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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung - Referat Stadtentwicklung

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Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei Stadtentwicklungsthemen hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung im Frühjahr 2026 eine Reihe von kurzen Themenbriefen gestartet. Damit möchten wir Brandenburgs Städte und Gemeinden dabei unterstützen, Bürgerbeteiligung noch besser und passgenauer zu gestalten, mit Praxisbeispielen und konkreten Empfehlungen. Die Themenbriefe richten sich an die kommunalen Verwaltungen, können aber auch für Stadtverordnete und Ausschussmitglieder nützlich sein. 

Im diesem zweiten Themenbrief geht es um Bürgerräte in den Städten und Gemeinden. Bürgerräte werden über eine Zufallsauswahl aus der Einwohnerschaft als beratendes Gremium zusammengestellt, um die Stadtpolitik bei wichtigen Projekten zu unterstützen. Es gibt dazu verschiedene Brandenburger Beispiele und Praxiserfahrungen. Einige möchten wir Ihnen vorstellen. 

Wir werden künftig weitere Themenbriefe zu Fragen der Beteiligung bei Stadtentwicklungsthemen versenden. Den ersten Themenbrief zum Thema „Kommunale Leitlinien“ finden sie weiterhin auf der MIL- Website.

Sofern noch nicht erfolgt, können Sie sich für weitere Themenbriefe unter dem folgenden Link anmelden: https://mil.brandenburg.de/mil/de/service/newsletter-stadtentwicklung-anmeldung/

eine Gruppe von zufällig ausgewählten BürgerInnen steht hinter einem Tisch Foto: StadtmacherInnen in Herzberg
© Stadtverwaltung Herzberg (Elster)

Warum Bürgerräte?

Bürgerräte können der Stadtgesellschaft helfen, Streitfragen beim Planen und Bauen zu bewältigen, indem mehr Raum für Gedankenaustausch und Dialog geschaffen wird. Bürgerräte sind gut für eine Zweitmeinung, wenn schwierige Entscheidungen anstehen, die das Alltagsleben der Menschen in der Stadt berühren und nicht rein fachlich zu bewerten sind.

Bürgerinnen und Bürger werden über ein Losverfahren ausgewählt, um die Stadtverwaltung und Stadtpolitik mit ihrer Sicht auf die Dinge gemeinsam zu beraten. Meist geht es darum, einen möglichst repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung abzubilden. Die Teilnahme ist allerdings freiwillig, keiner wird zur Mitarbeit gezwungen.

Für wen lohnt sich das?

Von Bürgerräten können alle profitieren: Man kommt zu besseren Entscheidungen, weil mehr Stimmen aus unterschiedlichen Perspektiven bei Stadtentwicklungsthemen mitreden. Dazu sind eine kompetente Begleitung und Moderation erforderlich.
Verantwortlich bleiben die Verwaltung und die gewählten Mandatsträger. Aber sie bekommen zu anstehenden Stadtentwicklungsfragen eine „Zweitmeinung“ aus der Einwohnerschaft , die in einem strukturierten Prozess herausgearbeitet wurde. Damit können Bedenken und Gegenmeinungen besser eingeordnet werden, Anregungen können in die Entscheidungen der Verwaltung und der Mandatsträger einfließen.

Teilnehmende Bürgerinnen und Bürger bekommen eine neue Sichtweise auf ihre Stadt und Erkenntnisse zum Planen und Bauen, die auch anderweitig nützlich sind. 

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Typische Aufgaben für kommunale Bürgerräte

Bürgerräte sind keine Dauereinrichtungen. Sie werden eingesetzt, um bei einer begrenzten Aufgabe für begrenzte Zeit zu helfen, um gute, am Ende weitgehend konsensuale Stadtpolitik beim Planen und Bauen gemacht wird.

Bürgerräte können bei konkreten Gestaltungs- und Entwicklungsfragen mitreden, wenn es etwa um den Marktplatz oder die Standortwahl für ein wichtiges Bauvorhaben oder dessen Gestaltung geht.

Bürgerräte können aber auch allgemeinere Fragen behandeln, z.B. die Schwerpunkte im städtischen Leitbild für ein Wohnquartier diskutieren und auch hier zu einer Empfehlung kommen.

Wie werden Bürgerräte eingerichtet?

·         Einsetzung eines Bürgerrats erfolgt in der Regel durch Beschluss (Stadtverordnetenversammlung), womit Thema, Organisation und Finanzierung des Aufwands (vom Catering bis zu einer möglichen Unterstützung durch eine Agentur) festgelegt werden.

·         Die Brandenburger Kommunalverfassung bietet in § 13 den Rahmen für Bürgerräte. Sehr hilfreich ist es, wenn als Grundlage eine konkrete kommunale Satzungsregelung besteht, in der Hauptsatzung in Verbindung mit einer Einwohnerbeteiligungssatzung.

