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Planungsportal Brandenburg

Ein Tablet und ein Mobiltelefon liegen auf einer Landkarte.
© MIL/Ken Gericke

Ziel des Planungsportals Brandenburg

Mit dem Planungsportal Brandenburg soll ein landesweites Portal für formelle Planungen, welches langfristig Bundes-, Landes- und Kommunalplanungen sichtbar macht und die Einsprüche und Hinweise aufnimmt und direkt bearbeitbar macht, eingerichtet werden. Insoweit soll es in der Zukunft auch als "Blaupause" für Verfahren dienen, die die Durchführung von Beteiligungsprozessen ermöglichen und vereinfachen, sowie einen aktuellen Überblick über vorhandene Pläne oder den Verfahrensstand von Bauleitplänen für die Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg geben. Zielgruppe des Planungsportals sind insbesondere die interessierte Öffentlichkeit, Behörden auf allen Verwaltungsebenen sowie Planungsbüros und weitere an der Planung beteiligte Fachbehörden, Verbände und Institutionen. Das übergeordnete Ziel des Planungsportals Brandenburg ist die Erhöhung der Transparenz und Übersicht bei formellen Plänen sowie die einfachere und übersichtlichere Verfahrensdarstellung beziehungsweise Verfahrensdurchführung.

Ein Tablet und ein Mobiltelefon liegen auf einer Landkarte.
© MIL/Ken Gericke

Ziel des Planungsportals Brandenburg

Mit dem Planungsportal Brandenburg soll ein landesweites Portal für formelle Planungen, welches langfristig Bundes-, Landes- und Kommunalplanungen sichtbar macht und die Einsprüche und Hinweise aufnimmt und direkt bearbeitbar macht, eingerichtet werden. Insoweit soll es in der Zukunft auch als "Blaupause" für Verfahren dienen, die die Durchführung von Beteiligungsprozessen ermöglichen und vereinfachen, sowie einen aktuellen Überblick über vorhandene Pläne oder den Verfahrensstand von Bauleitplänen für die Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg geben. Zielgruppe des Planungsportals sind insbesondere die interessierte Öffentlichkeit, Behörden auf allen Verwaltungsebenen sowie Planungsbüros und weitere an der Planung beteiligte Fachbehörden, Verbände und Institutionen. Das übergeordnete Ziel des Planungsportals Brandenburg ist die Erhöhung der Transparenz und Übersicht bei formellen Plänen sowie die einfachere und übersichtlichere Verfahrensdarstellung beziehungsweise Verfahrensdurchführung.

Online-Beteiligung

Gleichermaßen soll auf Landesebene mit dem Planungsportal Brandenburg eine IT-Lösung zur freiwilligen Anwendung durch die Kommunen bereitgestellt werden, um die Einführung des IT-Datenaustauschstandards XPlanung zu unterstützen. Das Planungsportal und die Einführung des XPlanungsstandard sind Teil der Strategie "Digitales Brandenburg". Darüber hinaus wird mit der Online-Beteiligung in der Bauleitplanung auch eine Verwaltungsleistung nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt.

Gleichermaßen soll auf Landesebene mit dem Planungsportal Brandenburg eine IT-Lösung zur freiwilligen Anwendung durch die Kommunen bereitgestellt werden, um die Einführung des IT-Datenaustauschstandards XPlanung zu unterstützen. Das Planungsportal und die Einführung des XPlanungsstandard sind Teil der Strategie "Digitales Brandenburg". Darüber hinaus wird mit der Online-Beteiligung in der Bauleitplanung auch eine Verwaltungsleistung nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt.

