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Zwischenbericht zum Durchfahrtsverbot an der B 169

Meldung

- Erschienen am 07.10.2020
Durchfahrtsverbotschild an der B 169 © MIL/Steffen Wenk

Aufgrund von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte wurden die Ortsdurchfahrten in Klein Oßnig und Allmosen seit dem 18. März 2019 von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden für einen bestimmten Lkw-Durchgangsverkehr gesperrt.

Die Maßnahmen stellen aus Sicht der Behörden den mildesten Eingriff in den Verkehr dar, der zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte für die Anwohner notwendig war.

Die Maßnahmen werden begleitet durch ein umfassendes Monitoring. Einen Zwischenbericht stellte die Landesregierung am 2. August 2019 der Öffentlichkeit vor. In diesem Zwischenbericht wurden die Auswirkungen der Maßnahmen nur bis Ende Mai 2019 dokumentiert.

Im neuen Bericht werden die Verkehrsverlagerungen für den Gesamtzeitraum von Juli 2018 bis 28. März 2019 (Vorher-Zeitraum) und ab dem 18. März 2019 bis 28. Februar 2020 (Nachher-Zeitraum ohne Einfluss der Corona-Krise) näher betrachtet.

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