Toolbar-Menü

Rückfragekolloqium und häufige Fragen

In unserem Downloadbereich können Sie die im Rahmen der Rückfragenbeantwortung gestellten und anonymisierten individuellen Fragen sowie die allgemeinen Hinweise, die im Rahmen der Rückfragekolloquien (6. und 7. Mai 2015) entstanden, herunterladen.

Im Folgenden erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte allgemeine Fragen zum Stadt-Umland-Wettbewerb.

In unserem Downloadbereich können Sie die im Rahmen der Rückfragenbeantwortung gestellten und anonymisierten individuellen Fragen sowie die allgemeinen Hinweise, die im Rahmen der Rückfragekolloquien (6. und 7. Mai 2015) entstanden, herunterladen.

Im Folgenden erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte allgemeine Fragen zum Stadt-Umland-Wettbewerb.

Der Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)

  • Welche Ziele verfolgt der Wettbewerb?

    Antwort: Mit dem Wettbewerb sollen Maßnahmen zur Verbesserung der funktionalen Zusammenhänge zwischen städtischen und ländlichen Räumen identifiziert werden, die ergebnisorientiert der Bewältigung der landespolitischen Querschnittsaufgabe "Stärkere Integration der Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen" dienen. Sie sollen auch zur städtebaulichen Qualitätsverbesserung und zur Stärkung der lokalen Identität beitragen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potenziale der städtischen und ländlichen Räume soll deren qualitätvolle Entwicklung gefördert und in der Kooperation ausgewogen gestaltet werden.

    Ziel ist es, allen Bevölkerungsgruppen unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer Herkunft die Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben und an der gesundheitlichen Versorgung zu ermöglichen. Die Inklusion nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein. Mit dem SUW sollen Kooperationen unterstützt, Ressourcen gebündelt und konzentriert werden sowie gemeinsame Maßnahmen befördert werden.

    Antwort: Mit dem Wettbewerb sollen Maßnahmen zur Verbesserung der funktionalen Zusammenhänge zwischen städtischen und ländlichen Räumen identifiziert werden, die ergebnisorientiert der Bewältigung der landespolitischen Querschnittsaufgabe "Stärkere Integration der Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen" dienen. Sie sollen auch zur städtebaulichen Qualitätsverbesserung und zur Stärkung der lokalen Identität beitragen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potenziale der städtischen und ländlichen Räume soll deren qualitätvolle Entwicklung gefördert und in der Kooperation ausgewogen gestaltet werden.

    Ziel ist es, allen Bevölkerungsgruppen unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer Herkunft die Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben und an der gesundheitlichen Versorgung zu ermöglichen. Die Inklusion nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein. Mit dem SUW sollen Kooperationen unterstützt, Ressourcen gebündelt und konzentriert werden sowie gemeinsame Maßnahmen befördert werden.

  • Weshalb sollten sich brandenburgische Kommunen, die EU-Strukturfondsmittel für lokale Entwicklungsprojekte beantragen wollen, am Stadt-Umland-Wettbewerb beteiligen?

    Antwort: Die Teilnahme am SUW eröffnet einen fondsübergreifenden Zugang zu Fördermitteln aus dem EFRE, dem ELER und dem ESF. Die Teilnehmenden dieses Wettbewerbs können mit einem abgestimmten strategischen Ansatz Zugang zu den genannten EU-Fonds und dem damit verbundenen breiten Spektrum an Fördergegenständen erhalten.

    Zur Umsetzung von Maßnahmen stehen insgesamt 213 Mio. EUR Fördermittel aus den drei EU-Fonds zur Verfügung.

    Antwort: Die Teilnahme am SUW eröffnet einen fondsübergreifenden Zugang zu Fördermitteln aus dem EFRE, dem ELER und dem ESF. Die Teilnehmenden dieses Wettbewerbs können mit einem abgestimmten strategischen Ansatz Zugang zu den genannten EU-Fonds und dem damit verbundenen breiten Spektrum an Fördergegenständen erhalten.

    Zur Umsetzung von Maßnahmen stehen insgesamt 213 Mio. EUR Fördermittel aus den drei EU-Fonds zur Verfügung.

  • Muss ich dafür ein eigenes Stadt-Umland-Konzept erarbeiten?