Weiterentwicklung des Planungsportals in 4 festen Bausteinen (erster Baustein: Online-Beteiligung in der Bauleitplanung, zweiter Baustein: Baulückenkataster, dritter Baustein: Virtuelle Genehmigungsbehörde, vierter Baustein: XPlanungsserver des Landes). Weitere Bausteine möglich.
© MIL/Ken Gericke
Weiterentwicklung des Planungsportals in 4 festen Bausteinen (erster Baustein: Online-Beteiligung in der Bauleitplanung, zweiter Baustein: Baulückenkataster, dritter Baustein: Virtuelle Genehmigungsbehörde, vierter Baustein: XPlanungsserver des Landes). Weitere Bausteine möglich.
© MIL/Ken Gericke
  • Online-Beteiligung in der Bauleitplanung

    Ziel des Bausteins ist es, die Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung für alle Akteure bedeutend zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten. Die eingestellten Informationen zur Bauleitplanung der Kommunen im Land Brandenburg sollen für die Beteiligten auf einer Online-Plattform über einen Webbrowser auch mobil zugänglich gemacht werden. Stellungnahmen sollen direkt auf der Plattform verfasst werden und elektronisch für eine konkrete Planung abgegeben werden können.

    Für die Verfahrensträger (zum Beispiel Kommunen) sollen diese im Anschluss medienbruchfrei zu Abwägungstabellen weiterverarbeitet werden können. Die Bauleitplanung ist im Rahmen der kommunalen Planungshoheit (Artikel 28 Grundgesetz) eine Aufgabe der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg. Die Nutzung des Planungsportals Brandenburg für die Kommunen ist daher dauerhaft freiwillig.

    Die Realisierung der einzelnen Bausteine wird dabei sukzessive ab Mitte 2020 stattfinden und eng durch die kommunalen Spitzverbände (Landkreistag und Städte- und Gemeindebund) sowie unterschiedliche Pilotkommunen und weiteren Akteuren begleitet

    Ziel des Bausteins ist es, die Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung für alle Akteure bedeutend zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten. Die eingestellten Informationen zur Bauleitplanung der Kommunen im Land Brandenburg sollen für die Beteiligten auf einer Online-Plattform über einen Webbrowser auch mobil zugänglich gemacht werden. Stellungnahmen sollen direkt auf der Plattform verfasst werden und elektronisch für eine konkrete Planung abgegeben werden können.

    Für die Verfahrensträger (zum Beispiel Kommunen) sollen diese im Anschluss medienbruchfrei zu Abwägungstabellen weiterverarbeitet werden können. Die Bauleitplanung ist im Rahmen der kommunalen Planungshoheit (Artikel 28 Grundgesetz) eine Aufgabe der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg. Die Nutzung des Planungsportals Brandenburg für die Kommunen ist daher dauerhaft freiwillig.

    Die Realisierung der einzelnen Bausteine wird dabei sukzessive ab Mitte 2020 stattfinden und eng durch die kommunalen Spitzverbände (Landkreistag und Städte- und Gemeindebund) sowie unterschiedliche Pilotkommunen und weiteren Akteuren begleitet

  • XPlanung und XBau

    Allgemeines
    Die Landesregierung verfolgt mit der Festlegung von ressortübergreifenden IT-Standards die Ziele, die IT-Infrastruktur im Sinne der Wirtschaftlichkeit effektiver zu gestalten, die Sicherheit von eGovernment- und IT-Verfahren zu gewährleisten und die IT-Infrastruktur, wo es möglich ist, zu vereinheitlichen und zu zentralisieren. Die XÖV Standards, u.a. in den Ausprägungen XPlanung, XBau und XVergabe, sind hierfür in der Kommunikation unterschiedlicher IT-Systeme und dem IT-Datenaustausch die Schnittstelle im Hintergrund. XÖV steht für: „XML in der öffentlichen Verwaltung“.
    Der Beschluss des IT-Planungsrates vom 5. Oktober 2017 zur verbindlichen Einführung der Standards XPlanung und XBau zielt auf die Nutzung der entsprechenden Standards in IT-Verfahren ab, die bei der Bearbeitung von Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren zum Einsatz kommen. Die Länder tragen in diesem Kontext dafür Sorge, die Beschlüsse umzusetzen. Für die Kommunen im Land Brandenburg wird die Umsetzung der Beschlüsse des IT-Planungsrates mit
    § 12 Brandenburgisches E-Government-Gesetz verpflichtend vorgegeben. Weitere Informationen zu den Inhalten und Funktionen der Standards XPlanung und XBau können Sie der beigefügten Handreichung der XLeitstelle entnehmen.
    Bezüglich des Standards XVergabe müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass dieser immer noch nicht beschlossen wurde. Es ist (nach nunmehr über 10 Jahren, die der Bund an diesem Standard arbeitet) auch nicht abzusehen, wann dieser schluss¬endlich beschlossen werden wird.

