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Stabile Lieferketten für Impfstoffe und den Einzelhandel

Brandenburg setzt Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw’s aus

- Erschienen am 18.12.2020 - Pressemitteilung Presseinformation

Ab sofort können Lkw‘s in Brandenburg auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Das betrifft sowohl die Belieferung des Einzelhandels mit Artikeln des täglichen Bedarfs als auch die Belieferung von Corona-Impfzentren mit Impfstoffen. Entsprechenden Erlasse hat das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung heute herausgegeben.  Die Ausnahmeregelung für den Einzelhandel gilt zunächst bis zum 31. Januar 2021. Die Impfstoffzentren können bis zum 30.6.2021 auch sonn- und feiertags beliefert werden.

„Mit der zeitlich befristeten Lockerung des Sonntagsfahrverbots wollen wir sicherstellen, dass die Impfstoffe zeitnah die Impfzentren erreichen und die Geschäfte des täglichen Bedarfs durchgehend beliefert werden können. So schaffen wir frühzeitig die Grundlage für effiziente Lieferketten und sichern die Versorgung der Bevölkerung.“

Verkehrsminister Guido Beermann

 Der Landesbetrieb Straßenwesen und die zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden wurden über die Allgemeine Ausnahmegenehmigung informiert. Das brandenburgische Innenministerium wurde gebeten, die Polizei zu unterrichten. Dasselbe gilt für das Bundesamt für Güterverkehr. Auf diese Weise sollen überflüssige Kontrollen vermieden werden.

Hintergrund:
Effiziente Lieferketten sind die Grundlage, um die Bevölkerung und die Wirtschaft ausreichend beliefern zu können. Daher hat das Land Brandenburg eine generelle Ausnahmegenehmigung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes erteilt. Diese gilt auch für Leerfahrten. Soweit bei Beförderungen in andere Länder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese jeweils dort eingeholt werden.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
18.12.2020