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Bad Belzig: Förderbescheide für Stadtentwicklungsprojekte

- Erschienen am 15.01.2026 - Presemitteilung Presseinformation

Bauminister Detlef Tabbert hat heute der Stadt Bad Belzig Fördermittel in Höhe von 2,25 Millionen Euro für Stadtentwicklungsprojekte ausgereicht. Bund und Land stellen aus den Programmen „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt“ unter anderem Geld für die Sanierung des Rathauses, die Modernisierung des Stadtteiltreffs „Klinke 1“ und die Sanierung der Kita „Tausendfüßler“ bereit.

Detlef Tabbert: „Die Stadtsanierung ist in Bad Belzig gut vorangekommen. Das kann man überall in der Stadt sehen. Mit den Städtebaufördermitteln konnten viele stadtbildprägende Gebäude, beispielsweise die Burg Eisenhardt, sowie Straßen und Plätze saniert werden. Die Umgestaltung des Marktplatzes hat die Attraktivität der Innenstadt weiter erhöht. Auch im Wohngebiert Klinkengrund wurde viel erreicht. Wir unterstützen mit den neuen Fördermitteln weitere Projekte, die die Lebensqualität für alle Generationen im Wohngebiet erhöhen. Die Förderung des sozialen Zusammenhalts in den Stadtteilen ist uns ein wichtiges Anliegen.“

Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren (LZ)

Stadt- und Ortskerne zu attraktiven, multifunktionalen und identitätsstiftenden Standorten für Arbeiten, Wirtschaft, Wohnen, Bildung und Kultur weiterzuentwickeln ist Anliegen des Städtebauförderungsprogramms Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne. In ihm werden insbesondere die Schwerpunkte der vorherigen Programme Städtebaulicher Denkmalschutz und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren gebündelt. Stadt- und Ortskerne sollen gestärkt, aufgewertet und revitalisiert sowie als zentrale Versorgungsbereiche gesichert werden. Das Programm soll helfen, den Strukturwandel in Stadt- und Ortsmitten besser zu bewältigen und zugleich zur Stärkung und Belebung der Innenstädte beizutragen. Ein wichtiges Augenmerk liegt bei der Umsetzung des Programms auf der Weiterentwicklung der historischen Altstädte unter besonderer Berücksichtigung des städtebaulichen Denkmalschutzes. 

Fördergebiet „Sanierungsgebiet Historische Altstadt“

Das Fördergebiet „Sanierungsgebiet Historische Altstadt“ wurde 2020 in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Davor erfolgte die Förderung von 1993 bis 2019 aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Förderschwerpunkte der Gesamtmaßnahme sind auf der Sicherung und Sanierung unsanierter Einzeldenkmäler und stadtbildprägender Gebäude, der Konzentration der Stadtverwaltung am Marktplatz sowie die klimaangepasste Gestaltung zentraler Bereiche des öffentlichen Raumes.

Im Programmjahr 2025 wurden 1,35 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel bewilligt. Diese sind unter anderem für die Erweiterung des Rathauses in der Magdeburger Straße 5 und Wiesenburger Straße 6 vorgesehen. Das im 16. Jahrhundert am Marktplatz errichtete historische Rathaus brannte während des Dreißigjährigen Krieges ab. Das in schlichter Form wieder aufgebaute Rathaus fiel 1971 erneut den Flammen zum Opfer und wurde nach erneutem Aufbau im Jahr 1991 von der Stadt genutzt. In dem Gebäude Magdeburger Straße 5 hatte über mehrere Generationen die Schuhwerkstatt der Familie Piepert ihren Sitz. Seit Oktober 2021 wird Gebäude nun als Projektbüro des Smart City Modellprojekts („Zukunftsschusterei“) genutzt. Beide Gebäude liegen zentral in der Altstadt am Marktplatz und sind über einen gemeinsamen Hofbereich miteinander verbunden. Mit der Sanierung des angrenzenden Gebäudes, der Magdeburger Straße 5 sollen sowohl dem steigenden Raumbedarf als auch der Verbesserung der Arbeitsabläufe und des Bürgerservices Rechnung getragen werden. Gleichzeitig wird mit der Sanierung die Energieeffizienz unter anderem durch alternative Dämmsysteme, der regenerativer Energieträger für die Wärmeversorgung und die Barrierefreiheit der beiden Gebäude verbessert.

Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt (SZH)

Das Ziel des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ ist die Stärkung des sozialen Miteinanders und die Verbesserung der Lebensqualität in Stadt- und Ortsteilen mit besonderen Entwicklungsbedarfen. In Ergänzung zur bisherigen Zielstellung – der „Stabilisierung und Aufwertung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und strukturschwacher Stadt- und Ortsteile“ soll explizit auch ein präventiver Ansatz ermöglicht werden. Darüber hinaus wird die bisherige Schwerpunktsetzung, mit dem Bezug zu wenigen konkreten Indikatoren, erweitert und ermöglicht so die Bearbeitung einer breiten Palette von Handlungsfeldern wie Generationengerechtigkeit, Umweltgerechtigkeit, Sicherheit im Quartier. Damit soll unter anderem ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, der Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft geleistet werden. Das Programm bündelt die Aktivitäten einer sozialen Stadtentwicklung und zeichnet sich vor allem durch seinen interdisziplinären Ansatz aus. Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ unterstützt Städte daher nicht nur in ihrer baulichen Entwicklung. Ein Schwerpunkt des Programms umfasst auch das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und ehrenamtlichem Engagement.

Fördergebiet „Klinkengrund“

Das Fördergebiet wurde seit 2015 im Programm „Soziale Stadt“ gefördert und 2020 in das Programm Sozialer Zusammenhalt aufgenommen. Ziel ist es, das Gebiet als attraktiven Wohnstandort für unterschiedliche Wohnansprüche mit einer ausgewogenen Sozialstruktur langfristig zu stabilisieren und qualitätsvoll weiterzuentwickeln.

Im Programmjahr 2025 wurden 900.000 Euro Bundes- und Landesmittel bewilligt. Die Mittel sollen unter anderem für die Fortführung des Quartiersmanagements, Die Kofinanzierung des Um- und Ausbaues des Stadtteiltreffpunkt Klinke1 in der Hans-Marchwitza-Straße 1 einschließlich Außenanlagen, der energetische Sanierung der Kita Tausendfüßler, der Neugestaltung der Freiflächen am südlichen Eingang zum Klinkengrund und die Ertüchtigung des Waldspielplatzes eingesetzt werden.

Bad Belzig hat bisher rund 40,5 Millionen Euro Fördermittel aus mehreren Programmen für die Stadtentwicklung erhalten. Im Rahmen der Wohnraumförderung wurden 62,5 Millionen Euro für 1.816 Wohnungen bewilligt.

Hintergrund Städtebauförderung

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat für das Programmjahr 2025 Bundes- und Landesmittel in Höhe von rund 76 Millionen Euro an 69 Kommunen ausgereicht. Diese Mittel stehen bis 2031 in den drei Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zur Verfügung.

Das Land Brandenburg unterstützt die Kommunen seit 1991 im Rahmen der Stadterneuerung/Städtebauförderung bei ihrer zukunftsgerichteten Entwicklung. Es wurden bisher rund 4,1 Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung gestellt.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
15.01.2026