    Ansprechpartner für die IT-Standards auf Landesebene

    • XPlanung:

    Landesamt für Bauen und Verkehr
    Dezernat 31, Frau Sybille Janssens
    lbv-xplanung@lbv.brandenburg.de

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
    Referat 23, Herr Ken Gericke
    Referat23@mil.brandenburg.de

    • XBau:

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
    Referat 24, Frau Kati Köllner
    Oberste.Bauaufsicht@mil.brandenburg.de

    Aufwand und Implementierung der Standards

    XPlanung
    Mit XPlanung wurde eine digitale Datenstruktur (XPlanGML) für den Austausch der Inhalte von Bebauungs-, Flächennutzungs-, Landschafts- und Regionalplänen und sonstigen raumbezogenen Planwerken entwickelt. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) und das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) unterstützen die Kommunen bei der Einführung und Anwendung des Standards und arbeiten mit der zuständigen XLeitstelle in Hamburg zusammen, die als zentrale Geschäfts- und Koordinierungsstelle für die Pflege und Weiterentwicklung der Standards XPlanung und XBau bundesweit verantwortlich ist.

    Ämter, Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden können auf verschiedene Weise Berührungspunkte mit dem XPlanung-Standard haben:

    1. Die Gemeinden nutzen die zentral vom Land Brandenburg bereitgestellte, kostenlose Anwendung zur Öffentlichkeitsbeteiligung über das Planungs-portal Brandenburg. Die Entscheidung 2017/37 des IT-Planungsrates vom 05.10.2017 über die verbindliche Anwendung des Standards XPlanung (XPlanGML) ist hierbei bereits berücksichtigt. Hinterlegte Sachdaten-informationen sowie eine vereinheitliche graphische Darstellung des Planes können mittels WMS/WMTS-Dienst (XPlanGML in einem ggfs. vorhandenen kommunalen Geoportal) über die Kartenansicht genutzt werden.
    2. Die Kommunen übertragen die Durchführung einzelner Verfahrensschritte im Rahmen der Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen gemäß § 4b Baugesetzbuch an Dritte. Bei der Beauftragung müssen die kommunalen Planungsträger zukünftig sicherstellen, dass nur IT-Lösungen zum Einsatz kommen, die eine XPlanung konforme Datenverarbeitung/-bereitstellung ermöglichen, respektive die eine Implementierung des Standards XPlanung unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Berücksichtigung von XPlanung bei der Ausschreibung der Erstellung von Bauleitplänen (digitale Pläne) durch externe Dienstleister.
    3. Die Kommunen führen selbst neue IT-Verfahren bzw. (Konstruktions- oder Zeichen-Software für die Erstellung von Bauleitplänen in der Kommunal-verwaltung ein. Alle bestehenden Software-Anwendungen in den Bau- und Planungsverwaltungen der Kommunen sind bis zum Ende einer fünfjährigen Übergangsfrist (spätestens Februar 2023) zu ertüchtigen, um XPlanung-basierte Daten- und Nachrichtenobjekte verarbeiten und bereit-stellen zu können. Bei Neuanschaffung von Software bzw. der Einrichtung neuer IT-gestützter Verfahren ist XPlanung sofort zu berücksichtigen.

