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Neues Leben für stillgelegte Gleise – Gutachten untersuchte Potentiale für Brandenburg

- Erschienen am 13.01.2022 - Pressemitteilung Presseinformation

Das Land Brandenburg will die Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr deutlich erweitern. Dazu kann auch die Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken einen Beitrag leisten. Ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) gibt Aufschluss darüber, welche Bahnstrecken und -halte Potential zur Reaktivierung haben könnten. Die Ergebnisse der Untersuchung fließen in den neuen Landesnahverkehrsplan 2023-27 ein.

Verkehrsminister Guido Beermann: „Es ist das gemeinsame Ziel aller Koalitionsparteien, die Brandenburgerinnen und Brandenburger noch besser an den ÖPNV anzubinden. Hierfür bedarf es auch attraktiver Angebote in der Fläche, wie beispielsweise die Plus-Bus-Linien, deren Umsetzung Brandenburg unterstützt. Eine besondere Bedeutung hat zudem der Schienenpersonennahverkehr (SPNV), der alle Regionen Brandenburgs miteinander verknüpfen und damit schnelle Verbindungen im ganzen Land ermöglichen soll. Ein Baustein für die Weiterentwicklung des SPNV ist die Reaktivierung von ehemaligen Bahnstrecken. Der erste Schritt ist hier gemacht, denn seit Mitte Dezember 2021 fährt die RB35 stündlich auf dem reaktivierten Streckenabschnitt zwischen Bad Saarow Klinikum und dem Bahnhof Bad Saarow-Pieskow. Mit der Potentialanalyse gehen wir auf diesem Weg weiter voran.“

Die Potentialanalyse wurde von „PTV – Transport Consult GmbH“ in Vorbereitung des neuen Landesnahverkehrsplans erstellt. Auf Grundlage dieses Basisgutachten wurde eine Erstbewertung von 32 potentiell zu aktivierenden brandenburgischen Eisenbahnstrecken zuzüglich vier Verbindungskurven vorgenommen. Diese potentiellen Strecken und 35 Halte waren auch Ergebnis einer vorher erfolgten Abfrage des MIL bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Abgeleitet von den Ergebnissen des Basisgutachtens und der dort anhand der Kriterien „Verkehrspotential im Einzugsbereich“, „Infrastrukturzustand“ und „Netzwirkung“ vorgenommenen Bewertung sollen nun zunächst die folgenden Schienenstrecken über Machbarkeitsstudien in zwei Arbeitspaketen intensiv und detailliert auf eine Aktivierungsmöglichkeit hin untersucht werden:

Zur Operationalisierung werden zunächst zwei Pakete gebildet, die nacheinander in Umsetzung des neuen Landesnahverkehrsplans abgearbeitet werden. Unter Berücksichtigung raumstruktureller (Berlin Umland/weiterer Metropolenraum) und infrastruktureller (kurze und lange Streckenabschnitte) Belange werden aus den Ergebnissen der Potenzialuntersuchung jeweils zwei kurze Strecken aus der Kategorie A und zwei lange Strecken aus der Kategorie B in einem Paket gebündelt.

Paket 1 enthält:

  • Rathenow – Rathenow Nord (kurz und weiterer Metropolenraum) A
  • Fredersdorf – Rüdersdorf (kurz und Berliner Umland) A
  • Werneuchen – Wriezen (lang und Berliner Umland) B
  • Luckau-Uckro – Lübben (lang und weiterer Metropolenraum) B

 Paket 2 enthält:

  • Müncheberg – Müncheberg-Stadt (kurz und weiterer Metropolenraum) B
  • Hoppegarten – Altlandsberg (kurz und Berliner Umland) A
  • Wustermark – Ketzin (lang und Berliner Umland) B
  • Falkenberg – Herzberg-Stadt (lang und weiterer Metropolenraum) A

Die Potentialanalyse hat sich ebenfalls mit der Reaktivierung von potentiellen neuen Halten beschäftigt. In die Erstbewertung sind hier insgesamt 35 Halte eingegangen. Im Ergebnis zeigen folgende Halte Potential für eine Reaktivierung:

  • Heidefeld (SPNV-Strecke Brandenburg Hbf – Rathenow)
  • Kiekebusch (SPNV-Strecke Cottbus Hbf – Görlitz)
  • Bornim-Grube (SPNV-Strecke Berliner Außenring)
  • Haida (Oberlausitz) (SPNV-Strecke Falkenberg (Elster) – Ruhland)

Nächste Schritte: Machbarkeitsstudien und Kosten-Nutzen-Untersuchung je Strecke

Die Strecken der beiden Arbeitspakete lassen hinsichtlich der zu erwartenden werktäglichen Personenverkehrsleistung ein ausreichendes Potenzial für eine Reaktivierung erkennen. Für diese Strecken ist daher zur Grobbewertung vorgesehen, zunächst eine Machbarkeitsstudie mit einer differenzierten Betrachtung von Nutzen und Kosten durchzuführen. Für Reaktivierungsstrecken, die im Ergebnis einen Nutzen-Kosten-Faktor > 1 aufweisen, soll dann in einem zweiten Schritt das Regelverfahren der Standardisierten Bewertung angewendet werden, was Voraussetzung für eine Förderung der erforderlichen Investitionskosten im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms ist. Ziel ist, eine GVFG-Bundesförderung zu beantragen, sofern auch für eine künftige Verkehrsbestellung Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Für die Reaktivierungshalte ist vorgesehen, eine vereinfachte Nutzen-Kosten-Untersuchung sowie eine Betrachtung der betrieblichen Auswirkungen durchzuführen.

Weitere Informationen

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
13.01.2022