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Brandenburger Wildobstalleen haben hohe Priorität

Meldung

- Erschienen am 04.11.2016

Pflanzung einer Wildobstbaumallee

Der Erhalt der Alleen, die die offenen Brandenburger Landschaften zwischen den Wald- und Seengebieten prägen, hat in Brandenburg eine hohe Priorität. Brandenburg ist von allen deutschen Bundesländern das mit Abstand alleenreichste Land. Außerhalb von Ortschaften säumen über 2.000 Kilometer Alleen die insgesamt rund 6.400 Kilometer langen Bundes- und Landesstraßen (außerorts). Alleen sind nach Paragraph 17 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz gesetzlich geschützt. Straßenbauverwaltung und Naturschutzverwaltung arbeiten an dieser Schnittstelle zusammen. So fördert die Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg auch die modellhafte Neuanpflanzung von Alleen.

Verkehrsministerin Frau Schneider und Landwirtschaftsstaatssekretärin Frau Dr. Schilde haben am 4. November 2016 gemeinsam den ersten von fast 400 neuen Alleebäumen entlang der Landesstraße 17 zwischen Marwitz und Eichstädt im Landkreis Oberhavel gepflanzt. Auch Herr Hamelow, Stellvertreter des Landrates und Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Verkehr im Landkreis Oberhavel sowie Herr Leys, Bürgermeister der Gemeinde Oberkrämer griffen zum Spaten und versorgten dann den neuen Baum mit Wasser.

Die neue Allee wird mit 155.000 Euro von der Stiftung Naturschutzfonds gefördert. Dies ist damit die dritte Alleepflanzung an einer Landesstraße, die durch die Stiftung unterstützt wird. Dabei finden vorwiegend Wildobstarten Verwendung. Wildobst bietet insbesondere Bienen und anderen Insekten sowie Vögeln Nahrung und Lebensraum und wertet mit seiner Blütenfülle das Landschaftsbild auf.

Der Landesbetrieb Straßenwesen hat 2011 eine Broschüre zur Verwendung und Bedeutung von Wildobst für Kompensationspflanzungen herausgegeben.

Mustervereinbarung vorgestellt

Das Land Brandenburg hat seit Herbst 2007 eine Konzeption zur Entwicklung von Alleen an Bundes- und Landesstraßen in Brandenburg, die 2014 aktuell evaluiert und im Wesentlichen bestätigt wurde. Kernpunkt der Strategie ist es, durch kontinuierliche Pflanzungen den überalterten Baumbestand im Land allmählich in einen Alleenbestand mit einer ausgeglichenen Altersstruktur zu überführen. Jedoch wird es zunehmend schwieriger Flächen für die Alleebäume zu erlangen.

Am Rande der Pflanzaktion wurde daher jetzt eine Mustervereinbarung für eine Kooperation mit Landwirten zur Nutzung von landwirtschaftlichen Randstreifen an Bundes- und Landesstraßen für Alleepflanzungen vorgestellt. Grundlage ist, dass die Beihilfefähigkeit von landwirtschaftlichen Flächen für EU-Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, die ab dem 1. Januar 2015 stärker an die Erbringung von Umweltleistungen geknüpft werden, auch dann erfüllt sind, wenn die Flächen für Alleepflanzungen bereit gestellt werden. Die landwirtschaftlichen Flächen verbleiben im Eigentum des Landwirts und werden der Straßenbauverwaltung für die Anlage von Alleebäumen zur Verfügung gestellt. Landwirte (ab 15 Hektar Ackerland) erhalten nur dann 100 Prozent Direktzahlung, wenn sie auf ihren Flächen fünf Prozent ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Zu diesen ökologischen Vorrangflächen zählen auch Landschaftselemente wie zum Beispiel Baumreihen oder Alleen.

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