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Entwurf des Landentwicklungsplans für die Hauptstadtregion wird zum zweiten Mal ausgelegt

Pressemitteilung

- Erschienen am 04.02.2018

Der zweite Entwurf für den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg wird morgen Montag den 05.02.2018 ausgelegt. Die öffentlichen Stellen (insbesondere der Nachbarstaat Polen, der Bund, die Nachbarländer, Brandenburger Kommunen und  Berliner Bezirke) sowie die Öffentlichkeit in beiden Ländern erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme.

Mit dem Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion wird auf das Wachstum in Berlin, Brandenburg sowie angrenzenden Metropolregionen wie Stettin, Breslau, Leipzig und Hamburg reagiert. Dabei sollen Entwicklung und Wachstum in alle Räume der Hauptstadtregion getragen werden, nach Berlin ebenso, wie beispielsweise in die  Prignitz, in die Uckermark oder die Lausitz. Mit dem Zentrale-Orte-System wird der Rahmen gesetzt für eine zukunftsfähige Daseinsvorsorge und eine nachhaltige, verkehrssparende Siedlungsentwicklung. Großflächiger Einzelhandel soll in den Zentralen Orten konzentriert werden.

Das Beteiligungsverfahren für den ersten Entwurf des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion stieß im vergangenen Jahr auf sehr großes Interesse. Die Abwägung der dazu eingegangenen mehr als 1000 Stellungnahmen und 11.400 Einzelanregungen hat zu einer deutlichen Überarbeitung des ersten Entwurfs geführt. Dies sind die wesentlichen Punkte:

  • Erhaltung und Weiterentwicklung des Berliner Siedlungssterns:  Zwei neue Siedlungsachsen (nach Wandlitz und Werneuchen)
  • Bestehende Achse wird über Hennigsdorf hinaus nach Oberkrämer verlängert
  • Ergänzung des Netzes der brandenburgischen Mittelzentren um die Städte Angermünde, Luckau, Blankenfelde-Mahlow und Hoppegarten (in Funktionsteilung mit Neuenhagen bei Berlin)
  • Verdoppelte Eigenentwicklungspotenziale gegenüber LEP B-B (1 Hektar/1000 Einwohner/Gemeinde)
  • Neue Wachstumsreserve für Wohnungsbau (2 Hektar/1000 Einwohner/Ortsteil) und zusätzlicher Einzelhandel in den regionalplanerisch festzulegenden  innergemeindlichen Grundfunktionalen Schwerpunkten
  • Keine quantitative Begrenzung der gewerblichen Entwicklung
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung zur Stärkung der Zentren in  Städten und Dörfern

Der zweite Entwurf des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion wird bei den Kreisverwaltungen und den Rathäusern der Berliner  Bezirke vom 05.02.2018 bis zum 04.04.2018 ausgelegt.

Stellungnahmen sind auch über das Internet möglich:

http://gl.berlin-brandenburg.de/lephr/ 

Link zum Entwurf:

http://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesentwicklungsplaene/

Abbinder

Datum
04.02.2018