    Antwort: Nein, das Bewerbungsformular entspricht einer Stadt-Umland-Strategie und muss alle wesentlichen strategischen und maßnahmenbezogenen Inhalte eines Konzepts enthalten. Ein gesondertes, spezifisches und ausführliches eigenes Stadt-Umland-Konzept ist nicht zu erstellen. Jedoch müssen sich die Inhalte des Bewerbungsformulars auf bestehende Konzepte und Strategien beziehen.

    Antwort: Nein, das Bewerbungsformular entspricht einer Stadt-Umland-Strategie und muss alle wesentlichen strategischen und maßnahmenbezogenen Inhalte eines Konzepts enthalten. Ein gesondertes, spezifisches und ausführliches eigenes Stadt-Umland-Konzept ist nicht zu erstellen. Jedoch müssen sich die Inhalte des Bewerbungsformulars auf bestehende Konzepte und Strategien beziehen.

  • Soll ich mich mit einer Strategie auf mehr als eines der drei Themenfelder beziehen?

    Antwort: Ja, Ihre Strategie sollte in der Regel sogar mindestens zwei Themenfelder behandeln. Dabei ist Folgendes zu beachten: Zu jedem Themenfeld sind nur jene Maßnahmen und Projekte aus den ESI-Fonds förderfähig, die in den Operationellen Programmen (OP) von EFRE, ESF und dem Entwicklungsplan für den ländlichen Raums des ELER im Zusammenhang mit dem Stadt-Umland-Wettbewerb bzw. in der Wettbewerbsausführung genannt sind bzw. abgeleitet werden können. Sie müssen dabei mindestens zwei Thematische Ziele

    (TZ 1: Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung und Innovation (Prioritätsachse 1), TZ 3: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (Prioritätsachse 2), TZ 4: Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft (Prioritätsachse 3), TZ 6: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz (Prioritätsachse 4), TZ 9: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung (Prioritätsachse 4))

    des OP EFRE einbeziehen, mögliche Kombinationen sind TZ 4 / TZ 6, TZ 4 / TZ 9 und TZ 6 / TZ 9. Die beiden erforderlichen Thematischen Ziele werden in der Regel über mindestens zwei Themenfelder des SUW abgedeckt. Bitte stellen Sie Querbezüge zu den anderen Themenfeldern im Registerblatt 4B des Bewerbungsformulars dar.

    Antwort: Ja, Ihre Strategie sollte in der Regel sogar mindestens zwei Themenfelder behandeln. Dabei ist Folgendes zu beachten: Zu jedem Themenfeld sind nur jene Maßnahmen und Projekte aus den ESI-Fonds förderfähig, die in den Operationellen Programmen (OP) von EFRE, ESF und dem Entwicklungsplan für den ländlichen Raums des ELER im Zusammenhang mit dem Stadt-Umland-Wettbewerb bzw. in der Wettbewerbsausführung genannt sind bzw. abgeleitet werden können. Sie müssen dabei mindestens zwei Thematische Ziele

    (TZ 1: Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung und Innovation (Prioritätsachse 1), TZ 3: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (Prioritätsachse 2), TZ 4: Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft (Prioritätsachse 3), TZ 6: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz (Prioritätsachse 4), TZ 9: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung (Prioritätsachse 4))

    des OP EFRE einbeziehen, mögliche Kombinationen sind TZ 4 / TZ 6, TZ 4 / TZ 9 und TZ 6 / TZ 9. Die beiden erforderlichen Thematischen Ziele werden in der Regel über mindestens zwei Themenfelder des SUW abgedeckt. Bitte stellen Sie Querbezüge zu den anderen Themenfeldern im Registerblatt 4B des Bewerbungsformulars dar.

  • Es werden in der Strategie Aussagen zu Luftreinhaltung und nachhaltiger Mobilität gefordert. Wo kann ich mehr hierzu erfahren?

    Antwort: Die Anforderung ergibt sich aus dem OP EFRE. Alle Strategien müssen Aussagen zur Luftreinhaltung beinhalten, wozu ggf. Luftreinhaltepläne herangezogen werden können. Sofern die Investitionspriorität 4e (Förderung von Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes für sämtliche Gebiete) ausgewählt wird, ist zudem eine Strategie zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehr (nachhaltige Mobilität) erforderlich.

    Antwort: Die Anforderung ergibt sich aus dem OP EFRE. Alle Strategien müssen Aussagen zur Luftreinhaltung beinhalten, wozu ggf. Luftreinhaltepläne herangezogen werden können. Sofern die Investitionspriorität 4e (Förderung von Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes für sämtliche Gebiete) ausgewählt wird, ist zudem eine Strategie zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehr (nachhaltige Mobilität) erforderlich.

