Stabile Lieferketten im Güterverkehr: Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw’s für 07. Januar 2024 ausgesetzt
- Erschienen am - PresemitteilungAm 07. Januar 2024 können Lkw‘s in Brandenburg ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Einen entsprechende Ausnahmeregelung hat das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung herausgegeben. Alle wichtigen zuständigen Stellen und Behörden sind informiert worden.
Hintergrund: Effiziente Lieferketten sind die Grundlage, um die Bevölkerung und die Wirtschaft ausreichend beliefern zu können. Angesichts der angekündigten Blockaden hat das Land Brandenburg eine Ausnahmegenehmigung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für den 07. Januar 2024 erteilt. Soweit bei Beförderungen in andere Länder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese jeweils dort eingeholt werden.