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Genilke übergibt Planungsfördermittel an Kolkwitz

- Erschienen am 01.03.2024

Infrastrukturminister Rainer Genilke hat heute der Gemeinde Kolkwitz im Landkreis Spree-Neiße einen Förderbescheid für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Bebauungsplans für die Entwicklung des Gewerbegebiets Krieschow übergeben. Das Land stellt 274.000 Euro zur Verfügung.

Rainer Genilke: „Mit der Planungsförderung des Landes Brandenburg können wir den Kommunen helfen, schneller Planungsrecht zu schaffen, um mehr Wohnungsbau und wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Darüber hinaus unterstützen wir auch planerische Vorhaben, die der Landesentwicklung dienen. Wir unterstützen die Gemeinde Kolkwitz bei wichtigen Planungsvorhaben für den Strukturwandel in der Lausitz. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um Flächen eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region bereitstellen zu können.“

Die Gemeinde Kolkwitz im Landkreis Spree-Neiße möchte den Flächennutzungsplan (FNP) und den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Krieschow" fortschreiben bzw. ändern. Die Änderung und Aktualisierung des Flächennutzungsplans in der Großgemeinde Kolkwitz ist von entscheidender Bedeutung, weil so die planungsrechtliche Sicherung des Bestandes sowie die Ausweisung neuer gewerblicher und Wohnflächen ermöglicht wird. Außerdem soll die Entwicklung erneuerbarer Energien wie Windkraft und Solarplanung rechtlich geordnet werden. Die Aktualisierung des Flächennutzungsplans ist wichtige eine Voraussetzung für die Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Krieschow", der für die Ansiedlung von zukunftsorientiertem Gewerbe bedeutsam ist. Der Bebauungsplan, der bereits seit 2008 rechtskräftig ist, entspricht nicht mehr den veränderten Standortanforderungen von Investoren an diesem Standort. Die aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplans behindern weitere gewerbliche Ansiedlungen. Da für die Gemeinde Kolkwitz eine positive wirtschaftliche Entwicklung prognostiziert wird, ist eine Anpassung des Bebauungsplans erforderlich. Mit der geänderten Planung soll die Erweiterung von Baufeldern und die Anpassung der Festsetzungen für bestimmte Nutzungen ermöglicht werden. Damit können die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für künftige Investitionen geschaffen werden.

Die landespolitische Bedeutung des Fördervorhabens ergibt sich aus den Landesstrategien sowie dem Gewerbe- und Industrieflächenkonzept für das Land Brandenburg. Ziel des Landes Brandenburg ist es, ausreichend Gewerbe- und Industrieflächen in geeigneter Größe vorzuhalten. Derzeit besteht bereits ein Mangel an vermarktungsfähigen Flächen. Darüber hinaus dient das Vorhaben der Stärkung des Grundfunktionalen Schwerpunktes Kolkwitz, festgelegt im Teilregionalplan "Grundfunktionale Schwerpunkte" der Planungsregion Lausitz-Spreewald sowie der gesamten Region um Kolkwitz und Cottbus. Damit trägt das Vorhaben insbesondere dazu bei, den Strukturwandel in der Lausitz mit zu gestalten.

Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf geplante 472.390 Euro. Die Gemeinde Kolkwitz erhält vom Land im Rahmen der Planungsförderung vier Förderbescheide mit insgesamt 274.000 Euro für 2024 und 2025.

Die Fördermittel werden wie folgt eingesetzt:

  • 150.000 Euro für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kolkwitz   
  • 50.000 Euro für das Projektmanagement zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans
  • 50.000 Euro für die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Krieschow"
  • 24.000 Euro Projektmanagement zur Änderung des Bebauungsplanes

Hintergrundinformation zur Planungsförderung:

Das Land Brandenburg stellt für 2023/2024 insgesamt 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung) als Voraussetzung für eine integrierte städtebauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg weiter gefördert werden. Dabei sind wesentliche Ziele der Planungsförderung, die kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundene örtliche Planungshoheit sowie die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken. Es werden die Träger der kommunalen Planungshoheit, wie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert. Fördergegenstände sind gemeinsame Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, planerische Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die Projektkoordination und das Projektmanagement von Planungsprozessen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinsamer Flächennutzungsplanung, Bebauungsplänen und planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung sowie der Projektkoordination/des Projektmanagements von Planungsprozessen im Land Brandenburg (Planungsförderungsrichtlinie 2023-PFR 2023) ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und gilt bis 31.12.2026.

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Datum
01.03.2024