  • Kann der Stadt-Umland-Wettbewerb mit anderen Förderprogrammen, wie z.B. KLS (Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit), kombiniert werden?

    Antwort: Ja, dies ist möglich und erwünscht.

    Antwort: Ja, dies ist möglich und erwünscht.

  • Was ist unter eine Maßnahme zu verstehen und aus wie vielen Projekten muss diese bestehen?

    Antwort: Der Wettbewerbsbeitrag beschreibt eine Strategie und benennt zur Realisierung beabsichtigte Maßnahmen. Diese können durch mehrere einzelne Projekte untersetzt bzw. umgesetzt werden. Eine Maßnahme kann also aus mehreren Projekten bestehen. Ein Projekt wiederum ist ein konkretes zur Umsetzung aus den EU-Fonds vorgesehenes Einzelvorhaben.

    Die Anzahl der Maßnahmen und Projekte ist nicht begrenzt.

    Antwort: Der Wettbewerbsbeitrag beschreibt eine Strategie und benennt zur Realisierung beabsichtigte Maßnahmen. Diese können durch mehrere einzelne Projekte untersetzt bzw. umgesetzt werden. Eine Maßnahme kann also aus mehreren Projekten bestehen. Ein Projekt wiederum ist ein konkretes zur Umsetzung aus den EU-Fonds vorgesehenes Einzelvorhaben.

    Die Anzahl der Maßnahmen und Projekte ist nicht begrenzt.

  • Müssen innerhalb einer Strategie oder bei einer Maßnahme verschiedene Projekttypen bedient werden?

    Antwort: Es ist möglich aber nicht erforderlich, dass einzelne Maßnahmen verschiedene Projekttypen abdecken.

    Antwort: Es ist möglich aber nicht erforderlich, dass einzelne Maßnahmen verschiedene Projekttypen abdecken.

Anforderungen

  • Wer kann eine Bewerbung einreichen und damit die Funktion des Lead-Partners übernehmen? Welche Voraussetzungen muss der Lead-Partner erfüllen?

    Antwort: Die Wettbewerbsbeiträge sind durch einen koordinierenden Lead-Partner der Kooperation einzureichen. Dieser Lead-Partner muss eine Kommune sein und muss förderberechtigt i. R. der ESI-Fonds sein. An den Kooperationen müssen mindestens ein zentraler Ort und eine weitere kommunale Gebietskörperschaft beteiligt sein. Weitere öffentliche und private Partner können bzw. sollten sich daran beteiligen.

    Antwort: Die Wettbewerbsbeiträge sind durch einen koordinierenden Lead-Partner der Kooperation einzureichen. Dieser Lead-Partner muss eine Kommune sein und muss förderberechtigt i. R. der ESI-Fonds sein. An den Kooperationen müssen mindestens ein zentraler Ort und eine weitere kommunale Gebietskörperschaft beteiligt sein. Weitere öffentliche und private Partner können bzw. sollten sich daran beteiligen.

  • Welche Kooperationen können sich am Wettbewerb beteiligen, muss immer eine Umland-Kommune eingebunden sein?

    Antwort: Jede Organisation, die für die Umsetzung späterer Projekte Zuwendungsempfänger von ESI-Fondsmitteln im Sinne der ESI-Verordnungen sein soll, muss Partner der Kooperation sein. Welche Institutionen Zuwendungsempfänger sein können, ist für die verschiedenen Investitionsprioritäten der Operationellen Programme und dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlin im Einzelnen geregelt (Link). An den Kooperationen muss aber mindestens ein zentraler Ort (direkter Link zu www.gl.berlin-brandenburg.de/landesentwicklungsplanung/index.html) und eine weitere kommunale Gebietskörperschaft beteiligt sein.

    Antwort: Jede Organisation, die für die Umsetzung späterer Projekte Zuwendungsempfänger von ESI-Fondsmitteln im Sinne der ESI-Verordnungen sein soll, muss Partner der Kooperation sein. Welche Institutionen Zuwendungsempfänger sein können, ist für die verschiedenen Investitionsprioritäten der Operationellen Programme und dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlin im Einzelnen geregelt (Link). An den Kooperationen muss aber mindestens ein zentraler Ort (direkter Link zu www.gl.berlin-brandenburg.de/landesentwicklungsplanung/index.html) und eine weitere kommunale Gebietskörperschaft beteiligt sein.