·         Die Auswahl der Mitglieder eines Bürgerrats erfolgt in der Regel über ein Losverfahren. Dabei müssen nicht alle Einwohner gleich vertreten sein; es können auch Schwerpunkte gesetzt werden, z.B. wenn es nur um einen Ortsteil geht oder aufgrund der Fragestellung des Bürgerrats eine bestimmte Bevölkerungsgruppe (alte Menschen? junge Menschen?) besonders gefragt werden soll.

·         In der Regel wird zunächst eine größere Zahl von Menschen ausgelost. Von diesen ist erfahrungsgemäß nur ein Teil bereit, im Bürgerrat mitzuwirken. Meist wird zunächst nur ein Teil der benötigten Bürgerinnen und Bürger ausgewählt und für die noch freien Plätze erneut gelost und gefragt.

·         Um Mitglieder für den Bürgerrat zu gewinnen, kann die Verwaltung auf das Einwohnermelderegister zurückgreifen. Die Meldebehörde darf einer anderen öffentlichen Stelle für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Daten übermitteln (§ 34 Absatz 1 Bundesmeldegesetz).

·         Für das Verfahren der Zufallsauswahl über eine Stichprobe aus dem Melderegister können verschiedene Kriterien genutzt werden, z.B. Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Wohndauer in der Kommune.

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die Mitglieder des Bürgerrates sitzen im Kreis und beraten. Bürgerrat zum Stadtleitbild Prenzlau
© Alexander Martinot / Stadt Prenzlau

Wie arbeitet ein Bürgerrat?

Ein Bürgerrat besteht aus einer unterschiedlichen Zahl von Personen. In Brandenburg lagen diese bislang zwischen knapp über zehn bis hin zu annähernd 100 Personen.

Bürgerräte treffen sich in einer vereinbarten Folge von Terminen, die sich über mehrere Wochen oder Monate erstrecken können. Typischerweise liegt die Zahl dieser Arbeitstreffen zwischen drei und zehn. Strukturierte, moderierte Gruppendiskussionen führen in der Regel zu konkreten Empfehlungen für das kommunale Handeln, z.B. zu Planungen oder einzelnen Bauvorhaben.

Bürgerräte werden in ihrer Arbeit professionell begleitet: Durch die Verwaltung der Kommune und gegebenenfalls durch eine externe Agentur, die moderiert und fachliche Unterstützung bietet. Je nach Umfang der nach außen vergebenen Leistungen liegen die Kosten für die Durchführung von Bürgerräten bei wenigen hundert Euro bis hin zu fünfstelligen Beträgen im Falle einer umfassenderen Begleitung durch Beauftragte.

Die Arbeitsergebnisse eines Bürgerrats können in verschiedenen Formaten vorgelegt werden, in Form eines schriftlichen Votums oder eines umfassenden Arbeitsberichts. Sie sollten so formuliert sein, dass die Stadtpolitik die gegebenen Empfehlungen verstehen und in ihre Abwägungsentscheidungen einfließen lassen kann.

PERSPEKTIVE FÜR BRANDENBURG

Bürgerräte sind ein Konzept der informellen, losbasierten Bürgerbeteiligung v. a. in der Stadtentwicklung. Mit einem Bürgerrat können insbesondere auch Menschen für eine Beteiligung gewonnen werden, die sich von selbst proaktiv nicht für eine solche bewerben würden. So kann es gelingen, die oft schweigende, beteiligungsunerfahrene „Basis“ der Stadtgesellschaft besser in kommunale Entscheidungsprozesse einzubinden.

Die Auswahl des Themas, welches im Bürgerrat verhandelt werden soll, erfolgt durch die Kommune. Bürgerräte können auf diese Weise ein wichtiger Schritt bei städtischen Entwicklungsvorhaben sein. Ihre Arbeitsergebnisse fließen in weitere Planungsschritte ein – dann kann ein Wechsel zu anderen Beteiligungsformaten sinnvoll und nützlich sein.

Werden Bürgerräte regelmäßig und transparent durchgeführt, können sie die demokratische Teilhabe und das Vertrauen in die Kommunalpolitik stärken. Sie eröffnen Spielräume für Neues. Sie stärken Vertrauen und Kompetenz auf allen Seiten. Sie fördern Offenheit, Kreativität und Konfliktfähigkeit.

Fazit: Bürgerräte können in Kommunen mehr Dialog und Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft bewirken. Im Ergebnis bedeutet das: Bessere Transparenz und Akzeptanz von Entscheidungen in der Stadtgesellschaft.

