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Nachtflugbeschränkung BER

- Erschienen am 06.02.2021 - Pressemitteilung Pressestatement

Für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) gelten Nachtflugbeschränkungen. In diesem Zusammenhang wurden in der jüngsten Vergangenheit mehrfach Startfreigaben nicht erteilt. So auch gestern beim Flug QR7402, mit dem der Fußballclub FC Bayern nach Doha reisen wollte.

Die Betriebsgenehmigung des Flughafens beinhaltet klare Bestimmungen, die auch höchstrichterlich bestätigt sind. Danach ist insbesondere die Kernnacht von 00:00 Uhr bis 05:00 die Zeit mit der höchsten Sensibilität und ist demnach bis auf wenige begründete Einzellagen (Notfälle, Postflüge, Regierungsflüge) von Flugverkehr freigehalten. Diese Regelungen gelten für jeden und sind von den zuständigen Behörden einzuhalten.

Die Bitte um Startfreigabe für den Flug QR7402 ging nach Mitternacht, um 0:03 Uhr, an den Tower der zuständigen Deutschen Flugsicherung (DFS). Die Deutsche Flugsicherung hat in der Folge mit dem Blick auf die Nachtflugbeschränkungen am BER die Startfreigabe nicht erteilt.

Ein später in der Nacht gestellter Antrag auf Ausnahmegenehmigung und somit Befreiung vom Nachtflugverbot konnte nicht erteilt werden. Ausnahmegenehmigungen werden in begründeten Einzelfällen insbesondere dann erteilt, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse gegeben ist, welches die Durchführung eines Fluges notwendig macht oder der Flug für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Für die Ermittlung, ob ein erhebliches öffentliches Interesse vorliegt, ist der Belang der Nachtruhe der Flughafenanwohner von besonders hoher Bedeutung.

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Ident-Nr
Pressestatement
Datum
06.02.2021