  • In den Ausschreibungsunterlagen ist auf Seite 12, Absatz 1 notiert, dass 'Mittelzentren in Funktionsteilung' ausschließlich gemeinsam am Wettbewerb teilnehmen können. Die Bewerbung einer Stadt/Kommune mit benachbarten Kommunen/Ämtern ist danach ein formales Ausschlusskriterium. Interpretiere ich das so richtig?

    Antwort: Im Wettbewerbsaufruf heißt es: "Die jeweils als Mittelzentren in Funktionsteilung festgelegten Gemeinden können nur gemeinsam teilnehmen und benötigen ebenfalls mindestens eine weitere kommunale Gebietskörperschaft als Partner." D.h. wenn z.B. Bad Liebenwerda mit einer benachbarten kommunalen Gebietskörperschaft am SUW teilnehmen möchte, muss auch Elsterwerda mit dabei sein, da Bad Liebenwerda und Elsterwerda ein Mittelzentrum in Funktionsteilung sind. Damit ist die Teilnahme von nur einem Teil eines Mittelzentrums mit einer benachbarten kommunalen Gebietskörperschaft ein Ausschlusskriterium, hier muss der zweite Teil des Mittelzentrums mit berücksichtigt werden. Ebenso ist für die gemeinsame Bewerbung von Städten, die Mittelzentrum in Funktionsteilung sind, die Kooperation mit einer oder mehreren benachbarten Kommunen notwendig.

    Antwort: Im Wettbewerbsaufruf heißt es: "Die jeweils als Mittelzentren in Funktionsteilung festgelegten Gemeinden können nur gemeinsam teilnehmen und benötigen ebenfalls mindestens eine weitere kommunale Gebietskörperschaft als Partner." D.h. wenn z.B. Bad Liebenwerda mit einer benachbarten kommunalen Gebietskörperschaft am SUW teilnehmen möchte, muss auch Elsterwerda mit dabei sein, da Bad Liebenwerda und Elsterwerda ein Mittelzentrum in Funktionsteilung sind. Damit ist die Teilnahme von nur einem Teil eines Mittelzentrums mit einer benachbarten kommunalen Gebietskörperschaft ein Ausschlusskriterium, hier muss der zweite Teil des Mittelzentrums mit berücksichtigt werden. Ebenso ist für die gemeinsame Bewerbung von Städten, die Mittelzentrum in Funktionsteilung sind, die Kooperation mit einer oder mehreren benachbarten Kommunen notwendig.

  • Sind mehrfache Verbindungen für eine Stadt möglich?

    Antwort: Vom Grunde her sind auch mehrere Allianzen möglich, besser ist aber eine gemeinsame Kooperation unter einem gemeinsamen Konzept, um gemeinsam über mögliche Themen zu sprechen.

    Antwort: Vom Grunde her sind auch mehrere Allianzen möglich, besser ist aber eine gemeinsame Kooperation unter einem gemeinsamen Konzept, um gemeinsam über mögliche Themen zu sprechen.

  • Welchen Status darf die eingereichte Maßnahme haben (in der Planung/ bereits in der Umsetzung)?

    Antwort: Die Maßnahme darf noch nicht begonnen bzw. in der Umsetzung begriffen sein.

    Antwort: Die Maßnahme darf noch nicht begonnen bzw. in der Umsetzung begriffen sein.

Einzureichende Unterlagen

  • Welche Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich? In welcher Form muss die Strategie, die hinter dem Wettbewerbsbeitrag steht, nachgewiesen werden?

    Antwort: Bitte reichen Sie das Bewerbungsformular digital per E-Mail oder auf Datenträger und als vom Lead-Partner unterschriebener Ausdruck in einfacher Ausfertigung per Post ein. Bitte fügen Sie zum Bewerbungsformular für jeden Kooperationspartner eine rechtsverbindlich unterschriebene Kooperationserklärung (eine Erklärung pro Partner) bei. Bitte fügen Sie außerdem bestehende bzw. beabsichtigte Beschlüsse bei bzw. reichen Sie diese innerhalb von zwei Monaten nach. Bitte fügen Sie keine Konzepte (z.B. INSEK, StEK, RES) bei, sondern benennen Sie diese nur und stellen Sie kurz den Bezug zur Stadt-Umland-Strategie dar (Registerblatt 1). Falls Sie zusätzlich zu den geforderten Angaben im Tabellenblatt 4A des Bewerbungsformulars einen Finanzierungs-, Zeit- und Durchführungsplan erstellt haben, können Sie diesen ebenfalls beifügen.

