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MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR UND LANDESPLANUNG - Referat Stadtentwicklung

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THEMENBRIEF NR. 1: INFORMATIONEN ZU KOMMUNALEN LEITLINIEN 

BÜRGERBETEILIGUNG: EINE CHANCE FÜR KOMMUNEN, TRANSPARENZ UND DIALOG ZU STÄRKEN 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei Stadtentwicklungsthemen startet das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung eine Reihe von kurzen Themenbriefen. Damit möchten wir Brandenburgs Städte und Gemeinden unterstützen, Bürgerbeteiligung noch besser umzusetzen, mit Impulsen, Praxisbeispielen und konkreten Empfehlungen. Die Themenbriefe richten sich an die Verwaltungen, können aber auch für Stadtverordnete und Ausschussmitglieder nützlich sein. 

Im ersten Themenbrief geht es um kommunale Leitlinien zum Thema Beteiligung. Für die Städte und Gemeinden können solche Leitlinien helfen, das kommunale Handeln für die Bürgerinnen und Bürger transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Etwa bei Planungs- und Bauvorhaben und bei der Zusammenarbeit mit Interessengruppen vor Ort. Deutschlandweit sind diese in vielen Kommunen eingeführt. Es gibt auch verschiedene Brandenburger Beispiele und Praxiserfahrungen, die wir Ihnen vorstellen möchten. 

Weitere Themenbriefe werden mit wechselnden Schwerpunkten zu Fragen der Beteiligung bei Stadtentwicklungsthemen in etwa zweimonatigem Abstand versandt werden. 

Wenn Sie in Zukunft solche Themenbriefe erhalten möchten, melden Sie sich bitte unter dem folgenden Link an: https://mil.brandenburg.de/mil/de/service/newsletter-stadtentwicklung-anmeldung/

Schreibtisch mit Notizen Leitlinien
©: MIL

Warum Leitlinien wichtig sind?

Bürgerinnen und Bürger wollen heute frühzeitig, regelmäßig und verständlich informiert werden – nicht nur bei förmlich geregelten Bauplanungsverfahren, sondern auch bei den nichtförmlichen Planungen und das auch in Bereichen wie Bildung, Kultur, Soziales, Umwelt oder Wirtschaft.

Leitlinien schaffen hier klare Standards:

  • Sie geben Politik und Verwaltung Orientierung
  • Sie machen Abläufe transparent und verlässlich
  • Sie bieten Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit und Planbarkeit

Leitlinien zur Bürgerbeteiligung ergänzen die Vorgaben der Kommunalverfassung und der Einwohnerbeteiligungssatzungen. Durch § 19 ist die Kinder- und Jugendbeteiligung bereits gestärkt – ein Ansatz, der sich auf die Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger übertragen ließe.

  • Kurz: Leitlinien zur Bürgerbeteiligung sind ein Werkzeug für bessere Zusammenarbeit – nicht für mehr Bürokratie.

Für wen lohnt sich das?

Rund 130 Städte und Gemeinden in Deutschland haben bereits Leitlinien beschlossen. Je größer die Kommune, desto umfangreicher sind die Leitlinien, da die Verwaltungen komplexer aufgebaut sind, viel mehr Aufgaben eine Rolle spielen und weitere Institutionen berücksichtigt werden müssen.

  • Kleine Kommunen brauchen einfache Modelle, die den Alltag nicht überlasten
  • Große Städte können umfangreichere Leitlinien nutzen, um komplexe Aufgaben und viele Akteure einzubinden

Typische Inhalte von kommunalen Leitlinien

  • Grundsätze für gute Beteiligung
  • Wer kann Prozesse starten?
  • Wie laufen Verfahren ab?
  • Wie werden Ergebnisse sichtbar und genutzt?

Wie entstehen Leitlinien?

  • Erarbeitung durch Verwaltung und Politik gemeinsam
  • Zivilgesellschaft von Anfang an einbinden (z. B. Bürgerräte, Vereine, Initiativen)
  • ggf. Unterstützung durch externe Fachleute nutzen
  • Anpassung an die lokale Situation entscheidend

Beschlussfassung: Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung.

Was passiert nach dem Beschluss?

Mit dem Beschluss beginnen die praktischen Schritte:

  • Aufgaben zuordnen: Verantwortliche in der Verwaltung benennen, die Zeit, Fachkompetenz und Zuständigkeiten haben.
  • Strukturen schaffen: Gremien oder Koordinierungsstellen einrichten, Vorhabenlisten führen, Abläufe festlegen.
  • Öffentlichkeit informieren: Ergebnisse und Prozesse transparent machen, digitale Formate und interaktive Elemente nutzen.

Wie viel Aufwand das bedeutet, hängt von der Größe der Kommune ab:

  • In Treuenbrietzen sind es jährlich 1–2 Beteiligungsprozesse,
  • in Potsdam bis zu 60 – etwa zur Hälfte von der Bürgerschaft selbst angestoßen.

Wichtig: Leitlinien bedeuten nicht automatisch mehr Verfahrensaufwand, sondern vor allem bessere Struktur, Sichtbarkeit und Verlässlichkeit.

