Toolbar-Menü

Stabile Lieferketten für Impfstoffe und den Einzelhandel – Brandenburg setzt Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW weiterhin aus

- Erschienen am 04.03.2021 - Pressemitteilung Presseinformation

LKW in Brandenburg können weiterhin auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein, wenn sie Waren des periodischen Bedarfs transportieren. Dazu gehören beispielsweise Nahrungsmittel, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel, Drogerie- und Pharmaziewaren, Zeitungen und Zeitschriften sowie Schnittblumen und Heimtierfutter. Einen entsprechenden Erlass hat das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung herausgegeben. Die Ausnahmeregelung für den Einzelhandel gilt vom 1. März bis zum 5. April 2021.

„Mit der zeitlich befristeten Lockerung des Sonntagsfahrverbots wollen wir weiterhin sicherstellen, dass die Geschäfte des täglichen Bedarfs durchgehend beliefert werden können“, sagt Verkehrsminister Guido Beermann. „So schaffen wir frühzeitig die Grundlage für effiziente Lieferketten und sichern die Versorgung der Bevölkerung.“

Der Landesbetrieb Straßenwesen und die zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden wurden über diese Ausnahmegenehmigung informiert. Das brandenburgische Innenministerium wurde gebeten, die Polizei zu unterrichten. Dasselbe gilt für das Bundesamt für Güterverkehr. Auf diese Weise sollen überflüssige Kontrollen vermieden werden.

Hintergrund:

Effiziente Lieferketten sind die Grundlage, um die Bevölkerung und die Wirtschaft ausreichend beliefern zu können. Daher hat das Land Brandenburg diese Ausnahmegenehmigung zur Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes erteilt. Diese gilt auch für Leerfahrten. Soweit bei Beförderungen in andere Länder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, muss diese jeweils dort eingeholt werden.

Abbinder

Ident-Nr
Presseinformation
Datum
04.03.2021