    Antwort: Bitte reichen Sie das Bewerbungsformular digital per E-Mail oder auf Datenträger und als vom Lead-Partner unterschriebener Ausdruck in einfacher Ausfertigung per Post ein. Bitte fügen Sie zum Bewerbungsformular für jeden Kooperationspartner eine rechtsverbindlich unterschriebene Kooperationserklärung (eine Erklärung pro Partner) bei. Bitte fügen Sie außerdem bestehende bzw. beabsichtigte Beschlüsse bei bzw. reichen Sie diese innerhalb von zwei Monaten nach. Bitte fügen Sie keine Konzepte (z.B. INSEK, StEK, RES) bei, sondern benennen Sie diese nur und stellen Sie kurz den Bezug zur Stadt-Umland-Strategie dar (Registerblatt 1). Falls Sie zusätzlich zu den geforderten Angaben im Tabellenblatt 4A des Bewerbungsformulars einen Finanzierungs-, Zeit- und Durchführungsplan erstellt haben, können Sie diesen ebenfalls beifügen.

  • Ich kann mit meiner Office-Version die Excel-Datei nicht öffnen. Gibt es diese auch in einem anderen Format?

    Antwort: Ja, das Dokument wird in zwei verschiedenen Versionen (Office 1998-2003 und 2010) angeboten.

    Antwort: Ja, das Dokument wird in zwei verschiedenen Versionen (Office 1998-2003 und 2010) angeboten.

  • Wann ist der Bewerbungsschluss?

    Antwort: Hauptabgabetermin für die Wettbewerbsbeiträge ist der 31. Oktober 2015. Im Rahmen eines Schnellläuferverfahrens besteht die Möglichkeit, Wettbewerbsbeiträge bereits zum 15. Juni 2015 einzureichen. Es werden maximal 25 v.H. der für den Wettbewerb zur Verfügung stehenden EU-Mittel im Rahmen dieses „schnellen Wegs“ vergeben. Das Auswahlverfahren ist für beide Wettbewerbsabgabetermine identisch. Die Wettbewerbsbeiträge müssen die inhaltlichen und formalen Anforderungen vollständig erfüllen. Einreichende des „schnellen Wegs“ können zum zweiten Abgabetermin auch eine überarbeitete Bewerbung einreichen. Wegen der Einschränkungen zum Abgabetermin 1 wird die erneute Vorlage eines Wettbewerbsbeitrags zum Abgabetermin 2 freigestellt.

    Antwort: Hauptabgabetermin für die Wettbewerbsbeiträge ist der 31. Oktober 2015. Im Rahmen eines Schnellläuferverfahrens besteht die Möglichkeit, Wettbewerbsbeiträge bereits zum 15. Juni 2015 einzureichen. Es werden maximal 25 v.H. der für den Wettbewerb zur Verfügung stehenden EU-Mittel im Rahmen dieses „schnellen Wegs“ vergeben. Das Auswahlverfahren ist für beide Wettbewerbsabgabetermine identisch. Die Wettbewerbsbeiträge müssen die inhaltlichen und formalen Anforderungen vollständig erfüllen. Einreichende des „schnellen Wegs“ können zum zweiten Abgabetermin auch eine überarbeitete Bewerbung einreichen. Wegen der Einschränkungen zum Abgabetermin 1 wird die erneute Vorlage eines Wettbewerbsbeitrags zum Abgabetermin 2 freigestellt.

  • Ist eine digitale Einreichung möglich?

    Antwort: Eine digitale Einreichung zusätzlich zur postalischen ist zwingend erforderlich. Bitte reichen Sie die Unterlagen neben der unterschriebenen, gedruckten Fassung auch digital per E-Mail als offene Excel-Datei oder auf einem Datenträger ein.

    Antwort: Eine digitale Einreichung zusätzlich zur postalischen ist zwingend erforderlich. Bitte reichen Sie die Unterlagen neben der unterschriebenen, gedruckten Fassung auch digital per E-Mail als offene Excel-Datei oder auf einem Datenträger ein.

Downoads