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Aufgabenstellung

Um am Stadt-Umland-Wettbewerb teilzunehmen, mussten Städte und ihr Umland Kooperationen bilden und eine gemeinsame Entwicklungsstrategie mit konkreten und umsetzbaren Maßnahmen und Projekten vorlegen, die mit den Mitteln der ESI-Fonds und aus anderen Förderprogrammen umzusetzen sind. Diese Strategien mussten Ansätze, Schwerpunkte und Methoden darstellen, mit denen das Ziel einer sich ergänzenden Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen erreicht werden kann.

Um am Stadt-Umland-Wettbewerb teilzunehmen, mussten Städte und ihr Umland Kooperationen bilden und eine gemeinsame Entwicklungsstrategie mit konkreten und umsetzbaren Maßnahmen und Projekten vorlegen, die mit den Mitteln der ESI-Fonds und aus anderen Förderprogrammen umzusetzen sind. Diese Strategien mussten Ansätze, Schwerpunkte und Methoden darstellen, mit denen das Ziel einer sich ergänzenden Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen erreicht werden kann.

Stadt-Umland-Strategie

Als Wettbewerbsbeiträge waren Stadt-Umland-Strategien in Form des vorgegebenen Bewerbungsformulars einzureichen. Diese Strategien mussten Ansätze, Schwerpunkte und Methoden darstellen, mit denen das Ziel einer sich ergänzenden Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen erreicht werden konnte.

Verbindliche Grundlage bildete der Wettbewerbsaufruf.

 

Als Wettbewerbsbeiträge waren Stadt-Umland-Strategien in Form des vorgegebenen Bewerbungsformulars einzureichen. Diese Strategien mussten Ansätze, Schwerpunkte und Methoden darstellen, mit denen das Ziel einer sich ergänzenden Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen erreicht werden konnte.

Verbindliche Grundlage bildete der Wettbewerbsaufruf.

 

  • 1. Kooperationen

    Die erarbeiteten Strategien mussten von allen beteiligten Partnerinnen und Partnern und weiteren Akteurinnen und Akteuren der Kooperation gemeinsam getragen werden. Die zu beteiligenden Akteurinnen und Akteure waren abhängig vom funktionalen Kontext der Strategie.

    Die Ober- und Mittelzentren im Land Brandenburg mit ihren jeweiligen Verflechtungsbereichen (Mittelbereiche) konnten dabei eine räumliche Orientierung bieten. An den Kooperationen mussten mindestens zwei kommunale Gebietskörperschaften beteiligt sein, davon mindestens ein zentraler Ort. Darüber hinaus konnten sich weitere Partnerinnen und Partner an einer Kooperation beteiligen. Die Kooperation musste durch Beschlüsse soweit legitimiert sein, dass sie als Ganzes zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt war.

    Die erarbeiteten Strategien mussten von allen beteiligten Partnerinnen und Partnern und weiteren Akteurinnen und Akteuren der Kooperation gemeinsam getragen werden. Die zu beteiligenden Akteurinnen und Akteure waren abhängig vom funktionalen Kontext der Strategie.

    Die Ober- und Mittelzentren im Land Brandenburg mit ihren jeweiligen Verflechtungsbereichen (Mittelbereiche) konnten dabei eine räumliche Orientierung bieten. An den Kooperationen mussten mindestens zwei kommunale Gebietskörperschaften beteiligt sein, davon mindestens ein zentraler Ort. Darüber hinaus konnten sich weitere Partnerinnen und Partner an einer Kooperation beteiligen. Die Kooperation musste durch Beschlüsse soweit legitimiert sein, dass sie als Ganzes zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt war.

  • 2. Maßnahmen und Projekte

    Mit der Strategie waren die beabsichtigten Maßnahmen zu benennen, die aus mehreren Projekten bestehen konnten. Ein Projekt war definiert als ein konkretes, zur Umsetzung aus den EU-Fonds vorgesehenes Einzelvorhaben. Die Projekte ließen sich vier unterschiedlichen Typen zuordnen:

    • Projekte mit Vernetzungseffekten (Verbesserung der Verflechtungsbeziehungen)
    • Projekte mit Strahleffekten (Stärkung zentralörtlicher Funktionen)
    • Projekte mit Synergieeffekten (Ressourcenbündelung/Arbeitsteilung)
    • Projekte mit lokalen Effekten (Stärkung einzelner Räume)

    Mit der Strategie waren die beabsichtigten Maßnahmen zu benennen, die aus mehreren Projekten bestehen konnten. Ein Projekt war definiert als ein konkretes, zur Umsetzung aus den EU-Fonds vorgesehenes Einzelvorhaben. Die Projekte ließen sich vier unterschiedlichen Typen zuordnen:

    • Projekte mit Vernetzungseffekten (Verbesserung der Verflechtungsbeziehungen)
    • Projekte mit Strahleffekten (Stärkung zentralörtlicher Funktionen)
    • Projekte mit Synergieeffekten (Ressourcenbündelung/Arbeitsteilung)
    • Projekte mit lokalen Effekten (Stärkung einzelner Räume)
  • 3. Themenfelder

    Die Kooperationen mussten sich auf diese drei Themenfelder beziehen:

    1. Infrastruktur und Umwelt: Dazu gehörten Maßnahmen zur Stärkung der zentralörtlichen Funktionen von Mittel- und Oberzentren sowie der Funktionen des Umlands, mit dem Schwerpunkt "Sicherung der Daseinsvorsorge" (Anpassung der Infrastruktur, Verbesserung der Aufgabenteilung bei Infrastruktur, Bildung und Sozialem). Gefragt war die Schaffung von Anreizen für Projekte zur Belebung städtischer Quartiere. Unter dem Titel "Zuwanderung und Vielfalt als Chance" waren Maßnahmen gebündelt, mit denen die Aufnahmebereitschaft im Land verbessert und die Willkommenskultur gefördert wird.
    2. Mobilität und Energie: Dieses Themenfeld umfasste Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung öffentlicher Mobilität sowie zur energetischen Ertüchtigung von Quartieren mit dem Ziel der Klimaneutralität durch weniger Verbrauch, Einsatz erneuerbarer Energien, CO₂-Reduzierung und Optimierung der bestehenden technischen Netze. Maßnahmen und Projekte sollten zudem besonderen Effizienz- und Effektivitätskriterien genügen; das heißt es sollten die relativ größten Energie-/CO₂-Einspareffekte erzielt werden.
    3. Wirtschaft und Tourismus: Förderfähig waren Maßnahmen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und von Angeboten zur Integration in den Arbeitsmarkt. Auch die Förderung und Entwicklung lokaler Unternehmen in Gebieten mit städtischer Relevanz, die als Teil der Strategie Impulse zum Erhalt der vielfältigen und funktionsfähigen Zentren setzen, war möglich. Für den ländlichen Raum waren die gemeinsame Tourismusentwicklung sowie der Erhalt und die Entwicklung des kulturellen und natürlichen Erbes Gegenstand dieses Themenfeldes.

    Bei allen förderfähigen Maßnahmen galten grundsätzlich die fondsspezifischen Regularien der Operationellen Programme des EFRE und des ESF, des EPLR sowie der Förderrichtlinien des Landes.

    Die Kooperationen mussten sich auf diese drei Themenfelder beziehen:

    1. Infrastruktur und Umwelt: Dazu gehörten Maßnahmen zur Stärkung der zentralörtlichen Funktionen von Mittel- und Oberzentren sowie der Funktionen des Umlands, mit dem Schwerpunkt "Sicherung der Daseinsvorsorge" (Anpassung der Infrastruktur, Verbesserung der Aufgabenteilung bei Infrastruktur, Bildung und Sozialem). Gefragt war die Schaffung von Anreizen für Projekte zur Belebung städtischer Quartiere. Unter dem Titel "Zuwanderung und Vielfalt als Chance" waren Maßnahmen gebündelt, mit denen die Aufnahmebereitschaft im Land verbessert und die Willkommenskultur gefördert wird.
    2. Mobilität und Energie: Dieses Themenfeld umfasste Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung öffentlicher Mobilität sowie zur energetischen Ertüchtigung von Quartieren mit dem Ziel der Klimaneutralität durch weniger Verbrauch, Einsatz erneuerbarer Energien, CO₂-Reduzierung und Optimierung der bestehenden technischen Netze. Maßnahmen und Projekte sollten zudem besonderen Effizienz- und Effektivitätskriterien genügen; das heißt es sollten die relativ größten Energie-/CO₂-Einspareffekte erzielt werden.
    3. Wirtschaft und Tourismus: Förderfähig waren Maßnahmen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und von Angeboten zur Integration in den Arbeitsmarkt. Auch die Förderung und Entwicklung lokaler Unternehmen in Gebieten mit städtischer Relevanz, die als Teil der Strategie Impulse zum Erhalt der vielfältigen und funktionsfähigen Zentren setzen, war möglich. Für den ländlichen Raum waren die gemeinsame Tourismusentwicklung sowie der Erhalt und die Entwicklung des kulturellen und natürlichen Erbes Gegenstand dieses Themenfeldes.

    Bei allen förderfähigen Maßnahmen galten grundsätzlich die fondsspezifischen Regularien der Operationellen Programme des EFRE und des ESF, des EPLR sowie der Förderrichtlinien des Landes.