    Durch die IT-Richtlinie des Landes Brandenburg ist sichergestellt, dass der Standard XPlanung auch bei künftigen Weiterentwicklungen in den zentralen Verfahren und Formularen, welche auf Landesebene im Bereich der Planung bereit gestellt werden Anwendung findet. Gleiches gilt für Städte und Gemeinden, welche bereits (eigene) IT-Verfahren und Softwareanwendungen nutzen. Die Übergangsfrist von fünf Jahren verschafft Softwareanbietern ausreichend Zeit, den Standard im Zuge von jährlichen Updatezyklen zu implementieren bzw. umzusetzen.

    Weitere Information zum IT-Austauschstandard XPlanung finden Sie auf den Seiten des LBV.

    Eine aktuelle Übersicht der momentan hierfür zur Verfügung stehenden Software finden Sie unter:

    XPlanungwiki - freie Software
    XPlanungwiki - kommerzielle Software

    XBau
    Im Land Brandenburg steht XBau als IT-Standard für die Struktur, den Inhalt und die Form von Daten / Informationen im bauaufsichtlichen Verfahren als Grundlage für den verlustfreien Austausch zwischen unterschiedlichen IT-Systemen bereits seit vielen Jahren zur Verfügung und wird im Rahmen der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens im Land Brandenburg beachtet.

    Gemeindliche Aufgabenträger können auf verschiedene Weise Berührungspunkte mit dem XBau-Standard haben:

    1. Die Gemeinden werden im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. In den durch das Land Brandenburg über den Zentralen IT-Dienstleister (ZIT-BB) für das Baugenehmigungsverfahren bereit gestellten Formularen im Baugenehmigungsverfahren wurde der Standard bereits umgesetzt. Der XBau-Standard hinterlegt zum Beispiel die Angaben in den Formularfeldern so eindeutig, dass beim elektronischen Einreichen eine verlustfreie Übernahme der Formularinhalte in eine andere Verfahrenssoftware möglich ist, wenn diese den Standard verarbeiten kann. Dies gilt auch für die Gemeinden zur Verfügung gestellte Formular 06 zur Stellungnahme der Gemeinde.
    2. Einige untere Bauaufsichtsbehörden haben ihre Gemeinden unmittelbar über den sogenannten XML-Service an die dort genutzte Fachanwendung ProBauG angebunden. Auch dieser Service nutzt bereits den XBau-Standard.
    3. In der Gemeinde wird eine Vorgangsbearbeitungs-Software für das Erstellen der gemeindlichen Stellungnahme, bzw. für eigene Zuständigkeiten nach der Brandenburgischen Bauordnung genutzt. Hier wäre darauf zu achten, dass bei Vertragsverlängerungen, bzw. bei Ausschreibungen von diesen Verfahren oder von Software, die Berührungspunkte mit bauaufsichtlichen Verfahren hat, für die Anbieter die Benutzung des X-Bau-Standards festgeschrieben wird. In der Regel sind auch die gemeindlichen Vorgangsbearbeitungs-Softwaren bereits jetzt in der Lage, den XBau-Standard zu verarbeiten.

    Durch den ZIT-BB ist sichergestellt, dass der Standard auch bei künftigen Weiterentwicklungen in den zentralen Verfahren und Formularen Anwendung findet.

