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Raumordnungsverfahren für den Neubau der Gasanbindungsleitung Marzahn abgeschlossen

Pressemitteilung

- Erschienen am 15.04.2020

In Berlin-Marzahn wurde eine hocheffiziente Gas- und Dampfturbinen-Anlage neu errichtet. Für die Versorgung mit Erdgas ist der Neubau einer Gasanbindungsleitung erforderlich. Im Rahmen eines länderübergreifenden Raumordnungsverfahrens wurde die Raum- und Umweltverträglichkeit überprüft. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hat dieses Raumordnungsverfahren für den Neubau der Gasanbindungsleitung Marzahn jetzt abgeschlossen.

Die ONTRAS Gastransport GmbH und die Vattenfall Wärme Berlin AG haben den Neubau einer Gasanbindungsleitung geplant. Sie soll vom ONTRAS-Ferngasleitungsnetz zum Heizkraftwerkstandort Marzahn von Vattenfall verlaufen, um die dort neu errichtete hocheffiziente Gas- und Dampfturbinen-Anlage mit Gas zu versorgen. Je nach Variante sind von der Leitung die Brandenburger Landkreise Barnim und Märkisch-Oderland sowie die Berliner Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg betroffen.


Im Raumordnungsverfahren wurde geprüft, inwieweit die Gasanbindungsleitung raum- und umweltverträglich gestaltet werden kann. Dabei wurde festgestellt, dass für die Leitung in allen vier Trassenvarianten eine Raum- und Umweltverträglichkeit durch Umsetzung von Maßgaben erreicht werden kann. Diese beziehen sich auf die Sicherung von Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Schutzansprüchen, die Abstimmung des Vorhabens mit der Ausbauplanung der Landesstraße 33, das Umgehen naturschutzfachlich sensibler Bereiche und die Notwendigkeit zur Verlegung der Leitung in größerer Tiefe als ursprünglich vorgesehen bzw. in geschlossener Bauweise.

Unabhängig von einer konkreten Variante ist eine Sicherheitskonzeption zu erarbeiten und umzusetzen.

Die landesplanerische Beurteilung ist ab sofort unter dieser Internet-Adresse abrufbar:

https://gl.berlin-brandenburg.de/umsetzung-der-raumordnungsplaene/raumordnungsverfahren/artikel.725772.php


Eine Genehmigung zum Bau der Gasleitung kann erst nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens erteilt werden. Dieses Planfeststellungsverfahren, in dem auch öffentliche Träger sowie Bürgerinnen und Bürger Bedenken und Einwände vortragen können, führt das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Raumordnungsverfahrens durch.

Abbinder

Datum
15.04.2020