Bewährtes sichern, Neues schaffen - Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zieht positive Bilanz nach dem ersten Jahr der Legislatur
- Erschienen am - PresemitteilungLichterfahrten, Wohnungsbau, mehr Züge und digitale Verwaltung: Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) zieht für das Jahr 2025 eine positive Bilanz. In zentralen Zukunftsfeldern wie bezahlbares Wohnen, Stadtentwicklung, Schienenverkehr, Strukturwandel in der Lausitz und Digitalisierung von Planungs- und Sozialverfahren wurden entscheidende Weichen gestellt und Projekte sichtbar vorangebracht.
Detlef Tabbert, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Dieses erste Jahr war geprägt von massiven Herausforderungen: hohe Baukosten, steigende Zinsen, angespannte Wohnungsmärkte und großer Investitionsdruck bei der Infrastruktur. Es ist uns gelungen, den sozialen Wohnungsbau zu stärken, wichtige Bahnprojekte voranzubringen und Kommunen spürbar zu entlasten. Das gelingt nur, weil wir in der Landesregierung eng zusammenarbeiten.“
Unbürokratische Lösungen: Lichterfahrten als neues Brauchtum
Ganz aktuell hat sich gezeigt, wie gut und schnell auch unbürokratische Entscheidungen innerhalb der Landesregierung getroffen werden können: Ein Beispiel für eine gute, schnelle und unbürokratische Zusammenarbeit hat sich ganz aktuell Lichterfahrten sorgen seit einigen Jahren auch in Brandenburg für vorweihnachtliche Stimmung und stärken das Gemeinschaftsgefühl in Städten und Gemeinden. Das MIL und das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) haben sie als Brauchtum anerkannt und in einem gemeinsamen Schreiben einen klaren, praxistauglichen Rahmen für ihre Durchführung geschaffen.
Die zuständigen Behörden erhalten Handlungsleitlinien, um Lichterfahrten je nach Umfang als Versammlung, lokale Brauchtumsveranstaltung oder Veranstaltung nach § 29 Abs. 2 StVO einzuordnen. An- und Abfahrten der festlich beleuchteten Fahrzeuge sind ohne aufwendige Einzelgenehmigungen möglich, solange zusätzliche Lichtanlagen abgeschaltet bleiben und keine sicherheitsrelevanten Bedenken bestehen – ein bewusst unbürokratisches Signal zugunsten des Ehrenamts.
Soziale Wohnraumförderung und Mieterschutz
Brandenburg hat 2025 das Fördervolumen für die soziale Wohnraumförderung erhöht und stellt rund 250 Millionen Euro bereit. Bereits 2024 konnten mit rund 212 Millionen Euro 1.269 Wohneinheiten gefördert werden, davon 1.117 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen – etwa doppelt so viele Bindungen wie 2023. Ein Viertel der Mittel wurde als Zuschüsse gewährt, was Projekte trotz hoher Bau- und Finanzierungskosten überhaupt erst wirtschaftlich möglich macht.
Die Landesregierung hat sich zudem erfolgreich für die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 eingesetzt und führt ab 2026 eine neue Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnung für 36 Städte und Gemeinden ein.
35 Jahre verlässliche Städtebauförderung
Allein 2025 wurden rund 76 Millionen Euro von Bund und Land für 116 Gesamtmaßnahmen in 69 Kommunen bewilligt. Für die Städtebauförderung stehen 2026 rund 94 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel zur Verfügung; so viel wie nie zuvor. Bis 2029 wird der Förderbetrag mit der weiteren Aufstockung der Bundesmittel auf insgesamt rund 160 Millionen Euro anwachsen.
Seit 1991 sind rund 4,1 Milliarden Euro Städtebaufördermittel in 401 brandenburgische Kommunen geflossen und haben Ortskerne, Wohnquartiere und kulturelle Einrichtungen grundlegend erneuert. Zum Jubiläum „35 Jahre Städtebauförderung“ entsteht eine Foto-Wanderausstellung, die ab 2026 landesweit die Entwicklung der Städte zwischen Altbausubstanz, Denkmalsanierung und neuen Nutzungen zeigt.
Ein Blick auf künftige Aufgaben der Stadtentwicklung ist mit dem Abschluss der Landesinitiative Meine Stadt der Zukunft gelungen.
Schienenverkehr: Lübbenau–Cottbus, RE 3, Dresdner Bahn, RB 73/74
Mit der Strukturentwicklung in der Lausitz ist der Ausbau der Bahnstrecke Lübbenau–Cottbus eng verknüpft. Für die wichtige Verbindung liegt seit dem Frühjahr ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor; das zweite Gleis soll nach aktueller Planung Ende 2027 in Betrieb genommen werden. Damit wird ein Halbstundentakt zwischen Berlin und Cottbus möglich und die Region wird deutlich besser an die Hauptstadt angebunden.
Für die Linie RE 3 haben Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vereinbart, ab 2026 ein stündliches Angebot auf der Strecke Stralsund–Pasewalk–Angermünde–Berlin zu unterbreiten; 2027 soll die Verbindung als umstiegsfreie Direktverbindung angeboten werden. Mit der Inbetriebnahme der Dresdner Bahn und neuen Linienführungen werden zudem die Direktverbindungen zum Flughafen BER erweitert, etwa aus Lübbenau, Eberswalde und Oranienburg, während bestehende Direktzüge aus Ludwigsfelde, Zossen, Potsdam und Königs Wusterhausen erhalten bleiben.
