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Evaluierungsbericht zur Siedlungssteuerung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion veröffentlicht

- Erschienen am 17.03.2022 - Pressemitteilung Presseinformation

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat heute die Evaluierung der Siedlungssteuerung im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) vorgestellt. Wesentlichstes Ergebnis ist, dass viele Kommunen mehr Kommunikation und Beratung in diesem Zusammenhang benötigen.

Staatssekretär Rainer Genilke sicherte deshalb ein ressortübergreifendes Maßnahmenbündel zur Unterstützung der kommunalen Siedlungsentwicklung zu.

Staatssekretär Rainer Genilke: „Die gemäß Koalitionsvertrag vorgezogene Evaluierung des aktuellen Landesentwicklungsplans hinsichtlich der Siedlungssteuerung hat sich gelohnt: dank einer breiten Beteiligung der Brandenburger Kommunen konnten wir wertvolle Erkenntnisse über die Chancen, Trends und Herausforderungen der Siedlungsentwicklung gewinnen. Wie sich gezeigt hat, sind die meisten Städte und Gemeinden zwar mit den Vorgaben des LEP HR grundsätzlich einverstanden. Allerdings sehen sich die Kommunen bei der Siedlungsentwicklung auch verschiedensten Herausforderungen gegenübergestellt, die nicht in der Hand der Landesplanung liegen, zum Beispiel fachrechtliche Vorgaben oder Flächenkonkurrenzen. Um die Kommunen noch besser zu unterstützen, haben wir ein breit angelegtes und ressortübergreifendes Maßnahmenpaket geschnürt.“

Im Auftrag des MIL und unter der Steuerung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hat das Forschungs- und Beratungsinstitut empirica von Oktober 2020 bis März 2021 eine Befragung zum LEP HR durchgeführt. Ziel war es zu untersuchen, welche Entwicklungsvorstellungen die Kommunen haben und durch welche Vorgaben, Planungen oder Maßnahmen des Landes oder auch der Landkreise sie sich in ihrer Siedlungsentwicklung beschränkt fühlen. An der Evaluierung haben sich 82 Ämter und amtsfreie Gemeinden beteiligt, darunter auch die vier kreisfreien Städte. Zusätzlich wurden Interviews mit 9 Landkreisen und 10 Interessenvertretern und Experten geführt.

Die Befragung hat vielfältige neue Erkenntnisse gebracht: Generell gibt es einen breiten Konsens bei den Kommunen zur Notwendigkeit der Siedlungssteuerung durch den LEP HR. Die Steuerung einer nachhaltigen und finanzierbaren Siedlungsentwicklung durch die Landesplanung wird als geboten angesehen, um Flächen zu sparen und eine Zersiedlung zu vermeiden, um den Verkehr zu reduzieren und somit CO2 einzusparen sowie um die Tragfähigkeit von sozialen und verkehrlichen Infrastrukturen zu gewährleisten.

Auf der anderen Seite sehen sich die Brandenburger Kommunen verschiedensten Hemmnissen gegenübergestellt. Demnach können Potenzialflächen im Innenbereich nicht immer ausreichend verfügbar gemacht werden. Flächenkonkurrenzen und Konflikte, insbesondere zu Windkraftanlagen, Freiflächenfotovoltaik und dem Erhalt des Ackerbodens nehmen zu und können die Siedlungsentwicklung ebenfalls beschränken. Auch fachrechtliche Restriktionen, wie der Natur- oder Wasserschutz, stellen Entwicklungsbeschränkungen dar. Darüber hinaus ist der finanzielle Spielraum der Kommunen häufig begrenzt, der für eine optimale Planung, dafür notwendiges Fachpersonal oder den Flächenerwerb für eine strategische Baulandentwicklung erforderlich wäre.

Die Befragung hat auch gezeigt, dass von Seiten der Kommunen noch immer ein hoher Kommunikations- und Beratungsbedarf zu ihrer Siedlungsentwicklung besteht. Dabei sind insbesondere der landesplanerische Rechtsrahmen, die Nutzung von Förderprogrammen oder die Gestaltungsmöglichkeiten und -werkzeuge der Kommunen für die eigene strategische Baulandentwicklung von Interesse.

Aus diesem Grund hat das MIL einen ressortübergreifenden Maßnahmenkatalog entwickelt. Dessen Umsetzung soll kurzfristig beginnen und umfasst folgende Bereiche:

  • Information und Kommunikation: Um individuelle Lösungen vor Ort zu finden, sollen die bereits bestehenden Informations- und Gesprächsangebote insbesondere mit Blick auf die Regelungen der Siedlungssteuerung deutlich erweitert werden.
  • Beratung und Unterstützung der Kommunen: Das Land wird die Gemeinden bei der Ausschöpfung ihrer Spielräume noch stärker unterstützen, zum Beispiel mit der Städtebauförderung, der Planungsförderung, Arbeitshilfen zur Bauleitplanung und strategischen Baulandentwicklung sowie anderen Instrumenten wie dem Baulückenkataster. Die bereits auf 9,7 Millionen aufgestockte Planungsförderrichtlinie soll verstetigt und verstärkt werden.
  • Fachübergreifende Abstimmung: Hemmnisse aus Sicht der Kommunen sollen gemeinsam mit anderen Ressorts der Landesregierung in den Blick genommen und gemeinsam Lösungen ausgelotet werden. Dazu wird eine ministerielle Koordinierungsrunde eingerichtet.
  • Überprüfung der Landesentwicklung: Die tatsächliche Raumentwicklung in der Hauptstadtregion soll durch ein laufendes Monitoring beobachtet werden, um neue Entwicklungstrends und Handlungserfordernisse zu erkennen. Ein qualitatives Controlling wird zudem das konkrete Planungsgeschehen in den Gemeinden im Verhältnis zu den Zielen der Raumordnung analysieren und abbilden. Darauf basierend wird ein systematischer Ansatz für die Beratung der Kommunen entwickelt. Über die Aspekte der Siedlungsentwicklung hinaus, sollen früher als gesetzlich nach 10 Jahren vorgeschrieben, alle Regelungen des LEP HR umfassend analysiert und evaluiert werden.
  • Hintergrund: Auf Grundlage des gemeinsamen Landesentwicklungsprogrammes von 2007 bildet der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) seit dem 1. Juli 2019 den konkretisierenden Rahmen für die Raumentwicklung in der Hauptstadtregion. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien in Brandenburg 2019 darauf verständigt, dass die landesplanerischen Steuerungsinstrumente zur Siedlungsentwicklung im LEP HR evaluiert werden sollen.

    Den Evaluierungsbericht zur Siedlungssteuerung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion finden Sie unter folgendem Link:

    https://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesentwicklungsplaene/lep-hr/artikel.1180790.php

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
17.03.2022