Toolbar-Menü

Abteilung 2

Stadtentwicklung und Wohnen

Zu den Aufgaben dieser Abteilung gehören die Planung und Umsetzung der stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Ziele der Landesregierung. Fachpolitische Konzepte, Strategien und Arbeitshilfen sowie die entsprechenden rechtlichen und finanziellen Instrumentarien werden bereitgestellt. Förderprogramme für die integrierte Stadtentwicklung, den Stadtumbau sowie für die Wohnraumförderung werden gesteuert und koordiniert. Zukunftsfragen, wie sinkende Finanzierungsspielräume, demografischer Wandel in all seinen Erscheinungsformen, nachhaltige Stadtentwicklung, Stadt-Umland-Kooperationen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, Klimaschutz und Energieeffizienz sowie Baukultur spielen eine entscheidende Rolle.

Die Abteilung ist auch zuständig für Fragen der Bauleitplanung, der Bautechnik, des Bauproduktenrechts, des Wohnungs- und Mietrechts und die Brandenburgische Bauordnung und ist zugleich die Kompetenzstelle für nachhaltiges Bauen.

Zu den Aufgaben dieser Abteilung gehören die Planung und Umsetzung der stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Ziele der Landesregierung. Fachpolitische Konzepte, Strategien und Arbeitshilfen sowie die entsprechenden rechtlichen und finanziellen Instrumentarien werden bereitgestellt. Förderprogramme für die integrierte Stadtentwicklung, den Stadtumbau sowie für die Wohnraumförderung werden gesteuert und koordiniert. Zukunftsfragen, wie sinkende Finanzierungsspielräume, demografischer Wandel in all seinen Erscheinungsformen, nachhaltige Stadtentwicklung, Stadt-Umland-Kooperationen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, Klimaschutz und Energieeffizienz sowie Baukultur spielen eine entscheidende Rolle.

Die Abteilung ist auch zuständig für Fragen der Bauleitplanung, der Bautechnik, des Bauproduktenrechts, des Wohnungs- und Mietrechts und die Brandenburgische Bauordnung und ist zugleich die Kompetenzstelle für nachhaltiges Bauen.

Die Aufgaben der Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik werden in sechs Referaten und einer Stabsstelle umgesetzt:

  • Stabsstelle Wohnungsmarkt

    Die Wohnungsmarktbeobachtung und die Koordinierung des Bündnisses für Wohnen schaffen wichtige Grundlagen für wohnungspolitische Entscheidungen des MIL.

    So hilft die Wohnungsmarktbeobachtung, Trends und zukünftige Bedarfe rechtzeitig zu erkennen, um Rahmenbedingungen für einen funktionsfähigen Wohnungsmarkt zu schaffen und um Strategien zu entwickeln sowie entsprechende Förderinstrumente für eine Weiterentwicklung und Entlastung des Brandenburger Wohnungsmarktes zu gestalten.

    Die Wohnungsmarktbeobachtung und die Koordinierung des Bündnisses für Wohnen schaffen wichtige Grundlagen für wohnungspolitische Entscheidungen des MIL.

    So hilft die Wohnungsmarktbeobachtung, Trends und zukünftige Bedarfe rechtzeitig zu erkennen, um Rahmenbedingungen für einen funktionsfähigen Wohnungsmarkt zu schaffen und um Strategien zu entwickeln sowie entsprechende Förderinstrumente für eine Weiterentwicklung und Entlastung des Brandenburger Wohnungsmarktes zu gestalten.

  • Referat 20 Grundsatz, Recht, Wohngeld

    Integrierte Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik auf nationaler und EU-Ebene erfordert Grundsätze und übergreifende Strategien, die im kommunalen, regionalen und strukturpolitischen Kontext stehen und insbesondere auch unter den Gegebenheiten des Wohnungsmarktes, der Wohnungswirtschaft und der sozialräumlichen Entwicklung betrachtet werden müssen. Über Evaluierung und Monitoring werden unerlässliche, fundierte Informationen zur Unterstützung der Fachpolitik beigesteuert. Weitere Schwerpunkte sind die Finanzplanung, neue Finanzierungsmodelle, das Landeswohnungsbauvermögen sowie das Risikomanagement. Über die Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit werden die Fachthemen profiliert.

