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Corona: Antragsverfahren für ÖPNV- Hilfen läuft

Pressemitteilung

- Erschienen am 04.09.2020

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) Brandenburg hat heute den Erlass zum Corona-Rettungsschirm für den ÖPNV veröffentlicht. Damit können Brandenburgs Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen ab sofort Ausgleichszahlungen für coronabedingte Schäden beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) beantragen.

Verkehrsminister Guido Beermann: „Die Brandenburgischen Verkehrsunternehmen sind durch die Corona-Pandemie finanziell gebeutelt. Auch wenn die Fahrgastzahlen im ÖPNV in den letzten Monaten wieder gestiegen sind, haben sie noch nicht das Vorkrisenniveau erreicht. Bund und Länder wollen den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen als wichtigen Teil der Daseinsvorsorge unter die Arme greifen. Mit dem Corona-Rettungsschirm stehen dafür 2,5 Milliarden Euro an Bundesmitteln für alle Bundesländer zur Verfügung, die durch die jeweiligen Bundesländer kofinanziert werden. Ab heute können die finanziellen Hilfen von den Landkreisen und kreisfreien Städten zusammen mit den von Ihnen beauftragten Verkehrsunternehmen beim LBV beantragt werden.“

Der Corona-Rettungsschirm basiert auf der „Bundesrahmenregelung Beihilfen für den öffentlichen Personennahverkehr“, die durch das Bundesverkehrsministerium in Zusammenarbeit mit den Bundesländern erarbeitet und durch die EU-Kommission notifiziert wurde. Auf dieser Grundlage erstellten die Länder die „Muster-Richtlinie zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19“.

Die Beantragung der Kompensationszahlungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Um einen finanziellen Ausgleich auf Basis der Bundesrahmenregelung zu erhalten, müssen die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen Schäden nachweisen können, die direkt durch die Corona-Pandemie im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. August 2020 entstanden sind. Eine Antragstellung ist bis zum 30. September 2020 möglich (Ausschlussfrist). Antragsberechtigt sind öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Beförderungsleistungen im öffentlichen Personenverkehr und im Schienenpersonennahverkehr erbringen beziehungsweise deren Aufgabenträger. Zusätzlich ist für den Zeitraum vom 01. September bis 31. Dezember 2020 eine Schadenskompensation durch Anpassung der öffentlichen Dienstleistungsaufträge möglich. Hierfür muss eine Antragstellung bis zum 31. Oktober 2020 durch die Aufgabenträger erfolgen (Ausschlussfrist).

Die Bewilligungsbehörde im Land Brandenburg für den ÖPNV-Rettungsschirm in Form einer Billigkeitsleistung ist das LBV. Die Antrags- und Nachweisformulare können hier heruntergeladen werden. 

Hier finden Sie den Inhalt der Richtlinien Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV.

 

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Datum
04.09.2020