Ein gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern beauftragtes Gutachten zu den Strecken Neustadt (Dosse)–Güstrow (RB 73/74) und der Mecklenburgischen Südbahn bescheinigt der RB 73/74 ein deutliches Potenzial. Beide Ausbauvarianten erreichen ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis, besonders wirtschaftlich ist die empfohlene Variante mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h – eine wichtige Grundlage, um die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung einzufordern.
Strukturwandel und Lausitzer Seenkette
Die Lausitzer Seenkette wächst: Im Sommer wurden der Gräbendorfer See sowie die Brandenburger Teile des Partwitzer und Geierswalder Sees offiziell für die Schifffahrt freigegeben, und die Schifffahrtsregeln zwischen Brandenburg und Sachsen wurden harmonisiert. Bis 2026 sollen fünf Seen – Gräbendorfer, Sedlitzer, Partwitzer, Geierswalder und Senftenberger See – verbunden und durch Strände, Radwege, Bootsanleger und Wasserwanderrastplätze touristisch erschlossen sein.
Minister Detlef Tabbert: „Ob Lichterfahrten, Mietpreisbremse oder Lausitzer Seenkette – überall zeigen die Projekte, wie handlungsfähig unser Land ist, wenn Ministerien, Kommunen und engagierte Bürgerinnen und Bürger an einem Strang ziehen. Diese Linie werden wir mit der Novelle der Bauordnung und neuen Impulsen für die Stadtentwicklung konsequent fortsetzen.“
Beispiele für Digitalisierung: Virtuelle Bauämter und digitale Wohngeldanträge
Beim Bürokratieabbau setzt das MIL stark auf Digitalisierung. Auf dem Weg zur flächendeckenden Digitalisierung der Bauantragsverfahren sind im Frühjahr virtuelle Bauämter im Landkreis Uckermark und in der Stadt Schwedt gestartet; inzwischen sind neun Bauaufsichtsbehörden an das System angebunden. Bis 2026 soll das digitale Bauantragsverfahren in allen Landkreisen und kreisfreien Städten verfügbar sein.
Wohngeldanträge können mittlerweile in 27 Wohngeldbehörden des Landes Brandenburg über das Serviceportal www.serviceportal.gemeinsamonline.de gestellt werden. Die Möglichkeit der digitalen Wohngeldantragstellung wird auch in den übrigen 12 Wohngeldbehörden im Jahr 2026 realisiert.
Gemeinsam mit der Digitalagentur Brandenburg und der Landeshauptstadt Potsdam wird eine KI-gestützte Bearbeitung analog und digital gestellter Wohngeldanträge erprobt. Das System erfasst Anträge, identifiziert fehlende Unterlagen und beantwortet Fragen zur Wohngeldsachbearbeitung und soll künftig allen Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt und vom Land finanziert werden.
Zusammenarbeit in der Landesregierung
Viele Erfolge des ersten Jahres beruhen auf enger Abstimmung zwischen den Ressorts: Die Anerkennung der Lichterfahrten als Brauchtum wurde gemeinsam mit dem Innenministerium (MIK) erarbeitet, um rechtssichere, aber unbürokratische Verfahren zu ermöglichen.
Im Bereich der Strukturentwicklung in der Lausitz und beim Ausbau der Schieneninfrastruktur arbeitet das MIL eng mit dem Wirtschafts-, Finanz- und Wissenschaftsressort zusammen, um Investitionen in Verkehr, Forschung und Energieinfrastruktur zu verzahnen. Zudem unterstützt das Ministerium die gemeinsame Innovationsstrategie mit Berlin, um entlang der Bahnradialen wirtschaftliche Entwicklung, neue Wohnangebote und gute Mobilität zu verbinden.
Minister Detlef Tabbert: „Dieses erste Jahr war nur der Auftakt. Wir haben gezeigt, dass Brandenburg beim Wohnungsbau, bei der Mobilität, beim Klimaschutz und bei der Digitalisierung Tempo machen kann – gemeinsam mit den Kommunen, der Wohnungswirtschaft, der Zivilgesellschaft und den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ressorts. Diesen Kurs setzen wir fort, damit die Menschen in allen Regionen Brandenburgs verlässlich planen, gut leben und zuversichtlich in die Zukunft blicken können.“
Ausblick: Novellierung der Bauordnung
Bis Mitte Dezember soll die Novelle der Brandenburgischen Bauordnung in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Erstmals wird bis zur Gebäudeklasse 3 ein Genehmigungsfreistellungsverfahren eingeführt, bei dem die Gemeinde entscheidet, ob auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet werden kann. Die Behandlung des Bauantrags wird gestrafft, um die Verfahrenszeiten zu begrenzen. Das Umbauen im Bestand wird erleichtert. Der Gesetzentwurf enthält Vorschläge, auf Standards zu verzichten, die zur Gefahrenabwehr nicht zwingend notwendig sind. Ziel ist es, dringend benötigten Wohnraum schneller, flexibler und kostengünstiger zu ermöglichen und zugleich Planungs- und Rechtssicherheit für Kommunen und Bauwirtschaft zu erhöhen.