Toolbar-Menü

Bund fördert Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur

- Erschienen am 01.08.2022 - Pressemitteilung Presseinformation

Das Bundesbauministerium hat eine neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) gestartet. Insgesamt stellt der Bund 476 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel können bis 2027 bewilligt werden.

Bauminister Guido Beermann: „Ich freue mich, dass das Programm nach 2015 und 2020 erneut aufgelegt wird. Damit haben die Kommunen die Chance, Schwimmhallen, Sportstätten und andere kulturellen Einrichtungen energetisch zu sanieren.  Das ist ein wichtiger Beitrag zur Einsparung von Energie und für die Erreichung der Klimaschutzziele von Bund und Ländern. Ich rufe die Kommunen im Land Brandenburg auf, Anträge zu stellen, um die wichtigen sozialen Einrichtungen zu sanieren und damit auf dem Weg energieeffizienter und barrierefreier Sportstätten voranzukommen.“

Gefördert werden investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.

Bei Schwimm- und Freibädern geht es vor allem um die Erhöhung der Barrierefreiheit, eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung und die Reduzierung von Ressourcen, wie Wasser und Chemikalien. Gefördert werden sowohl die Planung als auch die Umsetzung der Bauvorhaben. Nach Abschluss der Sanierung müssen die Gebäude die Effizienzgebäude-Stufe 70 aufweisen.

Hierfür stehen insgesamt 476 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF, ehemals Energie- und Klimafonds) zur Verfügung. Das Programm wurde weiterentwickelt und legt nunmehr einen Schwerpunkt auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 30. September 2022 einreichen. Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.bbsr.bund.de/sjk2022 

Abbinder

Ident-Nr
Presseinformation
Datum
01.08.2022