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Schneider begrüßt Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

Pressemitteilung

- Erschienen am 11.04.2019

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat eine  Normenkontrollklage von 16 brandenburgischen Gemeinden zurückgewiesen. Die Richter hatten insbesondere die zentralörtliche Gliederung, die raumordnerische Steuerung der Siedlungsentwicklung, des großflächigen Einzelhandels und des Freiraumverbundes des derzeit gültigen Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg (LEP BB) geprüft.

In seinem gestrigen Urteil kam das Gericht zu der Auffassung, dass der Wegfall der Grundzentren im LEP BB rechtlich zulässig und Abwägungsfehler nicht festzustellen seien. Gleiches gelte für die Beschränkung der Wohnsiedlungs-flächen. Auch gegen die Vorgaben zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels hatte das Gericht keine Einwände.

„Das Urteil bestätigt, das wir mit unserer Auffassung richtig liegen, die Entwicklung des Landes sinnvoll und ausgewogen zu steuern.  Den derzeit gültigen LEP BB haben wir mit dem neuen Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion weiterentwickelt. Der Plan schafft mehr Platz für die Entwicklung aller Gemeinden und unterstützt das Wachstum des ganzen Landes“, sagte Landesplanungsministerin Kathrin Schneider.

Mehr zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg finden Sie hier:

https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.801820.php

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Datum
11.04.2019