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Uwe Schüler übergibt 2,9 Millionen Euro für die Sanierung der Kreisstraße in Gräfendorf

- Erschienen am 07.08.2024 - Presemitteilung Presseinformation

Infrastrukturstaatssekretär Uwe Schüler hat heute dem Landkreis Teltow-Fläming einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Gräfendorf und für die Ortsverbindungsstraße von Gräfendorf nach Werbig übergeben. Damit sollen die Verkehrsverhältnisse verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht werden.

Uwe Schüler: „Wir wollen mit unseren Investitionen in Straßen, Rad- oder Gehwege vor allem mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden erreichen. Allein im vergangenen Jahr flossen 156 Millionen Euro in den Erhalt und den Ausbau von Bundesstraßen und 238 Millionen Euro in Landesstraßen. Weitere 53 Millionen Euro standen für die Förderung des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung. Für 2024 sind Investitionen in den Straßenbau in Höhe von insgesamt rund 439 Millionen Euro vorgesehen. Wir unterstützen kommunale Straßenbaulastträger bei den Straßenbauvorhaben, die zum Erreichen der Ziele der Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburg beitragen. Der Ausbau der Kreisstraße dient der Verkehrssicherheit, vor allem auch für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule in Werbig.“

Der Landkreis Teltow-Fläming beabsichtigt die Kreisstraße (K) 7209 in der Ortsdurchfahrt Gräfendorf sowie die außerörtliche Verbindungsstrecke zwischen Gräfendorf und Werbig zu erneuern. Außerdem soll ein separater Geh- und Radweg, der die beiden Orte miteinander verbindet, gebaut werden. Im Rahmen der Fahrbahnerneuerung soll die Bushaltestelle der Grundschule in Werbig barrierefrei umgestaltet werden.

Die Gesamtlänge des Bauvorhabens beträgt rund 1,9 Kilometer, wobei 1,1 Kilometer innerorts und 0,8 Kilometer außerorts verlaufen. Außerhalb von Werbig in Richtung Gräfendorf stehen alte Obst- und Laubbäume, die den Charakter einer Allee haben. An diesen Streckenabschnitt sind einzelne, landwirtschaftlich genutzte Wege angeschlossen. Die K 7209 wird als eine Landstraße mit nahräumiger Verbindungsfunktionsstufe eingeordnet.

Die Asphaltoberfläche ist derzeit in einem sehr schlechten Zustand. Es gibt viele Reparaturstellen, Risse und Unebenheiten. Vorhandene Fehlstellen und Fahrbahnschäden wurden bisher lediglich mit Asphalt ausgebessert. Der Straßenzustand genügt nicht den verkehrlichen Anforderungen an eine Kreisstraße. Ein straßenbegleitender Geh- und Radweg ist nicht durchgängig vorhanden. Es gibt keine durchgängige, geordnete Regenentwässerung.

K 7209 ab Werbig bis Gräfendorf (außerorts):

Die Kreisstraße wird auf einer Länge von rund 800 Meter ausgebaut. Der Ausbauabschnitt beginnt im Süden der Ortschaft Werbig und endet am Ortseingang Gräfendorf.

Die Planung und Gestaltung der Kreisstraße muss auf Grund der örtlichen Gegebenheiten dem vorhandenen Straßenverlauf angepasst werden. Die Straße weist derzeit eine Breite von rund 5,50 bis 5,90 Meter auf. Die Fahrbahn wird mit einer durchgängigen Breite von sechs Meter hergestellt. Durch die Verbreiterung können sich LKW‘s zukünftig gefahrlos begegnen.

Die Bankette werden mit einer Breite von 0,50 Meter hergestellt. Die Versickerungsmulden werden teilweise neu profiliert und für das anfallende Regenwasser auf dem geplanten Radweg großflächig erweitert. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Die vorhandenen Straßenbäume bleiben erhalten. An der Buswendeschleife Werbig wird eine Mittelinsel als Querungshilfe für Radfahrende des neuen Radwegs zwischen den Ortschaften Gräfendorf und Werbig gebaut.

Ortsdurchfahrt Gräfendorf K7209 (Dorfstraße):

Der Bauabschnitt in der Ortschaft Gräfendorf erstreckt sich über eine Länge von rund 1,1 Kilometer und hat derzeit eine Breite von rund fünf bis sechs Meter. Das Bauvorhaben beginnt im Norden von Gräfendorf und endet im Westen. Wie auch die freie Strecke wird die Ortsdurchfahrt grundhaft mit Asphaltbelag ausgebaut.

Die Fahrbahnbreite wird auf durchgehende 6,50 Meter inklusive der beidseitig verlaufenden Natursteinrinnen ausgebaut. Eine Ausnahme bildet der Alleenbereich. In diesem Bereich wird auf einen grundhaften Ausbau verzichtet und der vorhandene Fahrbahnbelag in einer Breite von 4,75 Meter erneuert. Vorhandene Knotenpunkte werden umgestaltet. Die vorhandenen schadhaften Gehwege werden entfernt und neu gebaut. Wo bisher kein Gehweg vorhanden war, wird dieser neu gebaut. Ungenutzte und versiegelte Flächen werden entsiegelt. Durch die Verbreiterung der Fahrbahn ist es notwendig, die vorhandene Straßenbeleuchtung zu versetzen.

Buswendeschleife Werbig:

Die Buswendeschleife an der Grundschule Ludwig-Achim-von-Arnim in Werbig wird nach barrierefreien Standards umgebaut und ist somit auch für Fahrgäste mit Handicap nutzbar. Durch den Einsatz besonderer Busbordsteine wird der höhengleiche Einstieg in den Bus ermöglicht. Damit auch Gelenkbusse problemlos die Haltestelle anfahren können, wird der Einmündungsbereich aufgeweitet. Die Fahrbahn wird asphaltiert. Der Vorplatz der Grundschule wird an den bereits erneuerten Parkplatz angepasst. Die Stellflächen bleiben innerhalb der Wendeschleife, werden aber räumlich abgetrennt und als Schrägaufsteller angeordnet. Die Entwässerung der Bushaltestelle erfolgt zukünftig über Mulden/Rigolen.

Radweg Werbig bis Gräfendorf (außerorts):

Zwischen den Orten Werbig und Gräfendorf soll ein Radweg auf einer Länge von rund 800 Meter gebaut werden. Er verläuft parallel zur Fahrbahn, jedoch separat und in Dammlage. Der Radweg wird asphaltiert. Fahrbahnbegleitend werden beidseitig Bankette angelegt. Das Regenwasser wird in die Versickerungsmulden der Straße eingeleitet.

Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rund 4,2 Millionen Euro. Das Land bewilligt eine Zuwendung in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro. Das Vorhaben soll im Jahr 2027 fertiggestellt werden.

Die Zuwendung für den Straßenausbau wird im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2024) bewilligt.

 

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
07.08.2024