    Allgemeines
    Die Landesregierung verfolgt mit der Festlegung von ressortübergreifenden IT-Standards die Ziele, die IT-Infrastruktur im Sinne der Wirtschaftlichkeit effektiver zu gestalten, die Sicherheit von eGovernment- und IT-Verfahren zu gewährleisten und die IT-Infrastruktur, wo es möglich ist, zu vereinheitlichen und zu zentralisieren. Die XÖV Standards, u.a. in den Ausprägungen XPlanung, XBau und XVergabe, sind hierfür in der Kommunikation unterschiedlicher IT-Systeme und dem IT-Datenaustausch die Schnittstelle im Hintergrund. XÖV steht für: „XML in der öffentlichen Verwaltung“.
    Der Beschluss des IT-Planungsrates vom 5. Oktober 2017 zur verbindlichen Einführung der Standards XPlanung und XBau zielt auf die Nutzung der entsprechenden Standards in IT-Verfahren ab, die bei der Bearbeitung von Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren zum Einsatz kommen. Die Länder tragen in diesem Kontext dafür Sorge, die Beschlüsse umzusetzen. Für die Kommunen im Land Brandenburg wird die Umsetzung der Beschlüsse des IT-Planungsrates mit
    § 12 Brandenburgisches E-Government-Gesetz verpflichtend vorgegeben. Weitere Informationen zu den Inhalten und Funktionen der Standards XPlanung und XBau können Sie der beigefügten Handreichung der XLeitstelle entnehmen.
    Bezüglich des Standards XVergabe müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass dieser immer noch nicht beschlossen wurde. Es ist (nach nunmehr über 10 Jahren, die der Bund an diesem Standard arbeitet) auch nicht abzusehen, wann dieser schluss¬endlich beschlossen werden wird.

    Ansprechpartner für die IT-Standards auf Landesebene

    • XPlanung:

    Landesamt für Bauen und Verkehr
    Dezernat 31, Frau Sybille Janssens
    lbv-xplanung@lbv.brandenburg.de

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
    Referat 23, Herr Ken Gericke
    Referat23@mil.brandenburg.de

    • XBau:

    Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
    Referat 24, Frau Kati Köllner
    Oberste.Bauaufsicht@mil.brandenburg.de

    Aufwand und Implementierung der Standards

    XPlanung
    Mit XPlanung wurde eine digitale Datenstruktur (XPlanGML) für den Austausch der Inhalte von Bebauungs-, Flächennutzungs-, Landschafts- und Regionalplänen und sonstigen raumbezogenen Planwerken entwickelt. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) und das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) unterstützen die Kommunen bei der Einführung und Anwendung des Standards und arbeiten mit der zuständigen XLeitstelle in Hamburg zusammen, die als zentrale Geschäfts- und Koordinierungsstelle für die Pflege und Weiterentwicklung der Standards XPlanung und XBau bundesweit verantwortlich ist.

    Ämter, Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden können auf verschiedene Weise Berührungspunkte mit dem XPlanung-Standard haben:

    1. Die Gemeinden nutzen die zentral vom Land Brandenburg bereitgestellte, kostenlose Anwendung zur Öffentlichkeitsbeteiligung über das Planungs-portal Brandenburg. Die Entscheidung 2017/37 des IT-Planungsrates vom 05.10.2017 über die verbindliche Anwendung des Standards XPlanung (XPlanGML) ist hierbei bereits berücksichtigt. Hinterlegte Sachdaten-informationen sowie eine vereinheitliche graphische Darstellung des Planes können mittels WMS/WMTS-Dienst (XPlanGML in einem ggfs. vorhandenen kommunalen Geoportal) über die Kartenansicht genutzt werden.
    2. Die Kommunen übertragen die Durchführung einzelner Verfahrensschritte im Rahmen der Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bauleitplänen gemäß § 4b Baugesetzbuch an Dritte. Bei der Beauftragung müssen die kommunalen Planungsträger zukünftig sicherstellen, dass nur IT-Lösungen zum Einsatz kommen, die eine XPlanung konforme Datenverarbeitung/-bereitstellung ermöglichen, respektive die eine Implementierung des Standards XPlanung unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Berücksichtigung von XPlanung bei der Ausschreibung der Erstellung von Bauleitplänen (digitale Pläne) durch externe Dienstleister.
    3. Die Kommunen führen selbst neue IT-Verfahren bzw. (Konstruktions- oder Zeichen-Software für die Erstellung von Bauleitplänen in der Kommunal-verwaltung ein. Alle bestehenden Software-Anwendungen in den Bau- und Planungsverwaltungen der Kommunen sind bis zum Ende einer fünfjährigen Übergangsfrist (spätestens Februar 2023) zu ertüchtigen, um XPlanung-basierte Daten- und Nachrichtenobjekte verarbeiten und bereit-stellen zu können. Bei Neuanschaffung von Software bzw. der Einrichtung neuer IT-gestützter Verfahren ist XPlanung sofort zu berücksichtigen.

