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MIL informiert über ÖPNV-Rettungsschirm

Pressemitteilung

- Erschienen am 17.08.2020

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) Brandenburg hat heute Vertreterinnen und Vertreter der Aufgabenträger für den kommunalen ÖPNV, die Landkreise und kreisfreien Städte über die Umsetzung des Corona-Rettungsschirms für den ÖPNV informiert. Dafür stehen 2,5 Milliarden Euro an Bundesmitteln für alle Bundesländer zur Verfügung, die durch die jeweiligen Bundesländer kofinanziert werden. Anträge für die Ausgleichszahlungen sollen bis zum 30. September 2020 gestellt werden können.

Verkehrsstaatssekretär Rainer Genilke: „Die Verkehrsunternehmen in Brandenburg müssen durch die Corona-Pandemie herbe Einbußen bei ihren Einnahmen hinnehmen. Nach dem Lockdown konnten wir den ÖPNV mit den entsprechenden Hygienekonzepten wie der Maskenpflicht wieder hochfahren. Trotzdem nutzen immer noch viel weniger Menschen Busse und Bahnen als vor der Krise. Im Regionalverkehr beispielsweise wurden im Vergleich zum Jahr 2019 derzeit 70 Prozent der Fahrgäste gezählt. Bei der
S-Bahn waren es zuletzt lediglich 63 Prozent der üblichen Feriennachfrage. Der Öffentliche Personennahverkehr ist ein wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge und deshalb systemrelevant. Mit den Abstimmungen zum ÖPNV-Rettungsschirm haben Bund und Länder einen schnellen, intensiven und wichtigen Kraftakt geleistet. Nun ist es an den Landkreisen und kreisfreien Städten, zusammen mit den von Ihnen beauftragten Verkehrsunternehmen qualifizierte Anträge an den ÖPNV-Rettungsschirm zu stellen und die finanziellen Hilfen sinnvoll zu nutzen.“

Auf einer Veranstaltung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung diskutierte Verkehrsstaatssekretär Rainer Genilke gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städten sowie des Landkreistags, des Städte- und Gemeindebunds, des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen und des VBB über die Umsetzung der neuen „Bundesrahmenregelung Beihilfen für den öffentlichen Personennahverkehr“. Diese wurde durch das Bundesverkehrsministerium und mit Bewilligung (Notifizierung) der EU-Kommission erarbeitet, um die Verkehrsunternehmen in Deutschland zu unterstützen. Die Rahmenregelung sieht vor, Ausgleichszahlungen für durch die Corona-Pandemie entstandene Schäden zu gewähren. Für die Finanzierung, Durchführung, Überprüfung und Auszahlung der Beihilfen auf Grundlage der Bundesrahmenregelung sind die Länder zuständig.

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Beförderungsleistungen im öffentlichen Personenverkehr und im Schienenpersonennahverkehr erbringen beziehungsweise deren Aufgabenträger. Um einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, müssen die Unternehmen direkt durch die Corona-Pandemie im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. August 2020 entstandene Schäden nachweisen können. Eine Antragstellung ist bis zum 30. September 2020 möglich.

Die „Bundesrahmenregelung Beihilfen für den öffentlichen Personennahverkehr“ können Sie hier downloaden.

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Datum
17.08.2020