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Wohngeld vereinfacht

Presseinformation

- Erschienen am 08.04.2020

 Bund und Länder unterstützen die Bürger*innen sowie Unternehmen in der Corona-Krise durch vielfältige Maßnahmen. Um die Zahlungsfähigkeit der Mieter*innen zu sichern, haben sich Bund und Länder auf ein schnelleres und vereinfachtes Wohngeldverfahren geeinigt. Entsprechende Handlungsanweisungen des Bundes hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Fachaufsicht den Wohngeldstellen in den betroffenen Kommunen, kreisfreien Städten und Landkreisverwaltungen übersandt.

„Mit dem leichteren Zugang zum Wohngeld wollen wir die Haushalte unterstützen, die einen Anspruch auf diese Leistung haben und diese in der Corona-Zeit besonders dringend benötigen. Wohngeld ist ein wichtiger Schlüssel, um einkommensschwächeren Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten zu helfen. So können wir angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich sichern. Darüber hinaus ermöglichen wir den Wohngeldstellen, flexibel auf die Situation zu reagieren“, erklärte Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.

Die Zahlung der Mieten ist ein wichtiger Baustein, um Mieter*innen vor einer eventuellen Anhäufung von Schulden zu bewahren und gleichzeitig die Vermieter liquide zu halten. Daher appellieren wir an die Mieter*innen, das Wohngeldangebot anzunehmen und sich rechtzeitig über ihre Möglichkeiten zu informieren.

Die Handlungsanweisungen zur kurzfristigen Bearbeitung der vielen Neuanträge und Weiterbewilligungen zum Wohngeld beinhalten:

  • Verzicht auf die Plausibilitätsprüfung der Angaben zum Einkommen sowie auf die Prüfung eigener Unterhaltsansprüche bei coronabedingten Einkommenseinbußen
  • im Ausnahmefall Weiterzahlung des bisherigen Wohngeldes als Vorschuss
  • Weiterbewilligung des Wohngeldes mit verkürztem Bewilligungszeitraum auf Basis der bisherigen Bewilligung
  • Beschränkung von zu erbringenden Nachweisen auf das für die Berechnung notwendige Minimum
  • Ermittlung nur der zwingend notwendigen Angaben

Um die Funktionsfähigkeit der Wohngeldbehörden zu sichern, sind Wohngeldstellen in Brandenburg darüber hinaus als systemrelevant einzustufen. Als systemrelevant gelten Berufsgruppen, die in der Krisenarbeit für die Öffentlichkeit unentbehrlich sind. Zu diesen kritischen Infrastrukturen zählen unter anderem Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung – wie die Wohngeldstellen. Die Kommunen sind angehalten, die Wohngeldstellen in ihre Notfallpläne der Kommunen aufzunehmen und über entsprechende Personalausstattung und Vertretungsregelungen deren Arbeitsfähigkeit sicherzustellen.

Hintergrund:

Was ist Wohngeld?

Wohngeld hilft einkommensschwachen Haushalten bei ihren Wohnkosten, um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wenn Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von drei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen, dass Sie:

  • Mieter/Mieterin, Eigentümer/Eigentümerin oder eine gleichgestellte Person sind und den Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, selbst nutzen,
  • den Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen in dieser Wohnung haben und
  • mit eigenem Einkommen plus Wohngeld Ihren notwendigen Bedarf zum Lebensunterhalt decken können.

Wohngeldrechner Mit einem Klick auf den nachfolgenden Link können Sie prüfen, ob Sie zur Inanspruchnahme von Wohngeld berechtigt sind: Start des Wohngeldrechners

Der Wohngeldrechner wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin zur Verfügung gestellt. Ihre Daten werden automatisch vom Server gelöscht, wenn Sie das Interview beendet haben. Alle Berechnungsergebnisse beruhen auf Ihren Angaben. Ein Wohngeldanspruch lässt sich aus dieser Berechnung nicht ableiten. Auch kann der später von der Wohngeldbehörde berechnete Anspruch von dem Ergebnis der Online-Berechnung abweichen.

Abbinder

Datum
08.04.2020