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Freigabe des 1. Bauabschnitt und weitere 985.000 Euro für 2. Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt Buckau

- Erschienen am 08.07.2024 - Presemitteilung Presseinformation
Verkehrsminister Genilke übergibt dem Landkreis Elbe-Elster Fördermittel für den weiteren Ausbau der Ortsdurchfahrt Buckau © MIL

Infrastrukturminister Rainer Genilke hat heute in Buckau den fertiggestellten 1. Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt Buckau freigegeben und einen Fördermittelbescheid in Höhe von 985.447 Euro für den weiteren Ausbau der Ortsdurchfahrt Buckau übergeben. Für den 1. BA wurden fast 763.000 Euro bewilligt. Im zweiten Bauabschnitt erfolgt der grundhafte Ausbau der Straße in einer Breite von 5,50 Meter und insgesamt in einer Länge von 600 Meter. Die Ortsdurchfahrt Buckau stellt die Verbindung zwischen der B 87 und der Kreisstadt Herzberg dar. Sie dient auch der Entlastung der Bundesstraße.

Rainer Genilke: „Wir haben bereits den Ausbau des ersten Bauabschnitts der Ortsdurchfahrt Buckau mit knapp 763.000 Euro unterstützt und können diesen nun freigeben. Ich freue mich, dass das Land Brandenburg auch für den zweiten Bauabschnitt Mittel bereitstellen kann. Die Straße ist derzeit nur rund 3,80 bis 5 Meter breit und weist erhebliche Schäden auf. Der Querschnitt der vorhandenen Straße wird nun den geltenden Normen angepasst. Damit kann die Verkehrsqualität und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erhöht werden. Wir unterstützen kommunale Straßenbaulastträger bei den Straßenbauvorhaben, die zum Erreichen der Ziele der Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg beitragen.“

Bei der Ortsdurchfahrt Buckau handelt sich um die Kreisstraße 6244, die im ersten Bauabschnitt auf einer Länge von 450 Meter ausgebaut wurde. Die Gesamtkosten betrugen 1,21 Millionen Euro. Das Land hat eine Zuwendung in Höhe von 762.750 Euro bewilligt.

Der zweite Bauabschnitt wird in einer Länge von rund 380 Meter ausgebaut. Die K 6244 stellt die Verbindung zwischen der B 87 und der Kreisstadt Herzberg dar und dient auch der Erschließung der Ortslagen Buckau und Rahnisdorf sowie weiterer Siedlungsbereiche. Die vorhandene Ausbaubreite beträgt rund 3,80 Meter bis 5 Meter, weist flächige und punktuelle Schäden sowie eine unzureichende Entwässerung auf. Gehwege sind nur teilweise vorhanden. Der zurzeit bestehende Zustand erfordert eine Anpassung des Querschnitts entsprechend der geltenden Normen, um die Verkehrsqualität und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Im Zuge des zweiten Bauabschnitts werden noch rund 205 Meter der K 6245 erneuert. Insgesamt werden im zweiten Bauabschnitt damit rund 600 Meter Straße erneuert und Gehwege hergestellt. Ergänzt wird der grundhafte Ausbau durch die Erneuerung der Entwässerungsanlagen und den Bau eines einseitigen Gehweges mit einer Breite zwischen 1,50 und 2 Meter. Die vorhandene Linie der Straße wird durch das Bauvorhaben nicht verändert.  

Die Zuwendung für den Straßenausbau wird im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2021) gewährt.

Die Gesamtkosten betragen rund 1,6 Millionen Euro. Das Land bewilligt eine Zuwendung in Höhe von 985.447 Euro. Der Bauabschnitt soll im Jahr 2025 fertiggestellt werden.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
08.07.2024