    Integrierte Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik auf nationaler und EU-Ebene erfordert Grundsätze und übergreifende Strategien, die im kommunalen, regionalen und strukturpolitischen Kontext stehen und insbesondere auch unter den Gegebenheiten des Wohnungsmarktes, der Wohnungswirtschaft und der sozialräumlichen Entwicklung betrachtet werden müssen. Über Evaluierung und Monitoring werden unerlässliche, fundierte Informationen zur Unterstützung der Fachpolitik beigesteuert. Weitere Schwerpunkte sind die Finanzplanung, neue Finanzierungsmodelle, das Landeswohnungsbauvermögen sowie das Risikomanagement. Über die Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit werden die Fachthemen profiliert.

  • Referat 21 Städtebauförderung

    Gemäß dem Ziel des Landes, die 15 Regionalen Wachstumskerne zu stärken und das System der Zentralen Orte zu stabilisieren, unterstützt das Referat die Entwicklung der Städte im Land Brandenburg im Rahmen der Städtebauförderung.
    Ziel ist die räumliche Konzentration der Fördermittel auf Innenstädte und auf die wichtigsten Handlungsfelder der Stadtentwicklung zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen. Hierzu gehört die Stärkung der Stadtzentren als Wirtschafts- und Infrastrukturstandorte, die Förderung des innerstädtischen Wohnens für alle Bedarfsgruppen, die Erhaltung und Sanierung historischer Stadtstrukturen sowie die Anpassung der Stadtstrukturen und Gebäude an den demographischen und sozialen Wandel im Zuge der energetischen und generationsgerechten Erneuerung. Dabei sind die Belange des Klimaschutzes- und der Klimaanpassung zu berücksichtigen.
    Grundlage der Förderung sind Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (INSEK), wodurch die Städte eine hohe Eigenverantwortung bei der Ausgestaltung der Fördermaßnahmen haben. Der integrative Förderansatz wird im Referat 21 durch die gebündelte Verantwortung für die gesamte nationale Städtebauförderung sowie das Programm "Nachhaltige Stadtentwicklung" im Rahmen des Europäischen Regionalfonds (EFRE) gewährleistet. Die Umsetzung der Förderprogramme der Städtebauförderung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde LBV (Landesamt für Bauen und Verkehr).

    Gemäß dem Ziel des Landes, die 15 Regionalen Wachstumskerne zu stärken und das System der Zentralen Orte zu stabilisieren, unterstützt das Referat die Entwicklung der Städte im Land Brandenburg im Rahmen der Städtebauförderung.
    Ziel ist die räumliche Konzentration der Fördermittel auf Innenstädte und auf die wichtigsten Handlungsfelder der Stadtentwicklung zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen. Hierzu gehört die Stärkung der Stadtzentren als Wirtschafts- und Infrastrukturstandorte, die Förderung des innerstädtischen Wohnens für alle Bedarfsgruppen, die Erhaltung und Sanierung historischer Stadtstrukturen sowie die Anpassung der Stadtstrukturen und Gebäude an den demographischen und sozialen Wandel im Zuge der energetischen und generationsgerechten Erneuerung. Dabei sind die Belange des Klimaschutzes- und der Klimaanpassung zu berücksichtigen.
    Grundlage der Förderung sind Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (INSEK), wodurch die Städte eine hohe Eigenverantwortung bei der Ausgestaltung der Fördermaßnahmen haben. Der integrative Förderansatz wird im Referat 21 durch die gebündelte Verantwortung für die gesamte nationale Städtebauförderung sowie das Programm "Nachhaltige Stadtentwicklung" im Rahmen des Europäischen Regionalfonds (EFRE) gewährleistet. Die Umsetzung der Förderprogramme der Städtebauförderung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde LBV (Landesamt für Bauen und Verkehr).

