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Abteilung 2

Stadtentwicklung und Wohnen

Zu den Aufgaben dieser Abteilung gehören die Planung und Umsetzung der stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Ziele der Landesregierung. Fachpolitische Konzepte, Strategien und Arbeitshilfen sowie die entsprechenden rechtlichen und finanziellen Instrumentarien werden bereitgestellt. Förderprogramme für die integrierte Stadtentwicklung, den Stadtumbau sowie für die Wohnraumförderung werden gesteuert und koordiniert. Zukunftsfragen, wie sinkende Finanzierungsspielräume, demografischer Wandel in all seinen Erscheinungsformen, nachhaltige Stadtentwicklung, Stadt-Umland-Kooperationen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, Klimaschutz und Energieeffizienz sowie Baukultur spielen eine entscheidende Rolle.

Die Abteilung ist auch zuständig für Fragen der Bauleitplanung, der Bautechnik, des Bauproduktenrechts, des Wohnungs- und Mietrechts - einschließlich des Wohngelds - und die Brandenburgische Bauordnung und ist zugleich die Kompetenzstelle für nachhaltiges Bauen.

Zu den Aufgaben dieser Abteilung gehören die Planung und Umsetzung der stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Ziele der Landesregierung. Fachpolitische Konzepte, Strategien und Arbeitshilfen sowie die entsprechenden rechtlichen und finanziellen Instrumentarien werden bereitgestellt. Förderprogramme für die integrierte Stadtentwicklung, den Stadtumbau sowie für die Wohnraumförderung werden gesteuert und koordiniert. Zukunftsfragen, wie sinkende Finanzierungsspielräume, demografischer Wandel in all seinen Erscheinungsformen, nachhaltige Stadtentwicklung, Stadt-Umland-Kooperationen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, Klimaschutz und Energieeffizienz sowie Baukultur spielen eine entscheidende Rolle.

Die Abteilung ist auch zuständig für Fragen der Bauleitplanung, der Bautechnik, des Bauproduktenrechts, des Wohnungs- und Mietrechts - einschließlich des Wohngelds - und die Brandenburgische Bauordnung und ist zugleich die Kompetenzstelle für nachhaltiges Bauen.

Die Aufgaben der Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik werden in sechs Referaten und einer Stabsstelle umgesetzt:

Referat 20 Grundsatz, Recht, Wohngeld

Integrierte Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik auf nationaler und EU-Ebene erfordert Grundsätze und übergreifende Strategien, die im kommunalen, regionalen und strukturpolitischen Kontext stehen und insbesondere auch unter den Gegebenheiten des Wohnungsmarktes, der Wohnungswirtschaft und der sozialräumlichen Entwicklung betrachtet werden müssen. Über Evaluierung und Monitoring werden unerlässliche, fundierte Informationen zur Unterstützung der Fachpolitik beigesteuert. Weitere Schwerpunkte sind die Finanzplanung, neue Finanzierungsmodelle, das Landeswohnungsbauvermögen sowie das Risikomanagement und das Wohngeld. Über die Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit werden die Fachthemen profiliert.

Integrierte Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik auf nationaler und EU-Ebene erfordert Grundsätze und übergreifende Strategien, die im kommunalen, regionalen und strukturpolitischen Kontext stehen und insbesondere auch unter den Gegebenheiten des Wohnungsmarktes, der Wohnungswirtschaft und der sozialräumlichen Entwicklung betrachtet werden müssen. Über Evaluierung und Monitoring werden unerlässliche, fundierte Informationen zur Unterstützung der Fachpolitik beigesteuert. Weitere Schwerpunkte sind die Finanzplanung, neue Finanzierungsmodelle, das Landeswohnungsbauvermögen sowie das Risikomanagement und das Wohngeld. Über die Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit werden die Fachthemen profiliert.

Referat 21 Städtebauförderung

Die Städtebauförderung unterstützt die Städte und Gemeinden in Brandenburg, städtebauliche Missstände und Funktionsverluste abzubauen. Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und entgegenstehende Mängel oder Missstände dauerhaft zu beheben. Dazu werden Maßnahmen der Erhaltung und Sanierung sowie die zeitgemäße Anpassung der Stadtstrukturen und Gebäude an den demographischen, wirtschaftlichen, sozialen und klimatischen Wandel gefördert.

Durch die gebündelte Verantwortung für die nationale Städtebauförderung sowie das Programm "Nachhaltige Stadtentwicklung" im Rahmen des Europäischen Regionalfonds (EFRE), wird in Referat 21 ein integrativer Förderansatz umgesetzt.

Die Städtebauförderung unterstützt die Städte und Gemeinden in Brandenburg, städtebauliche Missstände und Funktionsverluste abzubauen. Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und entgegenstehende Mängel oder Missstände dauerhaft zu beheben. Dazu werden Maßnahmen der Erhaltung und Sanierung sowie die zeitgemäße Anpassung der Stadtstrukturen und Gebäude an den demographischen, wirtschaftlichen, sozialen und klimatischen Wandel gefördert.