    Durch die IT-Richtlinie des Landes Brandenburg ist sichergestellt, dass der Standard XPlanung auch bei künftigen Weiterentwicklungen in den zentralen Verfahren und Formularen, welche auf Landesebene im Bereich der Planung bereit gestellt werden Anwendung findet. Gleiches gilt für Städte und Gemeinden, welche bereits (eigene) IT-Verfahren und Softwareanwendungen nutzen. Die Übergangsfrist von fünf Jahren verschafft Softwareanbietern ausreichend Zeit, den Standard im Zuge von jährlichen Updatezyklen zu implementieren bzw. umzusetzen.

    Weitere Information zum IT-Austauschstandard XPlanung finden Sie auf den Seiten des LBV.

    Eine aktuelle Übersicht der momentan hierfür zur Verfügung stehenden Software finden Sie unter:

    XPlanungwiki - freie Software
    XPlanungwiki - kommerzielle Software

    XBau
    Im Land Brandenburg steht XBau als IT-Standard für die Struktur, den Inhalt und die Form von Daten / Informationen im bauaufsichtlichen Verfahren als Grundlage für den verlustfreien Austausch zwischen unterschiedlichen IT-Systemen bereits seit vielen Jahren zur Verfügung und wird im Rahmen der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens im Land Brandenburg beachtet.

    Gemeindliche Aufgabenträger können auf verschiedene Weise Berührungspunkte mit dem XBau-Standard haben:

    1. Die Gemeinden werden im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. In den durch das Land Brandenburg über den Zentralen IT-Dienstleister (ZIT-BB) für das Baugenehmigungsverfahren bereit gestellten Formularen im Baugenehmigungsverfahren wurde der Standard bereits umgesetzt. Der XBau-Standard hinterlegt zum Beispiel die Angaben in den Formularfeldern so eindeutig, dass beim elektronischen Einreichen eine verlustfreie Übernahme der Formularinhalte in eine andere Verfahrenssoftware möglich ist, wenn diese den Standard verarbeiten kann. Dies gilt auch für die Gemeinden zur Verfügung gestellte Formular 06 zur Stellungnahme der Gemeinde.
    2. Einige untere Bauaufsichtsbehörden haben ihre Gemeinden unmittelbar über den sogenannten XML-Service an die dort genutzte Fachanwendung ProBauG angebunden. Auch dieser Service nutzt bereits den XBau-Standard.
    3. In der Gemeinde wird eine Vorgangsbearbeitungs-Software für das Erstellen der gemeindlichen Stellungnahme, bzw. für eigene Zuständigkeiten nach der Brandenburgischen Bauordnung genutzt. Hier wäre darauf zu achten, dass bei Vertragsverlängerungen, bzw. bei Ausschreibungen von diesen Verfahren oder von Software, die Berührungspunkte mit bauaufsichtlichen Verfahren hat, für die Anbieter die Benutzung des X-Bau-Standards festgeschrieben wird. In der Regel sind auch die gemeindlichen Vorgangsbearbeitungs-Softwaren bereits jetzt in der Lage, den XBau-Standard zu verarbeiten.

    Durch den ZIT-BB ist sichergestellt, dass der Standard auch bei künftigen Weiterentwicklungen in den zentralen Verfahren und Formularen Anwendung findet.

  • XPlanungsserver des Landes

    Weitere Informationen folgen.

    Weitere Informationen folgen.

  • Baulückenkataster

    Weitere Informationen folgen.

    Weitere Informationen folgen.

  • Virtuelle Genehmigungsbehörde

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    Weitere Informationen folgen.

  • Weitere Umsetzungsschritte

    Weitere Informationen folgen.

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Kontakt

Ansprechpartner:
Organisationsname:
(Wohnen, Städtebaurecht)
E-Mail:
referat23@­mil.brandenburg.de