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Minister Genilke übergibt Planungsfördermittel und einen Lottomittelbescheid an das Amt Schradenland

- Erschienen am 15.04.2024 - Pressemitteilung Presseinformation

Infrastrukturminister Rainer Genilke hat heute dem Amt Schradenland für die Gemeinden Gröden, Großthiemig, Hirschfeld und Merzdorf im Landkreis Elbe-Elster Fördermittel für gemeinsame Flächennutzungspläne übergeben. Das Land stellt 373.800 Euro zur Verfügung. Außerdem hatte der Minister einen Lottomittelscheck über 20.000 Euro für die Sanierung des Heidebergturms in der Gemeinde Gröden im Gepäck.

Rainer Genilke: „Mit der Planungsförderung des Landes Brandenburg können wir den Kommunen helfen, schneller Planungsrecht zu schaffen, um mehr Wohnungsbau und wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Darüber hinaus unterstützen wir auch planerische Vorhaben, die der Landesentwicklung dienen. Wir unterstützen die vier Gemeinden des Amtes Schradenland bei diesen wichtigen Planungsvorhaben für den Strukturwandel in der Lausitz. Die Gemeinden wollen die Voraussetzungen für ihre weitere Entwicklung und vor allem für den Einsatz erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutz schaffen.“

Planungsförderung

Die vier amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Schradenland, Gröden und Merzdorf sowie Hirschfeld und Großthiemig im Landkreis Elbe-Elster haben die Planungsfördermittel in Kooperation beantragt, um jeweils einen gemeinsamen Flächennutzungsplan (FNP) aufzustellen. Die vier gültigen FNPs aus dem Jahr 1999 werden den Ansprüchen neuer städtebaulicher Zielvorstellungen, erneuerbarer Energien und naturschutzfachlicher Belage nicht mehr gerecht. Darüber hinaus sind Anpassungen an den Regionalplan und den Landesentwicklungsplan notwendig. Um den Gemeinden eine langfristige Planungsgrundlage bzw. städtebauliche Planungssicherheit zu geben, soll auf Grundlage von § 204 Baugesetzbuch (BauGB) jeweils ein gemeinsamer FNP erarbeitet werden, damit die benachbarten Gemeinden ihre städtebauliche Entwicklung aufeinander abstimmen können.

Die Gemeinden Gröden, Merzdorf, Hirschfeld und Großthiemig haben dabei insbesondere das Ziel, die notwendige Anpassungen an den Strukturwandel in der Lausitz vorzunehmen und die Erzeugung regenerativer Energien zu fördern. Eine abgestimmte Flächennutzungsplanung soll die Voraussetzungen für die zukünftige nachhaltige Entwicklung der amtsangehörigen Gemeinden schaffen.

Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf geplante 466.000 Euro. Die Gemeinden Gröden, Merzdorf, Hirschfeld und Großthiemig erhalten vom Land im Rahmen der Planungsförderung Förderbescheide mit insgesamt 373.800 Euro bis 2025.

Die Fördermittel werden wie folgt eingesetzt:

  • 103.200 Euro für die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gröden einschließlich Projektmanagement
  • 97.600 Euro für die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Großthiemig einschließlich Projektmanagement
  • 98.400 Euro für die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hirschfeld einschließlich Projektmanagement
  • 74.600 Euro für die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Merzdorf einschließlich Projektmanagement

Hintergrundinformation zur Planungsförderung:

Das Land Brandenburg stellt für 2023/2024 insgesamt 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) als Voraussetzung für eine integrierte städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg weiter gefördert werden. Dabei sind wesentliche Ziele der Planungsförderung, die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene örtliche Planungshoheit sowie die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken. Es werden die Träger der kommunalen Planungshoheit, wie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert. Fördergegenstände sind gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/des Projektmanagements von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2023-PFR 2023) ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und gilt bis 31.12.2026.

Lottomittel

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bewilligt für die Sanierung des Heidebergturms 20.000 Euro aus der Konzessionsabgabe Lotto des Landes Brandenburg.

Rainer Genilke sagte bei der Übergabe des Lottoschecks: „Ich freue mich über das Engagement der Gemeinde Gröden, die Heidehöhe touristisch erlebbar zu machen. Der vorhandene Turm muss dringend erneuert werden, um weitere länderübergreifende Veranstaltungen anbieten zu können. Wir wollen hier mit Lottomitteln unterstützen.“

Die Heidehöhe bei Gröden (Landkreis Elbe-Elster), auf der brandenburgischen Seite des Heideberges gelegen, ist mit 201,4 Meter über NN die höchste Erhebung Brandenburgs und liegt an der Grenze zu Sachsen (Landkreis Meißen). Auf der Heidehöhe steht der hölzerne Aussichtsturm Heidebergturm, der seit seiner Errichtung durch die Gemeinde Gröden im Jahr 2009 ein touristischer Anziehungspunkt für den Süden Brandenburgs und darüber hinaus ist. Als länderübergreifender Begegnungsort finden dort traditionell länderübergreifende Turmfeste, Gottesdienste, Wander- und Laufveranstaltungen statt.

Nach 15 Jahren Standzeit soll der Turm saniert werden, um die weitere Nutzung zu ermöglichen und die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten. Neben Holzausbesserungsarbeiten u. a. an den Geländern, muss der Turm zum weiteren Schutz vor der Witterung neu lasiert werden. Ebenso soll im Betonsockelbereich ein Anti-Graffiti-Schutz aufgebracht werden. Der Zugang zum Turm ist bisher kostenfrei und die Gemeinde Gröden möchte dies auch in Zukunft so handhaben. 

Die Gesamtkosten betragen rund 72.000 Euro. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bewilligt 20.000 Euro. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt rund 52.000 Euro.

Hintergrundinformation:

Was sind Lottomittel?

Jeder Lottospielende des Landes Brandenburg trägt zur Förderung gemeinnütziger Projekte bei. Denn die Allgemeinheit profitiert von der Glücksspielabgabe. So ist jeder Spielschein ein Gewinn für alle. Mit diesen Mitteln können vor allem Projekte gefördert werden, die nicht in den üblichen Förderprogrammen berücksichtigt werden können, jedoch von Bedeutung für die Menschen vor Ort sind.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
15.04.2024