden stark betont. Im Sinne einer ganzheitlichen Perspektive sind vor Ort bestehende oder bereits geplante Projekte, Mittel und Akteure in die Förderung der Stadt- und Ortsteile einzubeziehen, um durch eine Abstimmung vor Ort die Kräfte zu bündeln und einen integrativen Ansatz zu gewährleisten.
Die Stadt Jüterbog erhält für das Programmgebiet Jüterbog II im Programmjahr 2023 473.000 Euro Bundes- und Landesmittel.
Die Fördermittel sollen überwiegend für die Ausfinanzierung des Objekts Lindenstraße, 2. Bauabschnitt und den Start des Neubaus eines Jugendclubs eingesetzt werden.
Jüterbog wurde von 1991 bis 2019 im Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz gefördert und 2020 in das Programm Lebendige Zentren aufgenommen. Insgesamt wurden im Rahmen der Städtebauförderung rund 63,8 Millionen Euro bewilligt.
Das Land hat im Rahmen der Wohnraumförderung rund 30 Millionen Euro für 827 Wohnungen zur Verfügung gestellt.