  • Referat 22 Stadtentwicklung

    Brandenburgs Städte stellen sich aktuellen Herausforderungen wie der Digitalisierung, der Verkehrs-wende und dem Klimawandel. Das Referat 22 unterstützt sie durch Modellvorhaben, Projekte und Fachveranstaltungen, mit Einzelberatungen und Publikationen bei einer nachhaltigen, am Gemeinwohl ausgerichteten, integrierten Stadtentwicklung.

    Lebendige Innenstädte, Nutzungsvielfalt und kurze Wege begünstigen Urbanität, wirtschaftliche Aktivitäten und ermöglichen nachhaltige Mobilität. Das Referat 22 unterstützt die Städte bei der Erarbeitung von Strategien, Konzepten und Planungen, mit denen sie ihre Qualitäten bewahren und fortentwickeln.

    Gesellschaftliche Teilhabe und Engagement sind wesentlich für eine lebendige Demokratie und tragen entscheidend zu guter Planungs- und Baukultur in den Kommunen bei. Das Referat 22 initiiert und begleitet gemeinsam mit Kammern und Verbänden, mit Schulen und weiteren Akteuren Projekte, mit denen Bürgerinnen und Bürger ihre Stadt gestalten.

    Brandenburgs Städte stellen sich aktuellen Herausforderungen wie der Digitalisierung, der Verkehrs-wende und dem Klimawandel. Das Referat 22 unterstützt sie durch Modellvorhaben, Projekte und Fachveranstaltungen, mit Einzelberatungen und Publikationen bei einer nachhaltigen, am Gemeinwohl ausgerichteten, integrierten Stadtentwicklung.

    Lebendige Innenstädte, Nutzungsvielfalt und kurze Wege begünstigen Urbanität, wirtschaftliche Aktivitäten und ermöglichen nachhaltige Mobilität. Das Referat 22 unterstützt die Städte bei der Erarbeitung von Strategien, Konzepten und Planungen, mit denen sie ihre Qualitäten bewahren und fortentwickeln.

    Gesellschaftliche Teilhabe und Engagement sind wesentlich für eine lebendige Demokratie und tragen entscheidend zu guter Planungs- und Baukultur in den Kommunen bei. Das Referat 22 initiiert und begleitet gemeinsam mit Kammern und Verbänden, mit Schulen und weiteren Akteuren Projekte, mit denen Bürgerinnen und Bürger ihre Stadt gestalten.

  • Referat 23 Wohnen, Städtebaurecht

    Arbeitsschwerpunkte sind die Grundsätze und übergreifende Strategien der integrierten Wohnungspolitik sowie der Bodenpolitik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Darüber hinaus werden im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung die Programme zur Herstellung von preisgünstigen Mietwohnungen sowie für das selbstgenutzte Wohneigentum durchgeführt. Die Umsetzung der Förderprogramme der Wohnraumförderung erfolgt durch die Bewilligungsstelle ILB (Investitions- und Landesbank Brandenburg).

    Das Referat 23 ist des Weiteren zuständig für Rechtsangelegenheiten im Bereich des Wohnungs- und Mietrechts sowie des Städtebau- und Bauplanungsrechts. Weitere Aufgaben sind die Erarbeitung von landesrechtlichen Gesetzen und Vorschriften, die Sonderaufsicht über die Landkreise in ihrer Funktion als Genehmigungsbehörde für die Bauleitplanung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Fach- und Sonderaufsicht im Bereich der Wohnraumförderung und ist die Höhere Verwaltungsbehörde nach dem Baugesetzbuch für die kreisfreien Städte.

    Arbeitsschwerpunkte sind die Grundsätze und übergreifende Strategien der integrierten Wohnungspolitik sowie der Bodenpolitik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Darüber hinaus werden im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung die Programme zur Herstellung von preisgünstigen Mietwohnungen sowie für das selbstgenutzte Wohneigentum durchgeführt. Die Umsetzung der Förderprogramme der Wohnraumförderung erfolgt durch die Bewilligungsstelle ILB (Investitions- und Landesbank Brandenburg).

