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Zeuthen: 1,2 Millionen Euro für Forstallee

- Erschienen am 07.08.2024
Infrastrukturminister Genilke hat der Gemeinde Zeuthen Fördermittel für den weiteren Ausbau der Forstallee übergeben © MIL
Infrastrukturminister Rainer Genilke hat heute in Zeuthen im Landkreis Dahme-Spreewald einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro für den weiteren Ausbau der Forstallee übergeben. Die Straße hat eine große Bedeutung für das Straßennetz im Ort.

Rainer Genilke: „Wir wollen mit unseren Investitionen in Straßen, Rad- oder Gehwege vor allem mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden erreichen. Allein im vergangenen Jahr flossen 156 Millionen Euro in den Erhalt und den Ausbau von Bundesstraßen und 238 Millionen Euro in Landesstraßen. Weitere 53 Millionen Euro standen für die Förderung des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung. Für 2024 sind Investitionen in den Straßenbau in Höhe von insgesamt rund 439 Millionen Euro vorgesehen. Wir unterstützen kommunale Straßenbaulastträger bei den Straßenbauvorhaben, die zum Erreichen der Ziele der Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg beitragen. Wir fördern den Ausbau der Forstallee auch um die Sicherheit als Schulweg zu erhöhen. Das Land bewilligt eine Zuwendung in Höhe von 1,2 Millionen Euro.“

Die Forstallee hat als Haupterschließungsstraße eine große Bedeutung im Straßennetz der Gemeinde Zeuthen. In der Forstallee stehen viele Wohnhäuser. Außerdem gibt es eine Schule, für die die Forstallee als Schulweg dient. Die Straße hat auch eine Verbindungsfunktion zwischen dem Forstweg, Landesstraße L 402 im Nord-Osten und der Schulzendorfer Straße, ebenfalls L 402, im Süden. Der Straßenausbau im 1. Bauabschnitt der Forstallee wurde bereits in den Jahren 2010/2011 gefördert.

Der Asphalt der Fahrbahn im 2. und 3. Bauabschnitt befindet sich in einem schlechten Zustand. In den Kreuzungsbereichen sind auch andere Materialien wie Großpflaster, Beton und Kleinpflaster vorhanden. Die Gehwege fehlen teilweise und haben unterschiedliche Beläge. Der unbefestigte Seitenraum ist sehr schmal, durchwurzelt und nicht barrierefrei. Eine Straßenentwässerung ist im auszubauenden Bereich nicht vorhanden.

 Das Vorhaben umfasst den Ausbau der Fahrbahn, den Bau beidseitig befestigter Gehwege und Grundstückszufahrten sowie die Regenwasserableitung. Die Gesamtlänge der Ausbaustrecke beträgt mehr als eintausend Meter.

Bauabschnitt 2:

Der 2. Bauabschnitt beginnt vor der Grundschule am Wald und erstreckt sich bis zum Knotenpunkt Mittelpromenade. In Gegenrichtung zur Schule wird der Gehweg als wassergebundene Decke erneuert. Außerdem erfolgt die Erneuerung der Bordanlagen am Knotenpunkt Mittelpromenade für die Fußgängerquerung. Der Radverkehr wird auf der Schulseite über den Gehweg mit „Radfahrer frei“ und in Gegenrichtung auf einem Schutzstreifen mit einer Breite von 1,50 Meter geführt. Die Bushaltestelle am Fahrbahnrand am Knotenpunkt Waldpromenade in östlicher Richtung wird erneuert. Die Entwässerung erfolgt über neue Straßenabläufe und einen neuen Regenwasserkanal in Richtung Erlenbruch.

Bauabschnitt 3:

Der Bauabschnitt 3 beginnt am Ende des 2. Bauabschnitts und endet an der Einmündung zur Schulzendorfer Straße (L 402). Die Deckensanierung der Fahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise mit einer Fahrbahnbreite von sechs Meter. Es werden Gehwege mit einer Breite von zwei Meter und in Gegenrichtung mit einer Breite von 1,60 Meter gebaut. Der Radverkehr wird auf der Schulseite über den Gehweg mit „Radfahrer frei“ und in Gegenrichtung auf einem Schutzstreifen mit einer Breite von 1,50 Meter geführt. Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt über Versickerungsmulden sowie Mulden-Rigolen-Elemente.

In beiden Bauabschnitten werden Baumneupflanzungen zur Ergänzung der Allee vorgenommen, die ebenso wie die weitere Begrünung der Seitenbereiche nicht Bestandteil der Förderung sind.

Die Zuwendung für den Straßenausbau wird im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2024) bewilligt.

Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rund 2,6 Millionen Euro. Das Land bewilligt eine Zuwendung in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Das Vorhaben soll im Jahr 2027 fertiggestellt werden.

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Datum
07.08.2024