Bund muss Trassenpreis-Schock im SPNV abwenden
- Erschienen am - PresemitteilungDer Europäische Gerichtshof hat die deutsche Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr für europarechtswidrig erklärt. Damit drohen den Verkehrsunternehmen deutliche Mehrkosten und dem SPNV bundesweit höhere Trassenpreise.
Infrastrukturminister Robert Crumbach zum EuGH-Urteil zu den Trassenentgelten:
„Leider haben sich die Befürchtungen der Länder bewahrheitet. Die bisherige gesetzliche Regelung hinsichtlich des Trassenpreisentgeltes hat keinen Bestand. Im Hinblick darauf ist nunmehr der Bund gefordert hier kurzfristig eine Regelung zu finden, so dass es für den SPNV nicht zu einer Erhöhung der Trassenpreise kommt. Sollte dies der Fall sein, ist es erforderlich, dass der Bund entsprechend die Regionalisierungsmittel - unabhängig von deren schon bisher notwendigen Erhöhung zur Absicherung der bisherigen SPNV-Angebote - unverzüglich anpasst. Sollte es keine Erhöhung der Regionalisierungsmittel geben, wären Abbestellungen aufgrund dann für den SPNV fehlender Mittel bundesweit unausweichlich. Dazu darf es nicht kommen. Auf der VMK in der kommenden Woche müssen diesbezüglich vom Bundesverkehrsminister Lösungsvorschläge auf den Tisch gelegt werden!“.