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Planfeststellungsbeschluss für das letzte Teilstück der A 14

- Erschienen am 05.03.2024 - Pressemitteilung Presseinformation
© miosmedia / adobestock

Potsdam – Der Planfeststellungsbeschluss für das Teilstück der Bundesautobahn (BAB) 14 zwischen den Anschlussstellen Wittenberge und Karstädt liegt vor. Die Planfeststellungsbehörde im Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) hat diesen Beschluss für den letzten durch Brandenburg verlaufenden Teilabschnitt der A 14 mit Datum vom 01.03.2024 erlassen. Damit gibt es Baurecht für die knapp 18 Kilometer lange Strecke.

Die Vorhabenträgerin ist die Autobahn GmbH des Bundes, die in diesem Abschnitt der A 14 in der Planungs- und Bauphase durch die DEGES, Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH vertreten wird. Der Betrieb der Autobahn erfolgt nach Abschluss aller Bauarbeiten durch die Autobahn GmbH.

Rainer Genilke, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, betont: „Die Bundesautobahn 14 ist eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte in Brandenburg. Das Land sieht die herausragende strategische Bedeutung für die Prignitz. Der Abschnitt zwischen Wittenberge und Karstädt ist der längste von insgesamt drei Abschnitten, es geht um einen fast 18 Kilometer langen Neubau. Die eingehende Prüfung und die rechtssichere Darstellung im Planfeststellungsbeschluss waren daher unabdingbar. Somit ist jetzt ein wichtiger Meilenstein für dieses landesweit wichtige Infrastrukturprojekt erreicht worden.“

Zum Projekt gehören neben dem Neubau der o. g. Autobahnstrecke und der bewirtschafteten Rastanlage „Löcknitztal“ auch die Anpassungen mehrerer öffentlicher Straßen (u. a. B 195, B 189, L 12, K 7034) und Gewässer II. Ordnung (u. a. Schmaldiemen, Düpgraben, Premsliner Graben) sowie umfangreiche landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen (u. a. Baum- und Heckenpflanzungen, ökologischer Waldumbau, Erstaufforstung, Anlage von Blühstreifen, Entwicklung von Ackerbrachen und Extensivgrünland mit Kleingewässern, Anlage von Sukzessionsflächen, Anbringen von Nistkästen).

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat das LBV eine intensive rechtliche Prüfung der gesamten Planung durchgeführt. Das Planfeststellungsverfahren integriert das Anhörungsverfahren einerseits und die nachvollziehende planerische Entscheidung der Planfeststellungsbehörde andererseits, die unter Abwägung aller durch das Vorhaben berührten privaten und öffentlichen Belange getroffen wird. Hierbei setzte sich das LBV detailliert mit rund 340 privaten Einwendungen und Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange auseinander.

Hintergrund: Wie geht es weiter?

Eine Ausfertigung des umfangreichen Beschlusses umfasst 25 Ordner. Die Unterlagen müssen für die Auslegung vervielfältigt, gesiegelt und abgezeichnet werden. In einem weiteren Schritt wird die Auslegung des Beschlusses ortsüblich bekannt gemacht. Das heißt, dass in den Amtsblättern der Städte, Ämter und Gemeinden sowie im Amtsblatt für Brandenburg und in der Lokalpresse über die Auslegung des Beschlusses informiert wird.

Der Planfeststellungsbeschluss selbst wird dann zusammen mit den festgestellten Planungsunterlagen vom 02.05.2024 bis 15.05.2024 in den Städten Wittenberge, Perleberg und Wittstock-Dosse, in den Ämtern Bad Wilsnack/Weisen und Lenzen-Elbtalaue, in den Gemeinden Karstädt, Gumtow, Plattenburg und Heiligengrabe während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Eine Lesefassung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Planes wird auf der Homepage des LBV kurz vor Beginn der Auslegung am 30.04.2024 unter https://www.o-sp.de/lbvbrandenburg/liste?pfs  veröffentlicht.

Mit dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss für das Teilstück im Land Brandenburg wird die Lücke der BAB 14 zwischen Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) und Magdeburg (Sachsen-Anhalt) geschlossen.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
05.03.2024