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Stabile Lieferketten im Güterverkehr: Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw’s für 07. Januar 2024 ausgesetzt

- Erschienen am 06.01.2024 - Pressemitteilung Meldung
LKW auf einer Bundesstraße © Patrick Pleul / dpa / Picture Alliance

Am 07. Januar 2024 können Lkw‘s in Brandenburg ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Einen entsprechende Ausnahmeregelung hat das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung herausgegeben. Alle wichtigen zuständigen Stellen und Behörden sind informiert worden. 

Hintergrund: Effiziente Lieferketten sind die Grundlage, um die Bevölkerung und die Wirtschaft ausreichend beliefern zu können. Angesichts der angekündigten Blockaden hat das Land Brandenburg eine Ausnahmegenehmigung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für den 07. Januar 2024 erteilt. Soweit bei Beförderungen in andere Länder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese jeweils dort eingeholt werden.

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Ident-Nr
Meldung
Datum
06.01.2024