Brandenburg setzt die Planung für die Westumfahrung von Fürstenberg/Havel für die B 96 fort
- Erschienen am - PresemitteilungVerkehrsminister Detlef Tabbert hat sich in Berlin mit Staatssekretär Christian Hirte aus dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) über die nächsten Schritte an der Bundesstraße B 96 verständigt. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Entscheidung hinsichtlich der weiteren Umsetzung der Westumfahrung Fürstenberg oder der Mittelvariante entlang der vorhandenen Bahnstrecke.
Verkehrsminister Detlef Tabbert: „Die Westumfahrung Fürstenberg ist ein zentrales Projekt für mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität entlang der B 96. Mit der finalen Festlegung auf diese Trasse machen wir einen entscheidenden Schritt, um Engpässe zu beseitigen, Ortslagen zu entlasten und die B 96 fit für die Zukunft zu machen. Anwohner und Anwohnerinnen werden entlastet vom Durchgangsverkehr und zugleich wird auch die Leistungsfähigkeit dieser wichtigen Nord-Süd-Achse verbessert.“
Tabbert und Hirte verständigten sich darauf, dass die Planung für die Westumfahrung nun zügig weiterverfolgt wird. Diese wird den Anforderungen an die künftige städtische und touristische Entwicklung wie auch der kommunalen Planungshoheit gerecht. Sie führt zudem zu einer signifikanten Entlastung der Anwohner von Lärm und Abgasen. Ziel ist es, die notwendigen Schritte bei Planung, Genehmigung und deren Finanzierung so zu organisieren, dass vor Ort schnell spürbare Fortschritte erreicht werden können.
Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte: „Der Bund begrüßt das Bekenntnis des Landes zur Fortführung der Planung der Westumfahrung für Fürstenberg. Die Westumfahrung ist die fachlich und wirtschaftlich beste Lösung. Das Land ist nun gefordert, die technische Planung abzuschließen, um schnellstmöglich das erforderliche Planfeststellungsverfahren beginnen zu können.“
Die B 96 ist eine zentrale Verbindung für Pendlerinnen und Pendler, die regionale Wirtschaft und den Tourismus in Nordbrandenburg. Vor diesem Hintergrund warb Tabbert für ein verlässliches und transparentes Vorgehen bei allen anstehenden Maßnahmen, damit das Land, die Landkreise und die betroffenen Kommunen ihre eigenen Planungen darauf ausrichten können.