Tempo 30 im Kurvenbereich der Allee bei Gusow soll Unfallgefahr vorläufig verringern
- Erschienen am - PresemitteilungInfrastrukturminister Detlef Tabbert und Gernot Schmidt, Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland, haben sich heute bei einem Treffen in Seelow zum geplanten Bauvorhaben an der Bundesstraße B 167, freie Strecke zwischen Seelow bis Bahnübergang Gusow, ausgetauscht. Zuvor hatte sich Minister Detlef Tabbert selbst vor Ort einen Überblick über die Situation verschafft. Gegen eine dort vorgesehene Kurvenverbesserung und die damit verbundene Fällung von Bäumen hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage eingereicht.
Der Abschnitt der B 167 ist durch unzureichenden Straßenquerschnitt und unzureichende Querneigung gekennzeichnet; die vorhandene Geometrie der Strecke im Kurvenbereich stellt eine Unfallgefährdung dar. Die B 167 knickt an dieser Stelle nahezu rechtwinklig ab. Um die planfestgestellte Baumaßnahme zu realisieren, ist die Fällung von 61 Bäumen, darunter 10 Alleebäume, notwendig. Zum Ausgleich dafür sollen 195 Bäume neu gepflanzt werden.
Minister Detlef Tabbert: „Im Zentrum des geplanten Bauvorhabens an der B 167 zwischen Seelow und Gusow steht die Verkehrssicherheit und die Reduzierung der Unfallgefahr. In der bisherigen öffentlichen Diskussion über die erforderliche Fällung von Bäumen entlang der Strecke hat dieser Aspekt bedauerlicherweise keine große Rolle gespielt. Fest steht, dass das Land Brandenburg Alleen schützen und erhalten möchte. Insbesondere der alte Baumbestand stellt einen großen Schatz dar. Nach einer Klage und einem Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Kurvenverbesserung muss das Ergebnis des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens abgewartet werden. Landrat Gernot Schmidt und ich sind uns deshalb einig, dass es bis zum Abschluss des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens keine Baumfällungen an der Strecke geben wird. Die Zeit soll genutzt werden, um die Diskussion, die zuletzt sehr emotional geführt worden war, wieder zu versachlichen. Da die Unfallgefahr, insbesondere durch Lastwagen und Busse im Begegnungsverkehr, in dieser Zeit jedoch unvermindert bestehen bleibt, sind Landrat Schmidt und ich uns darüber einig, dass die Reduzierung der Geschwindigkeit von aktuell Tempo 50 auf Tempo 30 vorübergehend erforderlich ist. Die Untere Straßenverkehrsbehörde wird entsprechende Maßnahmen prüfen.“
Gernot Schmidt, Landrat Landkreis Märkisch-Oderland, betont in diesem Zusammenhang: „Wir werden eine Lösung finden, die die Menschen in unserer Region mitnimmt.“
Das Land und der Landkreis werden den weiteren Verlauf des Verfahrens aufmerksam begleiten und die Öffentlichkeit transparent über alle Schritte informieren. Ziel bleibt es, eine Lösung zu finden, die sowohl den Erfordernissen der Verkehrssicherheit als auch dem Schutz der Alleebäume gerecht wird.