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Joachimsthal: Land fördert Erarbeitung eines Flächennutzungsplans

- Erschienen am 02.12.2021 - Presemitteilung Presseinformation

Infrastrukturstaatssekretär Rainer Genilke hat heute dem Amt Joachimsthal einen Förderbescheid über 490.000 Euro aus dem Programm zur Planungsförderung übergeben. Die Gemeinde will erstmalig einen Flächennutzungsplan erarbeiten.

Rainer Genilke: „Das Amt Joachimthal liegt mitten im Biosphärenreservat Schorfheide Chorin. Um die Chancen zu nutzen und die planerischen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung der Stadt Joachimsthal und der drei Gemeinden Ziethen, Althüttendorf, Friedrichswalde zu schaffen, muss ein Flächennutzungsplan erarbeitet werden. Es geht darum, die demografische Entwicklung und die Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen. Dabei wollen wir das Amt unterstützen. Mit dem neuen Programm zur Planungsförderung können wir den Kommunen dabei helfen, schneller Planungsrecht zu schaffen, damit mehr Wohnungsbau und wirtschaftliche Ansiedlungen möglich sind. Aber auch die Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien, von Verkehrsinfrastruktur und Mobilfunk vor Ort braucht planungsrechtliche Grundlagen.“

Das Amtsgebiet des Amtes Joachimsthal umfasst die drei Gemeinden Ziethen, Althüttendorf, Friedrichswalde und die Stadt Joachimsthal. Es gibt derzeit keinen Flächennutzungsplan für das gesamte Amtsgebiet. Zusätzlich zum Flächennutzungsplan sollen ein Landschaftsplan und ein Umweltbericht erstellt werden.

Ziele der gemeinsamen Planung sind die Bewältigung der Herausforderungen des zunehmenden Siedlungsdrucks, der Folgen des Klimawandels in der Region, der demografischen Entwicklung mit Daseinsvorsorge im ländlichen Bereich, der Veränderungen der Arbeitswelt, der Digitalisierung und der Mobilitätswende. Hinzu kommt die besondere Lage des Amtsgebietes in der Modellregion Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung stellt dem Amt Joachimsthal für die Erarbeitung des Flächennutzungsplans einschließlich Landschaftsplan und Umweltbericht 490.000 Euro aus der Planungsförderung zur Verfügung.

Hintergrundinformation:

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt die brandenburgischen Kommunen bei Planungen für neue Wohnungen, wirtschaftliche Ansiedlungen, Verkehrs-und Klimaschutzprojekte. Bis Ende 2022 werden 7,5 Millionen Euro aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds bereitgestellt.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/des Projektmanagements von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2020-PFR 2020) ist am 27.01.2021 in Kraft getreten. 

In Brandenburg werden die Träger der kommunalen Planungshoheit, wie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert.

Es werden gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen gefördert.

Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In diesem Jahr stehen 2,5 und im nächsten Jahr 5 Millionen Euro zur Verfügung.

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Ident-Nr
Presseinformation
Datum
02.12.2021