Durch die gebündelte Verantwortung für die nationale Städtebauförderung sowie das Programm "Nachhaltige Stadtentwicklung" im Rahmen des Europäischen Regionalfonds (EFRE), wird in Referat 21 ein integrativer Förderansatz umgesetzt.

Referat 22 Stadtentwicklung

Brandenburgs Städte stellen sich aktuellen Herausforderungen wie der Digitalisierung, der Verkehrs-wende und dem Klimawandel. Das Referat 22 unterstützt sie durch Modellvorhaben, Projekte und Fachveranstaltungen, mit Einzelberatungen und Publikationen bei einer nachhaltigen, am Gemeinwohl ausgerichteten, integrierten Stadtentwicklung.

Lebendige Innenstädte, Nutzungsvielfalt und kurze Wege begünstigen Urbanität, wirtschaftliche Aktivitäten und ermöglichen nachhaltige Mobilität. Das Referat 22 unterstützt die Städte bei der Erarbeitung von Strategien, Konzepten und Planungen, mit denen sie ihre Qualitäten bewahren und fortentwickeln.

Gesellschaftliche Teilhabe und Engagement sind wesentlich für eine lebendige Demokratie und tragen entscheidend zu guter Planungs- und Baukultur in den Kommunen bei. Das Referat 22 initiiert und begleitet gemeinsam mit Kammern und Verbänden, mit Schulen und weiteren Akteuren Projekte, mit denen Bürgerinnen und Bürger ihre Stadt gestalten.

Brandenburgs Städte stellen sich aktuellen Herausforderungen wie der Digitalisierung, der Verkehrs-wende und dem Klimawandel. Das Referat 22 unterstützt sie durch Modellvorhaben, Projekte und Fachveranstaltungen, mit Einzelberatungen und Publikationen bei einer nachhaltigen, am Gemeinwohl ausgerichteten, integrierten Stadtentwicklung.

Lebendige Innenstädte, Nutzungsvielfalt und kurze Wege begünstigen Urbanität, wirtschaftliche Aktivitäten und ermöglichen nachhaltige Mobilität. Das Referat 22 unterstützt die Städte bei der Erarbeitung von Strategien, Konzepten und Planungen, mit denen sie ihre Qualitäten bewahren und fortentwickeln.

Gesellschaftliche Teilhabe und Engagement sind wesentlich für eine lebendige Demokratie und tragen entscheidend zu guter Planungs- und Baukultur in den Kommunen bei. Das Referat 22 initiiert und begleitet gemeinsam mit Kammern und Verbänden, mit Schulen und weiteren Akteuren Projekte, mit denen Bürgerinnen und Bürger ihre Stadt gestalten.

Referat 23 Städtebaurecht

Arbeitsschwerpunkte sind die Grundsätze und übergreifende Strategien der Bodenpolitik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. 

Das Referat 23 ist des Weiteren zuständig für Rechtsangelegenheiten im Bereich des Städtebau- und Bauplanungsrechts. Weitere Aufgaben sind die Erarbeitung von landesrechtlichen Gesetzen und Vorschriften, die Sonderaufsicht über die Landkreise in ihrer Funktion als Genehmigungsbehörde für die Bauleitplanung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Zudem ist das Referat die Höhere Verwaltungsbehörde nach dem Baugesetzbuch für die kreisfreien Städte.

Arbeitsschwerpunkte sind die Grundsätze und übergreifende Strategien der Bodenpolitik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. 

Das Referat 23 ist des Weiteren zuständig für Rechtsangelegenheiten im Bereich des Städtebau- und Bauplanungsrechts. Weitere Aufgaben sind die Erarbeitung von landesrechtlichen Gesetzen und Vorschriften, die Sonderaufsicht über die Landkreise in ihrer Funktion als Genehmigungsbehörde für die Bauleitplanung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Zudem ist das Referat die Höhere Verwaltungsbehörde nach dem Baugesetzbuch für die kreisfreien Städte.

Referat 24 Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

Das Bauordnungsrecht dient der Gefahrenabwehr und damit der Bauwerkssicherheit bei der Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen (Standsicherheit und Brandschutz). Mit dem Abstandsflächenrecht und der Barrierefreiheit werden auch soziale Belange in den Blick genommen. Die oberste Bauaufsicht sorgt dafür, dass z. B. die Bauordnung, die Sonderbauverordnungen, die Baugebührenordnung, die Bauvorlagenverordnung und die Technischen Baubestimmungen entsprechend den Anforderungen der Zeit weiterentwickelt werden. Durch die Sonderaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden trägt das Referat zu einer einheitlichen Rechtsanwendung im Land bei und berät die am Bau Beteiligten. Die fachliche Zuständigkeit schließt Grundsatzfragen der Bautechnik, der Bauprodukte und Bauarten ein. Das Referat nimmt die Aufgaben der obersten Marktüberwachungsbehörde für harmonisierte Bauprodukte wahr.

