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Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) erarbeitet die raumordnungspolitischen und landesplanerischen Ziele und Konzepte für die Länder Berlin und Brandenburg im deutschen und europäischen Kontext. Sie stellt die gemeinsamen Landesentwicklungspläne sowie Braunkohlen- und Sanierungspläne auf und ist für alle Raumordnungsverfahren sowie für die Bewirtschaftung der Bund-Länder-Verwaltungsabkommen Braunkohlensanierung zuständig. Sie sorgt für die Anpassung der kommunalen Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung und genehmigt die Regionalpläne.

Auf der Ebene der europäischen Raumentwicklung verbessert die GL die Wettbewerbsfähigkeit der Hauptstadtregion, bindet sie in die europäischen Entwicklungskorridore ein und unterstützt die deutsch-polnische Zusammenarbeit in der Oder-Region.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) erarbeitet die raumordnungspolitischen und landesplanerischen Ziele und Konzepte für die Länder Berlin und Brandenburg im deutschen und europäischen Kontext. Sie stellt die gemeinsamen Landesentwicklungspläne sowie Braunkohlen- und Sanierungspläne auf und ist für alle Raumordnungsverfahren sowie für die Bewirtschaftung der Bund-Länder-Verwaltungsabkommen Braunkohlensanierung zuständig. Sie sorgt für die Anpassung der kommunalen Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung und genehmigt die Regionalpläne.

Auf der Ebene der europäischen Raumentwicklung verbessert die GL die Wettbewerbsfähigkeit der Hauptstadtregion, bindet sie in die europäischen Entwicklungskorridore ein und unterstützt die deutsch-polnische Zusammenarbeit in der Oder-Region.

Seit 1996 betreiben die Länder Berlin und Brandenburg zusammen Raumordnungspolitik und Landesentwicklungsplanung in einer Landesplanungsbehörde, der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL). Sie nimmt die Aufgaben der für Raumordnung zuständigen obersten Behörden beider Länder wahr. Sie ist zugleich Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin wie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.

Das Land Brandenburg stellt den Leiter der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung, das Land Berlin den Ständigen Vertreter des Abteilungsleiters; beiden obliegt die einvernehmliche und gleichberechtigte Entscheidung aller bedeutsamen Fragen. Die Mitarbeiter der GL bleiben Beschäftigte der sie entsendenden Landesverwaltungen. Das fachliche Weisungsrecht wird von den für Raumordnung zuständigen Mitgliedern der beiden Landesregierungen gemeinsam und einvernehmlich ausgeübt.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat ihren Dienstsitz in Potsdam, in Frankfurt (Oder) sowie in Cottbus.

Seit 1996 betreiben die Länder Berlin und Brandenburg zusammen Raumordnungspolitik und Landesentwicklungsplanung in einer Landesplanungsbehörde, der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL). Sie nimmt die Aufgaben der für Raumordnung zuständigen obersten Behörden beider Länder wahr. Sie ist zugleich Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin wie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.

Das Land Brandenburg stellt den Leiter der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung, das Land Berlin den Ständigen Vertreter des Abteilungsleiters; beiden obliegt die einvernehmliche und gleichberechtigte Entscheidung aller bedeutsamen Fragen. Die Mitarbeiter der GL bleiben Beschäftigte der sie entsendenden Landesverwaltungen. Das fachliche Weisungsrecht wird von den für Raumordnung zuständigen Mitgliedern der beiden Landesregierungen gemeinsam und einvernehmlich ausgeübt.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat ihren Dienstsitz in Potsdam, in Frankfurt (Oder) sowie in Cottbus.

Kontaktperson im MIL

Ansprechpartner:
Vorname:
Manuela
Nachname:
Hahn
Position:
Abteilungsleitung
E-Mail:
manuela.hahn@­gl.berlin-brandenburg.de
Telefon:
0331 866-8701

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