Toolbar-Menü

Planungsförderung wird bis 2024 verlängert – Minister Beermann zieht positive Bilanz und startet Antragsaufruf

- Erschienen am 05.04.2023 - Pressemitteilung Presseinformation
Planungsportal Brandenburg © MIL/Ken Gericke

Mit der Planungsförderung unterstützt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung seit 2021 die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen sowie Verkehrs- und Klimaschutzprojekte. Infrastrukturminister Beermann zog eine positive Bilanz. Bis Ende 2022 standen 9,7 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Bis Ende 2024 werden weitere 11,5 Millionen Euro bereitgestellt. Städte und Gemeinden können bis 31. Mai Anträge einreichen.

Infrastrukturminister Guido Beermann: „Eine wichtige Voraussetzung für mehr Wohnungen ist die Schaffung von Bauland. Mit unserer Landesförderung unterstützen wir die Städte und Gemeinden dabei, schneller Baurecht zu schaffen um Wohnungsbau für Menschen aller Einkommensgruppe sowie wirtschaftliche Ansiedlungen zu ermöglichen. Auch die Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien, von Verkehrsinfrastruktur und Mobilfunk vor Ort braucht planungsrechtliche Grundlagen. Der Bedarf ist sehr groß, wie uns die Anträge in den Jahren 2021 und 2022 gezeigt haben. Ihre Anzahl war größer als die Bewilligungsmöglichkeiten waren. Deshalb hat sich die Landesregierung entschlossen, die Förderung fortzusetzen und bis 2024 zu verlängern. Im Doppelhaushalt 2023/2024 wurden hierfür insgesamt 11,5 Millionen Euro eingeplant.“

 

Bilanz 2021/2022

Im Jahr 2021 wurden 79 Anträge von brandenburgischen Kommunen für die Förderung entsprechend der Planungsförderrichtlinie eingereicht. Die Summe aller damit verbundenen Investitionen betrug rund 11,65 Millionen Euro. Es wurden 57 Förderbescheide in Höhe von rund 6 Millionen Euro an die Antragssteller übergeben. Im Jahr 2022 wurden 77 Anträge mit einem Investitionsvolumen von rund 11,1 Millionen Euro beantragt. Es konnten 29 Förderbescheide in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro übergeben werden.

Mit 38 eingereichten Anträgen und einem Bewilligungsvolumen von rund 4,5 Millionen Euro lag der Fokus der Förderung 2021 auf dem Schwerpunkt A „(gemeinsame) Flächennutzungspläne“. Hierdurch wird insbesondere die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, unterliegen nicht mehr dem Genehmigungserfordernis. So werden auch die Genehmigungsbehörden in den Landkreisen entlastet. Gleichzeitig unterstützt die Planungsförderungsrichtlinie die Wohnungsbauoffensive des Landes, indem die dringend benötigte zusätzliche Baulandausweisung ermöglicht wird.

Im Schwerpunkt B: „Bebauungsplanung“ wurden 15 Anträge mit einer Fördersumme von gut 500.000 Euro, im Schwerpunkt C: „Planerische Maßnahmen der Landesentwicklung“ 6 Anträge mit einer Fördersumme von über 700.000 Euro und im Schwerpunkt D: „Koordination, Steuerung und Vorbereitung von Planungsprozessen (Projektmanagement)“ 5 Anträge mit einer Fördersumme von 361.000 Euro bewilligt.

Förderbeispiele 2022

Beelitz: Aktualisierung Flächennutzungsplanung
Das wichtigste aktuelle Entwicklungsprojekt der Stadt Beelitz ist die Realisierung eines Wohn- und Arbeitsstandorts am Bahnhof Beelitz-Heilsstätten. Hier soll zudem ein zentraler neuer Standort für die Kreis­verwaltung von Potsdam-Mittelmark entstehen. Eine wichtige Grundlage, um diese und weitere Planungs- und Bauvorhaben zügiger realisieren zu können, ist ein aktueller Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet. Dieser wurde durch das MIL mit Mitteln in Höhe von 109.400 Euro gefördert.

Da sich überdies große Flächen des Gemeindegebiets im Geltungsbereich von Landschaftsschutzgebietsverordnungen befinden, ist ein Landschaftsplan für das Gebiet der Stadt Beelitz notwendig. Das MIL hat dieses Projekt finanziell mit Mitteln in Höhe von 119.000 Euro unterstützt. Damit wurden durch das Land Brandenburg im Rahmen der Planungsförderung insgesamt Mittel in Höhe von 228.400 Euro an die Stadt Beelitz ausgereicht.

