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Windkraftausbau in Brandenburg kommt voran: Neues Flächenzielgesetz in Kraft

- Erschienen am 03.03.2023 - Pressemitteilung Presseinformation
Windkraftanlagen bei Gerdshagen © MIL / Fink

Heute tritt das neue Brandenburgische Flächenzielgesetz in Kraft. Damit setzt das Land Brandenburg einen wichtigen Meilenstein, um in geordneter Weise mehr Flächen für die Windenergienutzung zu sichern und Planungsprozesse zu vereinfachen.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Auch mit Blick auf die aktuelle Energiekrise wollen wir die Energiewende in Brandenburg deutlich beschleunigen. Bei der Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Flächenziele des Bundes ist Brandenburg im deutschlandweiten Vergleich vorne mit dabei. Das heute in Kraft getretene Brandenburgische Flächenzielgesetz ist ein weiterer Eckpfeiler, um diese Ziele zu erreichen. Zusammen mit der bereits 2022 beschlossenen Umstellung der bisherigen ‚Ausschlussplanung‘ auf eine ‚Angebotsplanung‘ haben wir ein wirkungsvolles Gesamtpaket geschnürt. Damit schaffen wir die notwendige Rechtssicherheit, um die Planung und den Bau von neuen Windkraftanlagen schnell voranzubringen.“

Das am 1. Februar 2023 in Kraft getretene Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes gibt für das Land Brandenburg die Ausweisung von mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 und von mindestens 2,2 Prozent bis Ende 2032 vor. Im neuen Brandenburgischen Flächenzielgesetz wurden diese Zielwerte übernommen und die Regionalen Planungsgemeinschaften mit der Umsetzung beauftragt.

Darüber hinaus erfolgte über eine Richtlinie eine Umsteuerung der Regionalplanung. Nach dem Prinzip der „Ausschlussplanung“ durften Windenergieanlagen bisher ausschließlich innerhalb von so genannten „Eignungsgebieten“ geplant und gebaut werden. Das Flächenangebot für die Windenergienutzung wurde also durch die Regionalplanung begrenzt. Mit der Einführung der „Angebotsplanung“ erhält die Windenergienutzung in „Vorranggebieten“ nun Priorität vor anderen Nutzungen. Werden die Flächenziele erreicht, ist die Windenergienutzung außerhalb der „Vorranggebiete“ nur noch eingeschränkt zulässig. Im Ergebnis bietet die Regionalplanung nicht nur mehr Raum für die Windenergienutzung, sondern auch Kommunen und Unternehmen einen stabileren und zugleich flexibleren Rahmen für ihre Planungs- und Investitionsentscheidungen.

Mit den neuen Regelungen dürfen Windenergieanlagen weiterhin nur geplant und genehmigt werden, wenn sie das Bundesrecht und das Landesrecht einhalten. Bis neue Regionalpläne in Kraft treten, greift außerhalb von Ortslagen wieder ein Baurechtsprivileg, das im Baugesetzbuch (BauGB) des Bundes verankert ist. Dabei benötigen Windenergieanlagen weiterhin eine Baugenehmigung nach dem Immissionsschutzrecht und müssen unter anderem Regelungen des Brandenburger Windenergieanlagenabstandsgesetzes, des Artenschutzes, zu Schutzgebieten, Belangen des Denkmalschutzes und der Flugsicherung sowie der Landesplanung einhalten.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
03.03.2023