Ines Jesse gibt Fontane-Ampelmännchen frei
Pressemitteilung
- Erschienen amVerkehrsstaatssekretärin Ines Jesse hat an der Einweihung der Ampelanlage mit Fontanesymbolen in Neuruppin teilgenommmen.
Ines Jesse: „An Fontane kommt in diesem Jahr niemand vorbei und das ist gut so. Fontane hat mit seinen Erkundungen Neugier auf Land und Leute gemacht, Geschichten erzählt und auch einen Beitrag zum aufkeimenden Tourismus geleistet. Ich freue mich auf die Vielfalt der Projekte im ganzen Land. Auch die historischen Stadtkerne beteiligen sich mit sieben Kulturland-Projekten am Fontane-Jahr. Wir unterstützen das mit 60.000 Euro. Dass jetzt auch einige Ampeln in Neuruppin auf dieses ereignisreiche Jahr mit einem Schmunzeln hinweisen, finde ich eine gelungene Sache. Wichtig ist, dass die Ampeln deutlich anzeigen, wann man stehen soll oder gehen darf. Wir wollen ja, dass die Verkehrssicherheit an erster Stelle steht.“
Die straßenverkehrsrechtlichen Grundsätze der Ausgestaltung von Ampel (Lichtzeichenanlagen) ergeben sich aus §§ 37 und 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese schreibt vor, dass das grüne Leuchtfeld mit einem schreitenden Fußgänger unten und das rote Leuchtfeld mit einem stehenden Fußgänger oben angeordnet werden muss. Das Ampelmännchen wird bei der neuen Ampel von Fontane-Darstellungen ersetzt.
Die Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde erfolgte vor dem politisch-kulturellen Hintergrund, dass das Land Brandenburg im Jahr 2019 den 200. Geburtstag des märkischen Dichters und Schriftstellers Theodor Fontane unter dem Motto „Fontane.200“ feiert und in Neuruppin die „Fontane-Festspiele“ stattfinden.