Das Bauordnungsrecht dient der Gefahrenabwehr und damit der Bauwerkssicherheit bei der Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen (Standsicherheit und Brandschutz). Mit dem Abstandsflächenrecht und der Barrierefreiheit werden auch soziale Belange in den Blick genommen. Die oberste Bauaufsicht sorgt dafür, dass z. B. die Bauordnung, die Sonderbauverordnungen, die Baugebührenordnung, die Bauvorlagenverordnung und die Technischen Baubestimmungen entsprechend den Anforderungen der Zeit weiterentwickelt werden. Durch die Sonderaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden trägt das Referat zu einer einheitlichen Rechtsanwendung im Land bei und berät die am Bau Beteiligten. Die fachliche Zuständigkeit schließt Grundsatzfragen der Bautechnik, der Bauprodukte und Bauarten ein. Das Referat nimmt die Aufgaben der obersten Marktüberwachungsbehörde für harmonisierte Bauprodukte wahr.

Referat 25 Koordination Energie- und Klimapolitik im MIL, Gebäudeenergie, kommunale Wärmeplanung und klimagerechte Stadtentwicklung

Das Referat 25 befasst sich mit den Grundsatzfragen der Energie- und Klimapolitik im Geschäftsbereich des MIL, vor allem im Gebäudebereich, und ist Geschäftsstelle "Lenkungskreis Energie und Klima". Des Weiteren werden die Kommunen der Realisierung der kommunalen Wärmewende unterstützt. So werden auch zu deren Umsetzung innovative Ansätze durch die Auslobung von Wettbewerben und der Förderung von Modellvorhaben gefördert.

Gleichzeitig wird die Energieagentur des Landes Brandenburg/Wirtschaftsförderung (WfBB) fachlich beleitet.

Das Referat 25 befasst sich mit den Grundsatzfragen der Energie- und Klimapolitik im Geschäftsbereich des MIL, vor allem im Gebäudebereich, und ist Geschäftsstelle "Lenkungskreis Energie und Klima". Des Weiteren werden die Kommunen der Realisierung der kommunalen Wärmewende unterstützt. So werden auch zu deren Umsetzung innovative Ansätze durch die Auslobung von Wettbewerben und der Förderung von Modellvorhaben gefördert.

Gleichzeitig wird die Energieagentur des Landes Brandenburg/Wirtschaftsförderung (WfBB) fachlich beleitet.

Referat 26 Wohnen, Bündnis für Wohnen

Arbeitsschwerpunkt ist die  Erarbeitung von Grundsätzen und übergreifenden Strategien der integrierten Wohnungspolitik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Darüber hinaus werden im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung die Programme zur Herstellung von bezahlbaren Mietwohnungen sowie für das selbstgenutzte Wohneigentum erarbeitet. Die Umsetzung der Wohnraumförderprogramme erfolgt durch die Investitions- und Landesbank Brandenburg (ILB) als Bewilligungsstelle.

Als Grundlage für die strategische Ausrichtung der Wohnungspolitik sowie die Anpassung der Förderinstrumente begleitet das Referat die Wohnungsmarktbeobachtung und entwickelt diese aus den daraus resultierenden Erkenntnissen kontinuierlich weiter. 

Das Referat 26 ist weiter zuständig für Rechtsangelegenheiten im Bereich des Wohnungs- und Mietrechts. Außerdem nimmt das Referat die Fachaufsicht im Bereich der Wohnraumförderung gegenüber der ILB und die Sonderaufsicht über die zuständigen Stellen gemäß Wohnungswesenszuständigkeitsverordnung wahr. 

Die unabhängige Stelle für das Bündnis für Wohnen ist Teil des Referats und nimmt in unabhängiger Funktion die Koordinierung, Organisation und Weiterentwicklung des Bündnisses für Wohnen wahr.

Arbeitsschwerpunkt ist die  Erarbeitung von Grundsätzen und übergreifenden Strategien der integrierten Wohnungspolitik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Darüber hinaus werden im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung die Programme zur Herstellung von bezahlbaren Mietwohnungen sowie für das selbstgenutzte Wohneigentum erarbeitet. Die Umsetzung der Wohnraumförderprogramme erfolgt durch die Investitions- und Landesbank Brandenburg (ILB) als Bewilligungsstelle.

Als Grundlage für die strategische Ausrichtung der Wohnungspolitik sowie die Anpassung der Förderinstrumente begleitet das Referat die Wohnungsmarktbeobachtung und entwickelt diese aus den daraus resultierenden Erkenntnissen kontinuierlich weiter. 

Das Referat 26 ist weiter zuständig für Rechtsangelegenheiten im Bereich des Wohnungs- und Mietrechts. Außerdem nimmt das Referat die Fachaufsicht im Bereich der Wohnraumförderung gegenüber der ILB und die Sonderaufsicht über die zuständigen Stellen gemäß Wohnungswesenszuständigkeitsverordnung wahr. 

Die unabhängige Stelle für das Bündnis für Wohnen ist Teil des Referats und nimmt in unabhängiger Funktion die Koordinierung, Organisation und Weiterentwicklung des Bündnisses für Wohnen wahr.

Kontaktperson im MIL

Organisation
Ansprechpartner:
Vorname:
Stefan
Nachname:
Bruch
Position:
Abteilungsleitung
E-Mail:
abteilung2.mil@­mil.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 866 8110