Hinweise zur Vertiefung:

Ausblick auf weitere Themenbriefe zur Bürgerbeteiligung

Im nachfolgenden Themenbrief wird es um die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden mit Schulen im Rahmen des MIL- Programms „Stadtentdecker“ gehen.

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Mitglieder des Zukunftsrates stehen vor einem Gebäude. 5. Sitzung des Zukunftsrates Eberswalde
© Robert Boden / Stadt Eberswalde

Praxisbeispiele aus Brandenburg

EBERSWALDE : „ZukunftsRat“

Die Mittelstadt Eberwalde (42.000 Ew.) hat sich in einem breit angelegten Verfahren des Bürgerdialogs mit Zukunftsfragen der Stadtentwicklung befasst. Dazu wurde ein Zukunftsrat eingerichtet mit 29 über ein Losverfahren ausgewählten Mitgliedern. Dieser wurde für einen mehrmonatigen Zeitraum (2021 – 22) berufen und hat zum Abschluss ein umfassendes Bürgergutachten erarbeitet, mit Empfehlungen in vier Themenfeldern: Wohnen und Wachstum, Verkehr und Mobilität, Städtebau und Klima sowie Attraktive Innenstadt. Das Bürgergutachten steht der Stadtpolitik zur Verfügung ; es ist nützlich für die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts. Die Arbeit des Zukunftsrats wurde im Rahmen der Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ vom MIL fachlich begleitet und finanziell unterstützt.

HERZBERG: „StadtmacherInnen“

Die Kleinstadt Herzberg (Elster) (8700 Ew.)hat frühzeitig die Weichen für eine rechtssichere Berufung von Bürgerräten im Rahmen des kommunalen Satzungsrechts gestellt und in ihrer Einwohnerbeteiligungssatzung entsprechende Regelungen verankert. Durch Satzung sind die Einwohnerbeteiligung als (öffentliche) Aufgaben und die Erhebung von Meldedaten bestimmt (siehe § 6 Abs. 7 Buchst. b Einwohnerbeteiligungssatzung der Stadt Herzberg (Elster). Inzwischen sind kommunale Bürgerräte in Herzberg bereits seit ca. 5 Jahren erfolgreich beratend tätig und haben ein breites Themenspektrum bearbeitet.

weiterlesen zum Praxisbeispiel: https://mais2red.lvnbb.de/bbp/de/praxisbeispiele/herzberg-elster/

GROSSRÄSCHEN: „BürgerInnenRat“

Die Kleinstadt Großräschen (8400 Ew.) hat im Rahmen der Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ gemeinsam mit der Nachbargemeinde Altdöbern einen BürgerInnenRat eingerichtet. Mit den Bürgerinnen und Bürgern sollten zentrale Zukunftsthemen der Stadt- und Gemeindeentwicklung bearbeitet und gemeinsam neue Ideen und Maßnahmen entwickelt werden. Hier lief die Zusammenstellung des Bürgerrats nicht über ein Losverfahren, sondern über ein Bewerbungsverfahren. Im Ergebnis wurden 16 Personen ausgewählt, wobei auch bisher nicht engagierte Einwohnerinnen und Einwohner erreicht werden konnten. Fachlich unterstützt wurde der BürgerInnenrat in allen Veranstaltungen von den Verwaltungen, externen Expertinnen und Experten sowie Studierenden der TU Cottbus-Senftenberg. Das Abschlussdokument macht konkrete Vorschläge für die zukünftige Stadt- und Gemeindeentwicklung. Die Arbeit des Zukunftsrats wurde im Rahmen der Landesinitiative „Meine Stadt der Zukunft“ vom MIL fachlich begleitet und finanziell unterstützt.

weiterlesen zum Praxisbeispiel: https://mais2red.lvnbb.de/bbp/de/praxisbeispiele/buergerinnenrat-grossraeschen-altdoebern/

PRENZLAU: Ein Bürgerrat fürs Stadtleitbild

2023 hat die Stadt Prenzlau erstmals zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger zur Bildung eines "Bürgerrats" im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung eingeladen als Teil des 2020 begonnenen Stadtleitbild-Prozesses. Eingeladen wurden zunächst 120 Prenzlauerinnen und Prenzlauer – daraus wurden etwa 20 Aktive zu Mitwirkung gewonnen. Moderation und Prozessbegleitung wurden über das Netzwerk engagierte Stadt unterstützt. Gearbeitet wird im Plenum und in Arbeitsgruppen aus Stadtverordneten und Mitgliedern des Bürgerrats und weiteren Interessierten, z.B. aus Vereinen. Inzwischen wurde in Prenzlau zum zweiten Mal ein Bürgerrat für den Stadtleitbild-Prozess einberufen. Die Stadt plant, mit dem Abschluss des Stadtleitbild- Prozesses eine Dokumentation vorzulegen.

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