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Brandenburg hat Geld zur Stabilisierung des ÖPNV ausgezahlt

Pressestatement

- Erschienen am 13.05.2020

Liquidität der Verkehrsunternehmen während der Corona-Krise sichern

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr – also für die Busse und Straßenbahnen in ihren jeweiligen Gebieten. Sie beauftragen unter anderem private und kommunale Verkehrsunternehmen damit, Verkehrsleistungen zu erbringen.  Das Land unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte mit pauschalierten Finanz-Zuweisungen auf der Grundlage des ÖPNV-Gesetzes. Üblicherweise werden diese Mittel quartalsweise ausgezahlt. Wie bereits im April bekannt gegeben, konnten die Aufgabenträger das Geld vorzeitig abrufen. Damit stehen Mittel in Höhe von ca. 75 Millionen Euro zur Verfügung, die direkt genutzt werden können. 15 der insgesamt 18 Aufgabenträger haben von der Möglichkeit der vorzeitigen Auszahlung Gebrauch gemacht. Die Gelder wurden jetzt vom Land überwiesen.

Brandenburgs Verkehrsminister Guido Beermann: „Wir wollen die Träger des öffentlichen Nahverkehrs in der Corona-Krise stabilisieren, um sie in die Lage zu versetzen, ihr ÖPNV-Angebot aufrechtzuerhalten. Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass die finanziellen Mittel nach dem ÖPNV-Gesetz vom Land vorzeitig zur Verfügung gestellt werden konnten.

Außerdem stehen wir mit dem Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Gesprächen über die Rettungsschirme des Bundes und Landes für den ÖPNV. Allein in Brandenburg sind ersten Schätzungen zufolge Fahrgeldausfälle in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro zu erwarten. Um den damit verbundenen finanziellen Schaden im ÖPNV aufzufangen bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung – auch des Bundes.“

Abbinder

Datum
13.05.2020