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Beermann: Wohnraumförderung wird fortgesetzt

Pressemitteilung

- Erschienen am 14.02.2020

Bauminister Guido Beermann hat eine positive Bilanz der Wohnraumförderung im vergangenen Jahr gezogen. Es wurden rund 100 Millionen Euro für 738 Wohnungen bewilligt. Brandenburg hat mit dem neuen Wohnraumförderungsgesetz im Oktober 2019 gute Rahmenbedingungen für die weitere Förderung geschaffen. Für Menschen mit niedrigem Einkommen, für Studierende und Auszubildende, für Menschen mit Behinderungen und für Seniorinnen und Senioren wird es leichter, in mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen zu ziehen.

Guido Beermann: “Wir wollen, dass die Kommunen in Brandenburg gute Orte zum Leben sind. Wohnen soll für alle Menschen bezahlbar bleiben. Mit einer integrierten Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik wollen wir die Innenstädte beleben und gemischte Wohnquartiere erhalten. Wir müssen da, wo es erforderlich ist, Leerstand beseitigen. Und da, wo es Menschen schwerfällt eine bezahlbare Wohnung zu finden, müssen wir bedarfsgerecht neu bauen. Dazu gehört neben der Förderung von verschiedenen Wohnformen auch barrierefreies Wohnen. Das neue Wohnraumförderungsgesetz und die aktuellen Förderrichtlinien in Brandenburg sind auch das Ergebnis der guten Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Wohnen. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit wollen wir fortsetzen. Dank des Engagements der verschiedenen Akteure liegen uns zahlreiche Förderanträge vor. Wir wollen die derzeitig zur Verfügung stehenden Mittel möglichst verdoppeln.“

Neues Wohnraumförderungsgesetz des Landes Brandenburg

Die soziale Wohnraumförderung in Brandenburg wurde bisher nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes geregelt. Die Länder können jedoch eigene Gesetze erlassen, die einen flexibleren Einsatz der Mittel entsprechend den Anforderungen und Bedürfnissen im Land erlauben. Davon hat Brandenburg Gebrauch gemacht und in Zusammenarbeit mit den Partnern im Brandenburger Bündnis für Wohnen das Wohnraumförderungsgesetz erarbeitet. Das Gesetz trat am 1. Oktober 2019 in Kraft.

Wesentliche Verbesserungen sind die Erhöhung der Einkommensgrenzen, deren dynamische Anpassung alle 4 Jahre erfolgt. Der Berechtigtenkreis wurde um gemeinschaftliche Wohnformen erweitert, dazu gehören neben Wohnmöglichkeiten für Studierende und Auszubildende beispielsweise auch Angebote für Menschen mit Behinderungen oder Wohngemeinschaften.

Wohnraumförderung 2019 – Nachfrage gestiegen

Im Jahr 2019 ist die Nachfrage nach Fördermitteln gegenüber 2018 angestiegen. Zum 31.12.2019 stand einem maximal verfügbaren Bewilligungsvolumen von 100 Millionen Euro ein Antragsvolumen von mehr als 224 Millionen Euro gegenüber.

Die für das Jahr 2019 verfügbaren 100 Millionen Euro wurden wie folgt bewilligt - Verteilung nach Richtlinien / Fördergegenständen / Form der Mittel:

Richtlinien Fördergegenstände Wohnen

Von den 708 geförderten Wohnungen im Mietwohnungsbau wurden 639 Wohnungen barrierefrei erreichbar gestaltet. Der überwiegende Teil der Fördermittel (85 Prozent) wurden als Darlehen ausgereicht, die restlichen 15 Prozent als ergänzende Zuschüsse im Zusammenhang mit der Förderung von neuen Mietwohnungen bewilligt.

Die Antragslage hat sich positiv entwickelt. Das liegt unter anderem daran, dass die Partner des Bündnisses für Wohnen intensiv für die Wohnraumförderung geworben haben. In den Jahren 2015 bis 2019 wurden in Brandenburg rund 254 Millionen Euro für den Neubau bzw. die Wiederherstellung von 2020 Wohnungen bewilligt. In die Modernisierung und Instandsetzung von 912 Wohnungen flossen knapp 60 Millionen Euro, insgesamt also rund 314 Millionen Euro.

Ausblick für 2020 und die folgenden Jahre

Die Aufgabe des brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung ist es, im Rahmen der integrierten Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik, eine regional angemessene und sozial ausgerichtete Wohnraumversorgung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels landesweit zu unterstützen. Das neue Wohnraumförderungsgesetz bietet dafür eine wichtige Voraussetzung zur Förderung von Mietwohnungsneubau, Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum; Wohneigentumsbildung und die Anpassung an die Bedürfnisse der Menschen.

Unter Einbeziehung der Kommunen und der im Bündnis für Wohnen zusammengeschlossenen Akteurinnen und Akteure will das Land die Wohnungsbauoffensive verstärken. Die Wohnraumförderung wird mit einem Volumen von mindestens 100 Millionen Euro fortgesetzt. Für das Jahr 2020 gibt es bereits Anträge über rund 150 Millionen Euro. Darüber hinaus gibt es ein zusätzliches Nachfragepotential über mehr als 300 Millionen Euro für 2020/2021. Das MIL strebt eine Verdopplung des derzeitigen Bewilligungsvolumens an.

Bündnis für Wohnen wird fortgesetzt

Das Bündnis für Wohnen wurde am 16. März 2017 gegründet. Das gemeinsame Ziel der Bündnispartner aus Wirtschaft und Politik ist es, mehr bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen, Mietpreis- und Belegungsbindungen zu schaffen und zu erhalten.

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Datum
14.02.2020