Neue Nutzung in alten Mauern
- Erschienen am - PresemitteilungKulturministerin Schüle und Infrastrukturminister Beermann besuchen denkmalgeschützte Bauten in Bad Freienwalde / 71.000 Euro aus der Denkmalhilfe für Kossätenhaus und Gutshof
Kulturministerin Manja Schüle und Infrastrukturminister Guido Beermann haben heute in Bad Freienwalde (Kreis Märkisch-Oderland) besondere Projekte des städtebaulichen Denkmalschutzes, unter anderem das Rathaus, das Oderlandmuseum, die Laurentiusschule sowie das Kossätenhaus im Ortsteil Altranft und das Gut Sonnenburg besucht. Dabei hat Ministerin Schüle zwei Fördermittelbescheide aus der Denkmalhilfe 2022 übergeben: Kirsten Westphal erhielt 50.000 Euro für die denkmalgerechte Sanierung ihres Kossätenhauses, Werner Gerber 21.000 Euro für die Sanierung des Uhrenturms von Gut Sonnenburg.
Kulturministerin Manja Schüle: „Brandenburg – das sind außer den preußischen Schlössern und Gärten vor allem Bauernhäuser und Dorfkirchen, Dampfmaschinen und Mühlen, Altstädte und Dorfkerne. So vielfältig unser Land ist, so vielfältig sind auch seine historischen Zeugnisse. Diese zu erhalten, ist Aufgabe der Denkmalpflege. Und dort steht seit jeher Nachhaltigkeit im Zentrum: Erhalten, renovieren und sanieren statt neu bauen. Das spart Ressourcen und schont das Klima. Und nicht nur das: Die Denkmale in unseren Städten und Gemeinden tragen maßgeblich zur Attraktivität Brandenburgs bei, stehen für ungewöhnliche und kreative Nutzungen, ermöglichen vielfältige Begegnungen. Viele dieser Kleinode wären ohne privates und oft ehrenamtliches Engagement nicht zu erhalten. Überall in unserem Land setzen sich Vereine, Förderkreise und Privatpersonen mit Leidenschaft, Beharrlichkeit und Kreativität für den Erhalt historischer Bausubstanz ein – wie beim Kossätenhaus in Altranft und beim Gut Sonnenburg. Der Denkmalschutz mobilisiert so viele Menschen wie keine andere Bürgerbewegung im Land. Mich beeindruckt dieses bürgerschaftliche Engagement sehr. Deshalb freue ich mich, dass wir mit der Denkmalhilfe einen Beitrag zur Sicherung und Sanierung von bedrohten Gebäuden leisten können. Denn: Denkmalschutz schafft Gemeinschaft und steht für Nachhaltigkeit und regionale Identität.“
Infrastrukturminister Guido Beermann: „Unsere Städte sind vom Wandel geprägt und stehen gerade jetzt vor großen Herausforderungen, sei es durch die Folgen der Corona-Pandemie oder des Klimawandels. Die erfolgreiche Stadtentwicklung in den vergangenen Jahren ist eine gute Basis, auf der wir aufbauen können. Gerade in den historischen Stadtkernen ist es gelungen, das baukulturelle Erbe zu bewahren und mit neuen Nutzungen zu beleben. Im Sanierungsgebiet ‚Altstadtkern‘ von Bad Freienwalde lässt sich erleben, wie stark Denkmale den öffentlichen Raum und das Stadtbild prägen, die Aufenthaltsqualität, die Lebendigkeit und die Identität – kurz das Funktionieren – einer Innenstadt mitbestimmen. Bad Freienwalde ist beliebt bei den Menschen vor Ort und für Touristen und Erholungssuchende attraktiv.“
Das Kulturministerium unterstützt die Sanierung von Denkmalen in diesem Jahr mit rund 12 Millionen Euro. Rund 5 Millionen Euro fließen an Stiftungen für den Erhalt ihrer Bausubstanz, darunter an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, die Stiftung Stift Neuzelle sowie die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf. Mit knapp 4 Millionen Euro werden Kirchen, Religionsgemeinschaften und Kommunen bei der Sanierung von sakralen Gebäuden und jüdischen Friedhöfen gefördert. Mehr als 3 Millionen Euro stellt das Kulturministerium für Denkmalförderprogramme zur Verfügung: Im Rahmen der Denkmalhilfe stehen 1,87 Millionen Euro zur Sicherung von bedrohten Denkmalen bereit, mit ca. 1,3 Millionen Euro wird das Bundesprogramm zur Erhaltung national wertvoller Kulturdenkmale kofinanziert.