Junge Menschen tauschen sich aus Leitlinienwerkstatt Wildau
©: MIL

PERSPEKTIVE FÜR BRANDENBURG

Bürgerbeteiligung ist ein zentraler Erfolgsfaktor für gute Stadtentwicklung. Leitlinien helfen dabei, sie als gemeinsamen Lern- und Gestaltungsprozess zu verankern.

Sie eröffnen Spielräume für Neues. Sie stärken Vertrauen und Kompetenz auf allen Seiten. Sie fördern Offenheit, Kreativität und Konfliktfähigkeit.

Fazit: Leitlinien können in Kommunen einen echten Kulturwandel anstoßen – hin zu mehr Dialog und Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft.

Hinweise zur Vertiefung:

 

Ausblick auf weitere Themenbriefe zur Bürgerbeteiligung

Im nachfolgenden Themenbrief wird es um den Dialog zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern gehen.

 

Kontakt im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung:
Referat 22 Stadtentwicklung

Hans-Joachim Stricker
Tel. 0331 866 8132 
E-Mail: hans-joachim.stricker@mil.brandenburg.de  

 

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Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich in Wittenberge beim Digitalsommer Prignitz Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich in Wittenberge beim Digitalsommer Prignitz
© David Marschalsky

PRAXISBEISPIELE AUS BRANDENBURG

Treuenbrietzen (7.500 Einwohner)

  • Modell: schlanke Leitlinien mit Vorhabenliste und Koordinierungsstelle
  • Besonderheit: „Zufallsbürger“ werden bei Bedarf in Bürgerräten einbezogen

Die Kleinstadt Treuenbrietzen hat ein einfaches Modell gewählt, um die Bürgerinnen und Bürger zu wichtigen Themen gut zu informieren und ggf. beratend einzubinden. Es gibt eine öffentliche Vorhabenliste und eine Koordinierungsstelle in der Verwaltung, die bei komplizierten Vorhaben zusätzliche Elemente aktivieren kann: Dazu gehört die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern über eine Zufallsauswahl, im Sinne eines „Bürgerrats“. Die Treuenbrietzener Prinzipien der Beteiligung wurden 2018 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Ergebnis: Bürgerinnen und Bürger sind früh informiert und können beratend eingebunden werden.

Weitere Informationen 

Falkensee (46.000 Einwohner)

  • Modell: „Büro für Vielfalt“ als zentrale Anlaufstelle
  • Besonderheit: klare Leitlinien regeln das Zusammenspiel von Verwaltung und Stadtverordneten

Die Stadt Falkensee hat aufgrund ihrer Größe und Verwaltungskraft mehr Möglichkeiten, aber auch mehr Anlässe für die Bürgerbeteiligung. Für den direkten Dialog und das Miteinander zwischen Politik, Verwaltung und Einwohnerinnen und Einwohnern wurde ein „Büro für Vielfalt“ eingerichtet, eng verbunden mit den 2018 beschlossenen Leitlinien zur informellen Einwohnerbeteiligung. Diese umfassen inhaltliche Grundsätze, an denen sich das Verwaltungshandeln orientieren muss. In den Prozessleitlinien wird das Zusammenwirken von Verwaltung und Stadtverordnetenversammlung in den verschiedenen Phasen des Beteiligungsprozesses geregelt. Dazu gehört das Verhältnis zur Einwohnerbeteiligungssatzung, die durch die Leitlinien nicht berührt wird, und zu den formalen Beteiligungsverfahren.

Ergebnis: gelebter Dialog zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft.

Weitere Informationen

Potsdam (190.000 Einwohner)

  • Modell: „WerkStadt für Beteiligung“ – Kooperation von Stadtverwaltung und freiem Träger
  • Besonderheit: bis zu 60 Beteiligungsprozesse pro Jahr, davon viele aus der Bürgerschaft heraus

Die Landeshauptstadt Potsdam (190.000 Einwohner) verfolgt seit 2013 einen noch breiteren Weg. Bundesweit einmalig ist die Zweiteilung der „WerkStadt für Beteiligung“ in eine Einheit der Stadtverwaltung und einem in allen Belangen gleichberechtigten freien Träger zur vertrauensvollen Unterstützung für die Zivilgesellschaft. Die Aufgaben der „WerkStadt für Beteiligung“ reichen von einer beobachtend-beratenden Tätigkeiten bis hin zum umfänglichen Entwurf eines mehrstufigen Beteiligungsprozesses in Abstimmung mit der Fachverwaltung. Dabei wird in allen Beteiligungsverfahren darauf hingewirkt, dass der verpflichtende Aspekt der Kinder- und Jugendbeteiligung berücksichtigt wird. Ein enger Austausch mit der Stadtpolitik wird seit 2019 über einen neu geschaffenen Fachausschuss gewährleistet.

Ergebnis: bundesweit einzigartiges Modell für Vertrauen und Teilhabe.

Weitere Informationen

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Impressum

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Verantwortlich im Sinne des Presserechts:
Referatsleiterin 22 Stadtentwicklung
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