Lauchhammer: Erarbeitung eines Flächennutzungsplans
Die Stadt Lauchhammer plant die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans, der den seit 1998 gültigen ablöst. Der Verlust der Braunkohleindustrie und Bergbaufolgen haben in der Stadt völlig neue Voraussetzungen geschaffen, denen der seitherige Flächennutzungsplan nicht mehr Rechnung trägt. Die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans wurde mit 150.000 Euro gefördert, das damit verbundene Projektmanagement mit weiteren 50.000 Euro. Damit wurden insgesamt 200.000 Euro bewilligt.

Storkow: Überarbeitung Flächennutzungsplanung
Für die Stadt Storkow mit seinen 14 Ortsteilen ist die Erarbeitung bzw. Überarbeitung der Flächennutzungsplanung erforderlich, da es teilweise keine bzw. nur veraltete Pläne gibt. Die städtebaulichen Ziele der Stadt sollen an die aktuellen Rahmenbedingungen und entsprechend der gewünschten städtebaulichen Gestaltung und Flächennutzung entwickelt werden. Mit der neuen Flächennutzungsplanung sollen durch zusätzliche Baulandausweisungen im Umfeld der TESLA-Gigafactory der soziale Wohnungsbau sowie Gewerbe- und Industriegebiete gestärkt werden. Darüber hinaus soll mit der Neuaufstellung des FNP eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen anrechnet, gewährleistet werden. Ziel ist eine sozialgerechte Bodennutzung im Gemeindegebiet unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung. Besondere Herausforderungen sind auch die Steuerung von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien (u.a. Wind und PV). Die Stadt will durch die Anwendung digitaler Prozesse Planungsprozesse insgesamt beschleunigen und verbessern.

Es wurden insgesamt 282.600 Euro bewilligt, davon 150.000 Euro für die Grundleistung und besondere Leistungen zur Erstellung eines FNP, 119.700 Euro für die Grund- und besondere Leistungen zur Erstellung eines Landschaftsplans sowie 12.900 Euro für Umweltprüfung / Umweltbericht / artenschutzrechtliche Prüfung / Eingriffsregelung.

Spremberg: Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 10b „Gewerbegebiet Ost Teil 1“
Die Stadt Spremberg hat neben der Förderung der Änderung des FNP auch die Förderung der Aufstellung der B-Pläne 10b und 10c im Gewerbegebiet „Ost“ beantragt. Die Aufstellung des „B-Plan Nr. 10b „Gewerbegebiet Ost Teil 1“ wird gefördert. Es wurden 46.300 Euro bewilligt. Zusammen mit der eigentlichen Aufstellung des B-Plans erhält die Stadt eine weitere Förderung für die ergänzenden Leistungen zur „Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Prognose zum Lärmschutz“ in Höhe von 48.800 Euro.

Eichwalde: Gesamtkonzept „Radwege in der Flughafenregion“
In der Flughafenregion ist der Ausbau von Radwegen unterschiedlichster Art erforderlich. Als Leitprojekt des „Gemeinsamen Strukturkonzeptes Flughafenregion Berlin-Brandenburg 2030“ (GSK) sollen die bisherigen Planungen und Überlegungen der Anrainer zusammengefasst werden. Stellvertretend wurde der Gemeinde Eichwalde dafür eine Förderung in Höhe von 70.000 Euro für das „Gesamtkonzept „Radwege in der Flughafenregion“ bewilligt.

Amt Brieskow-Finkenheerd: Projektmanagement
Gemeinsam entwickeln die Gemeinden Wiesenau (Amt Brieskow-Finkenheerd) und Siehdichum (Amt Schlaubetal) sowie die Stadt Eisenhüttenstadt das GIV „LOS Ost“. Dazu wird die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) mit 100.000 Euro gefördert. Die notwendigen Steuerungs- und Managementleistungen in diesem Prozess wurden unterstützt, wozu dem Amt (als Lead-Partner) eine Zuwendung in Höhe von 40.000 Euro bewilligt wurde.

 

Projektaufruf 2023/2024

Anträge für die 3. Runde können bis zum 31. Mai 2023 beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 32, Gulbener Straße 24, 03046 Cottbus gestellt werden. Die Antragsformulare sind im Internet unter https://lbv.brandenburg.de/kommunale-bauleitplanung-24757.html  abrufbar.

Das Land Brandenburg stellt für 2023/2024 insgesamt 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) als Voraussetzung für eine integrierte städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg weiter gefördert werden. Dabei sind wesentliche Ziele der Planungsförderung, die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene örtliche Planungshoheit sowie interkommunale Zusammenarbeit stärken. Es werden die Träger der kommunalen Planungshoheit, wie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert. Fördergegenstände sind gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen gefördert. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/des Projektmanagements von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2020-PFR 2020) ist am 27.01.2021 in Kraft getreten.

Abbinder

Ident-Nr
Presseinformation
Datum
05.04.2023