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Umweltfreundlicher, schneller, einfacher bauen: Die neue Bauordnung

Presseinformation

- Erschienen am 17.12.2020
Der Landtag Brandenburg hat heute der novellierten Bauordnung zugestimmt. Der Gesetzentwurf war durch die Landesregierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden. Damit ist nun der Weg frei für ein modernes, schnelleres und umweltfreundlicheres Baurecht. Die Änderungen waren notwendig, um insbesondere die Brandenburgische Bauordnung an die Musterbauordnung von 2019 anzupassen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Bauminister Beermann: „Das Bauen in Brandenburg soll umweltfreundlicher, schneller und einfacher werden. Daher erweitern wir die Möglichkeiten für innovatives Bauen mit Holz und führen die Typengenehmigung für das serielle und modulare Bauen ein. Mit den Neuregelungen zum Bau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge setzen wir einen wichtigen Impuls für die Energiewende in Brandenburg. Im Zusammenhang mit dem digitalen Baugenehmigungsverfahren werden Hindernisse beseitigt. Damit gehen wir einen entscheidenden Schritt in eine innovative Zukunft des Bauens.“

Die Brandenburgische Bauordnung wird an die 2019 von der Bauministerkonferenz beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung angepasst. Das bedeutet für Bauherrinnen und Bauherren, Unternehmen, Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure vor allem weniger Bürokratie.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Durch die Einführung der Typengenehmigung wird das serielle und modulare Bauen erleichtert, um schneller, flexibler und kostengünstiger bauen zu können. Innovatives Bauen mit Holz wird leichter, da es künftig in allen Gebäudeklassen bis zur Hochhausgrenze möglich wird.

Es wird klargestellt, dass die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge baugenehmigungsfrei ist. Des Weiteren werden die Regelungen zur Aufstellung von Mobilfunkmasten erleichtert. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass über eine flächendeckende Mobilfunkabdeckung ein Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse geleistet werden kann.

Mobilställe benötigen künftig bis zu einer Größe von 500 m³ mit einer Auslauffläche von mindestens 7 m2 je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt keine Baugenehmigung mehr. Damit wird die Haltung auf Freiflächen im Außenbereich und somit das Tierwohl gestärkt.

Die aktualisierte Bauordnung stellt klar, dass Sport- und Charterboote, die als Wasserfahrzeuge genutzt werden können, nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Die neue Bauordnung fördert den Prozess zur Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens. Formale Hindernisse in Verfahrens- und Formvorschriften der Bauordnung werden beseitigt. Elektronische Baugenehmigungsverfahren werden dadurch erleichtert.

Der Schwellenwert für genehmigungsfreie Gewächshäuser im Außenbereich, die von einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung genutzt werden, erhöht sich von 150 auf 1.600 Quadratmeter, soweit diese nicht in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden.

Handwerksmeisterinnen und -meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererfachs sowie staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker mit dem Schwerpunkt Hochbau dürfen Bauvorlagen für geringfügige und technisch einfache Bauvorhaben erstellen. Dazu zählen freistehende Gebäude mit bis zu 100 m2 Grundfläche. Darüber hinaus wird Bauherren künftig freigestellt, ob sie für ihre Planung einen qualifizierten Fachplaner bestellen oder die bautechnischen Nachweise im Vier-Augen-Prinzip bauaufsichtlich prüfen lassen.

Durch die Einführung eines Satzungsrechts für die Gemeinden zu Gebäudebegrünung und Schottergärten wird der Klima- und Umweltschutz gefördert.

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Datum
17.12.2020