Bessere Förderbedingungen für Radverkehr und Brückensanierung
Pressemitteilung
- Erschienen amDas Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2020) fortgeschrieben. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 31 vom 5. August 2020 tritt diese in Kraft.
Verkehrsminister Guido Beermann: „Wir wollen, dass mehr Menschen in Brandenburg aufs Rad umsteigen. Mit der neuen Richtlinie für den kommunalen Straßenbau haben wir die Förderbedingungen für den Um- und Ausbau von Radwegen verbessert. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Radverkehrsziele der Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag. Auch für die Erneuerung von Brücken in kommunaler Baulast bestehen Fördermöglichkeiten. Jetzt können die Kommunen Anträge stellen und ihre Radverkehrs- und Brückeninfrastruktur verbessern.“
Das Förderangebot richtet sich an alle kommunalen Baulastträger des Landes Brandenburg. Hauptziel der Förderung ist es, die bestehenden besonders verkehrswichtigen Verbindungen sowohl innerorts als auch außerorts an aktuelle und künftige Bedarfe anzupassen.
Die Landesregierung hat im Koalitionsvertrag dem Ausbau des Radwegenetzes besondere Bedeutung eingeräumt. Deshalb wurden für den Radverkehr die Förderbedingungen wesentlich verbessert. So wurden die Fördersätze für den Um- und Ausbau von Wegen für den Rad- und Fußverkehr auf 80 Prozent und den Neubau auf 75 Prozent erhöht. Mit der neuen Richtlinie sind kommunale Radverkehrskonzepte förderfähig. Außerdem können Radfahrstreifen einschließlich des Austausches oder Erneuerung des entsprechenden Straßenbelags gefördert werden.
Neben dem Radwegenetz ist die Erneuerung von Brücken in kommunaler Baulast im Zusammenhang mit Hauptverkehrsstraßen ein weiterer Förderschwerpunkt. Ziel ist es, der zunehmenden Zustandsverschlechterung der Bauwerke entgegen zu wirken.