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Ausnahmen bei Zulassung für ukrainische Fahrzeuge weiter möglich

- Erschienen am 14.06.2023 - Pressemitteilung Presseinformation
Zulassungspapier © MIL

Bund und Länder haben sich auf eine einheitliche Regelung für die Zulassung von ukrainischen Fahrzeugen in Deutschland verständigt. Danach könnten anerkannte ukrainische Fahrzeughalter, die erklären, nicht dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen, für ihre Autos eine befristete Ausnahmegenehmigung bekommen. Dafür müssen sie gültige Zulassungspapiere, eine entsprechende Fahrzeugversicherung und eine Bescheinigung über eine positive Sicherheitsüberprüfung nachweisen können.  Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2023.

Nach dem Auslaufen der bisherigen Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge für Brandenburg zum 30. Juni 2023 können anerkannte Flüchtlinge mit einem aktuellen Aufenthaltstitel bzw. einer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) einen entsprechenden Antrag stellen.

Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung (in der Regel eine Grenzversicherung) und einer positiven Sicherheitsuntersuchung des Kraftfahrzeuges von einer technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation wie TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ. Dem Antrag sind auch gültige Zulassungspapiere beizufügen.

Die Ausnahmegenehmigung kann mit einer Befristung längstens bis zum 31.03.2024 und für die Dauer der Gültigkeit der Haftplichtversicherung erteilt werden. Ab dem 1. April 2024 gelten für die ukrainischen Fahrzeuge die allgemeinen Zulassungsregeln nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung uneingeschränkt. Entsprechend müssten ukrainische Fahrzeuge ab dem 01.04.2024 spätestens nach einem Jahr seit ihrem Grenzübertritt in Deutschland umgemeldet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des LBV unter:

https://lbv.brandenburg.de/ausnahmegenehmigungen-fur-fahrzeuge-24739.html

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
14.06.2023