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Städtebauförderung

Häuserreihen an einer Straße
© MIL / Fink

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt die Städte und Gemeinden Brandenburgs zielgerichtet und verlässlich bei der Bewältigung der Herausforderungen in Verbindung mit der Stadtentwicklung. Ziel ist eine gleichwertige, nachhaltige Daseinsvorsorge in Innenstädten, Ortszentren sowie regional gut erreichbaren Schwerpunktorten vergleichbar den grundfunktionalen Schwerpunktorten der Regionalplanung.

Die Städtebauförderung wurde in Abstimmung zwischen Bund und den Ländern sowie den kommunalen Spitzenverbänden umfassend weiterentwickelt. Ab 2020 konzentriert sich die Förderung unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte nunmehr auf drei, statt vorher sechs Programme, die nun auch im Rahmen einer interkommunalen Kooperation von Städten und Gemeinden beantragt werden können:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Zusammen mit dem Auslaufen des Solidarpaktes, endete die unterschiedliche Ausrichtung und Aufteilung der Städtebauförderung für die östlichen und westlichen Bundesländer.

Die inhaltlichen Schwerpunkte wurden bundesweit an die aktuellen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen wie die Anpassung an die globale Erwärmung und den demografischen Wandel ausgerichtet. Regional kann so unterschiedlichen Anforderungen künftig stärker Rechnung getragen werden. Auch die Förderung von Kommunen in Haushaltsnotlage wurde erweitert.

Zudem wird die interkommunale Zusammenarbeit für die Entwicklung von Städten und Gemeinden insbesondere im sogenannten weiteren Metropolenraum immer wichtiger. Auch darauf geht die Städtebauförderung jetzt stärker ein.

So ist die Städtebauförderung mit ihren vielfältigen Förderschwerpunkten seit 30 Jahren ein verlässlicher Partner der Gemeinden Brandenburgs. Sie unterstützt in der Stadtentwicklung die kommunale Ebene bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen durch die Beseitigung städtebaulicher Missstände und die Einbeziehung von Zukunftsthemen.

Information
Die Antragsfrist für das Programmjahr 2024 endet am 30. November 2023!

Pressemitteilung vom 22.08.2023

Häuserreihen an einer Straße
© MIL / Fink

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt die Städte und Gemeinden Brandenburgs zielgerichtet und verlässlich bei der Bewältigung der Herausforderungen in Verbindung mit der Stadtentwicklung. Ziel ist eine gleichwertige, nachhaltige Daseinsvorsorge in Innenstädten, Ortszentren sowie regional gut erreichbaren Schwerpunktorten vergleichbar den grundfunktionalen Schwerpunktorten der Regionalplanung.

Die Städtebauförderung wurde in Abstimmung zwischen Bund und den Ländern sowie den kommunalen Spitzenverbänden umfassend weiterentwickelt. Ab 2020 konzentriert sich die Förderung unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte nunmehr auf drei, statt vorher sechs Programme, die nun auch im Rahmen einer interkommunalen Kooperation von Städten und Gemeinden beantragt werden können:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Zusammen mit dem Auslaufen des Solidarpaktes, endete die unterschiedliche Ausrichtung und Aufteilung der Städtebauförderung für die östlichen und westlichen Bundesländer.

Die inhaltlichen Schwerpunkte wurden bundesweit an die aktuellen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen wie die Anpassung an die globale Erwärmung und den demografischen Wandel ausgerichtet. Regional kann so unterschiedlichen Anforderungen künftig stärker Rechnung getragen werden. Auch die Förderung von Kommunen in Haushaltsnotlage wurde erweitert.

Zudem wird die interkommunale Zusammenarbeit für die Entwicklung von Städten und Gemeinden insbesondere im sogenannten weiteren Metropolenraum immer wichtiger. Auch darauf geht die Städtebauförderung jetzt stärker ein.

So ist die Städtebauförderung mit ihren vielfältigen Förderschwerpunkten seit 30 Jahren ein verlässlicher Partner der Gemeinden Brandenburgs. Sie unterstützt in der Stadtentwicklung die kommunale Ebene bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen durch die Beseitigung städtebaulicher Missstände und die Einbeziehung von Zukunftsthemen.

Information
Die Antragsfrist für das Programmjahr 2024 endet am 30. November 2023!

Pressemitteilung vom 22.08.2023