Landesweit sind rund 14.000 Baudenkmale in der Denkmalliste des Landes verzeichnet. Die ältesten Bodendenkmale sind Feuersteinwerkzeuge aus der Zeit des Neandertalers vor rund 130.000 Jahren, gefunden im Braunkohletagebau bei Jänschwalde (Spree-Neiße). Das jüngste Bodendenkmal ist ein Fluchttunnel unter den DDR-Grenzanlagen von 1961 in Glienicke-Nordbahn (Oberhavel). Die ältesten Baudenkmale reichen bis ins 12. Jahrhundert zurück, so etwa die Klöster in Lehnin (Potsdam-Mittelmark), Zinna (Teltow-Fläming) und Doberlug-Kirchhain (Elbe-Elster) oder der um 1200 entstandene Burgturm in Stolpe (Uckermark). Eines der jüngsten Baudenkmale ist die Förderbrücke F60 in Lichterfeld (Elbe-Elster) aus dem Jahr 1988. Für Fragen des Denkmalschutzes sind in Brandenburg die 18 Unteren Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, sowie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg zuständig. Denkmalfachbehörde des Landes ist das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum mit Sitz in Wünsdorf (Landkreis Teltow-Fläming).
Der städtebauliche Denkmalschutz gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Stadtentwicklung und wird im Rahmen der Städtebauförderung durch das Infrastrukturministerium unterstützt. Dabei werden Denkmale stets im städtebaulichen Kontext betrachtet. Das heißt, dass der Erhalt sowie die Modernisierung und Instandsetzung von sanierungsbedürftigen, häufig leerstehenden Denkmalen für zeitgemäße Nutzungen in der Städtebauförderung integraler Bestandteil von „Städtebaulichen Gesamtmaßnahmen“ mit einer abgegrenzten Förderkulisse sind. Ziel ist die Entwicklung ganzer Innenstädte, Stadtteile bzw. Quartiere zu attraktiven, lebens- und liebenswerten Orten. Mit einem passgenauen Bündel von Hoch- und Tiefbauvorhaben sowie nicht-investiven, vorbereitenden bzw. begleitenden Vorhaben reagieren die Förderkommunen flexibel auf ihre individuellen sozialen, wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Herausforderungen. Sie können neben eigenen Bauvorhaben auch private Projekte unterstützen. Denn nur durch das Zusammenwirken von öffentlichen und privaten Investitionen können städtebauliche Missstände umfassend beseitigt werden. Die Kontinuität der Städtebauförderung gibt den Kommunen eine hohe Planungssicherheit und zeitliche Flexibilität.
Mit dem Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ als Nachfolgeprogramm des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ werden seit 2020 die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteil- und Ortszentren unterstützt. Die Mittel werden in jedem Haushaltsjahr jeweils für einen Förderzeitraum von bis zu fünf Jahren bewilligt. Von den für 2021 bis 2025 insgesamt für Brandenburg zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rund 34 Millionen Euro für das Programm ‘Lebendige Zentren‘ werden rund 26 Millionen Euro für die bisherigen Fördergebiete des Städtebaulichen Denkmalschutzes ausgereicht.
Bad Freienwalde ist eine der 31 Mitgliedsstädte der Arbeitsgemeinschaft Städte mit historischen Stadtkernen Brandenburg, welche in diesem Jahr ihr 30-jähriges Jubiläum feiert. Sie wird bereits seit 1991 mit Fördermitteln des „Städtebaulichen Denkmalschutzes“ bei der Sanierung der historischen Bausubstanz unterstützt. Seit 2020 erfolgt die Förderung aus dem Nachfolgeprogramm „Lebendige Zentren“. Neben diesem Programm wird die Stadt auch aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ unterstützt. Schwerpunkt dieser Gesamtmaßnahme, die 2016 im Programm „Soziale Stadt“ gestartet ist, ist die Umgestaltung des unter Denkmalschutz stehenden Bahnhofsensembles zur soziokulturellen Einrichtung. In den verschiedenen Programmen der Städtebauförderung wurden bisher insgesamt rund 44,6 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel bewilligt.
Ein Schwerpunkt der weiteren Altstadtsanierung ist die die Innenstadt zerschneidende Stadtbrücke der B158, die einen sehr schlechten Bauzustand aufweist. Die Verkehrsführung wird zukünftig ebenerdig mit Kreisverkehr ausgebildet. Damit soll die trennende Wirkung der B158 beseitigt und die Erlebbarkeit der Stadt nachhaltig verbessert werden. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die Stadt bei der Erreichung dieses Sanierungsziels, um auch umliegende Randbereiche städtebaulich aufzuwerten. Es stehen Bundesverkehrs- und Städtebaufördermittel zur Verfügung.