    Das Referat 23 ist des Weiteren zuständig für Rechtsangelegenheiten im Bereich des Wohnungs- und Mietrechts sowie des Städtebau- und Bauplanungsrechts. Weitere Aufgaben sind die Erarbeitung von landesrechtlichen Gesetzen und Vorschriften, die Sonderaufsicht über die Landkreise in ihrer Funktion als Genehmigungsbehörde für die Bauleitplanung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Fach- und Sonderaufsicht im Bereich der Wohnraumförderung und ist die Höhere Verwaltungsbehörde nach dem Baugesetzbuch für die kreisfreien Städte.

  • Referat 24 Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

    Das Bauordnungsrecht dient der Gefahrenabwehr und damit der Bauwerkssicherheit bei der Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen (Standsicherheit und Brandschutz). Mit dem Abstandsflächenrecht und der Barrierefreiheit werden auch soziale Belange in den Blick genommen. Die oberste Bauaufsicht sorgt dafür, dass z. B. die Bauordnung, die Sonderbauverordnungen, die Baugebührenordnung, die Bauvorlagenverordnung und die Technischen Baubestimmungen entsprechend den Anforderungen der Zeit weiterentwickelt werden. Durch die Sonderaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden trägt das Referat zu einer einheitlichen Rechtsanwendung im Land bei und berät die am Bau Beteiligten. Die fachliche Zuständigkeit schließt Grundsatzfragen der Bautechnik, der Bauprodukte und Bauarten und des gebäudebezogene Energiesparrechts ein. Das Referat nimmt die Aufgaben der obersten Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte war.

    Das Bauordnungsrecht dient der Gefahrenabwehr und damit der Bauwerkssicherheit bei der Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen (Standsicherheit und Brandschutz). Mit dem Abstandsflächenrecht und der Barrierefreiheit werden auch soziale Belange in den Blick genommen. Die oberste Bauaufsicht sorgt dafür, dass z. B. die Bauordnung, die Sonderbauverordnungen, die Baugebührenordnung, die Bauvorlagenverordnung und die Technischen Baubestimmungen entsprechend den Anforderungen der Zeit weiterentwickelt werden. Durch die Sonderaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden trägt das Referat zu einer einheitlichen Rechtsanwendung im Land bei und berät die am Bau Beteiligten. Die fachliche Zuständigkeit schließt Grundsatzfragen der Bautechnik, der Bauprodukte und Bauarten und des gebäudebezogene Energiesparrechts ein. Das Referat nimmt die Aufgaben der obersten Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte war.

  • Referat 25 Energie und Klima, Gebäudeenergie

    Das Referat 25 befasst sich mit den Grundsatzfragen der Energie- und Klimapolitik im Geschäftsbereich des MIL, vor allem im Gebäudebereich, und ist Geschäftsstelle "Lenkungskreis Energie und Klima". Des Weiteren werden die Kommunen der Realisierung der kommunalen Wärmewende unterstützt. So werden auch zu deren Umsetzung innovative Ansätze durch die Auslobung von Wettbewerben und der Förderung von Modellvorhaben gefördert.

    Gleichzeitig wird die Energieagentur des Landes Brandenburg/Wirtschaftsförderung (WfBB) fachlich beleitet.

    Das Referat 25 befasst sich mit den Grundsatzfragen der Energie- und Klimapolitik im Geschäftsbereich des MIL, vor allem im Gebäudebereich, und ist Geschäftsstelle "Lenkungskreis Energie und Klima". Des Weiteren werden die Kommunen der Realisierung der kommunalen Wärmewende unterstützt. So werden auch zu deren Umsetzung innovative Ansätze durch die Auslobung von Wettbewerben und der Förderung von Modellvorhaben gefördert.

    Gleichzeitig wird die Energieagentur des Landes Brandenburg/Wirtschaftsförderung (WfBB) fachlich beleitet.

Kontaktperson im MIL

Organisation
Ansprechpartner:
Vorname:
Stefan
Nachname:
Bruch
Position:
Abteilungsleitung
E-Mail:
abteilung2.mil@­mil.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 866 8110